Gasgebühren, Gallen

Gasgebühren in St. Gallen: Rund 3 Millionen Franken sollen zurückfließen

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 23:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesgericht wies die Beschwerde aus formellen Gründen ab; Rückzahlungen von rund drei Millionen Franken sind noch nicht bewilligt.

St. Gallen verliert Gasgebühren-Beschwerde: Urteil ist rechtskräftig
Industrielle Gasleitungen in einer kargen, steinigen Landschaft unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Im Rechtsstreit um überhöhte Gaspreise in St. Gallen hat die Stadtverwaltung eine juristische Niederlage erlitten. Das Schweizer Bundesgericht ist aus formellen Gründen nicht auf eine Beschwerde der Stadt St. Gallen eingetreten. Damit wird ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2026 rechtskräftig, wie Medien am 30. September 2026 übereinstimmend berichteten. Für die städtische Energieversorgung und Tausende Gaskunden hat die Entscheidung weitreichende Konsequenzen.

Rechtswidrige Gebühren und Quersubventionierung

Auslöser des Verfahrens war die Klage eines Gaskunden gegen die St. Galler Stadtwerke. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte am 26. Mai 2026 zwar die eigentliche Gasbeschaffung während der Energiekrise als rechtmässig bewertet, jedoch fundamentale Mängel bei der Gebührengestaltung beanstandet. Das Gericht stellte fest, dass die erhobene Gebühr um die gesamte Höhe des Überschusses korrigiert werden müsse.

Konkret rügte das Urteil Ablieferungen aus dem Erdgasverkauf an den allgemeinen städtischen Haushalt, die für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 1,2 Millionen Franken betrugen. Da die Stadt konkrete Gegenleistungen dafür nicht nachvollziehbar belegen konnte, muss sie beim Beschwerdeführer den gesamten Ablieferungsanteil aus der Gebührenabrechnung streichen.

Zudem beurteilte die Vorinstanz das Fehlen einer getrennten Kostenrechnung für Tarifkunden und Vertragskunden als rechtswidrig. Die Richter sahen deutliche Anhaltspunkte für eine systematische Quersubventionierung zulasten der regulären Tarifkunden, unter anderem zugunsten von Rabatten für Grosskunden.

Ein Werkkommissionsprotokoll aus dem Jahr 2015 belegte bereits, dass die Stadt seinerzeit bei drei energieintensiven Unternehmen auf einen Teil der Abgaben an das Gemeinwesen verzichtet hatte.

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Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde der Stadt St. Gallen eingetreten — damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Gasgebühren rechtskräftig. Für betroffene Gaskunden stellt sich jetzt die Frage, wie sie ihre eigene Abrechnung einordnen und einen möglichen Rückerstattungsanspruch prüfen können. Der kostenlose Leitfaden zeigt, welche Gebührenbestandteile das Gericht beanstandet hat und wie Sie Ihre Abrechnung Schritt für Schritt kontrollieren. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Rückerstattungen frühestens ab Anfang 2027

Vor drei Monaten hatte die Stadt St. Gallen bereits in Aussicht gestellt, für die vergangenen fünf Jahre insgesamt rund 3 Millionen Franken an die Kundschaft zurückzuzahlen. Für einen solchen Schritt ist allerdings noch die Bewilligung des erforderlichen Kredits durch das Stadtparlament notwendig.

Stadtrat Peter Jans gab zu bedenken, dass sich der Betrag auf Tausende Kunden verteile und deshalb zunächst organisatorisch geklärt werden müsse, wie die Gelder konkret ausbezahlt werden können. Der Stadtrat will frühestens Anfang 2027 über den genauen Umfang und die Modalitäten allfälliger Rückzahlungen entscheiden.

Parallel dazu läuft derzeit eine externe Untersuchung. Die Überprüfung der Gebührenkalkulation, der Kostenzuordnung zwischen Tarif- und Vertragskundschaft sowie möglicher Quersubventionierungen soll voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

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Die externe Prüfung der Gebührenkalkulation und möglicher Quersubventionierung läuft voraussichtlich bis Ende 2026, über Umfang und Modalitäten allfälliger Rückzahlungen entscheidet der Stadtrat frühestens Anfang 2027. Wer als Tarifkunde von Rabatten für Grosskunden mitfinanziert wurde, sollte diesen Zeitraum nutzen, um die eigene Position zu klären. Der Leitfaden erklärt, wie Sie Quersubventionierung in Ihrer Abrechnung erkennen und Ihren Anspruch vorbereiten. Leitfaden zur Anspruchsprüfung sichern

Die finanzielle Tragweite für den städtischen Haushalt ist beträchtlich. Der Budgetentwurf für 2027 weist bereits ein Defizit von 6 Millionen Franken aus. Gleichzeitig sieht das städtische Entlastungsprogramm «Alliance» vor, dass die gesamten Stadtwerke – nicht allein die Gassparte – ihre jährliche Ablieferung ab 2029 um 2 Millionen Franken auf 5 Millionen Franken erhöhen sollen.

Durch das nun rechtskräftige Urteil dürften die Vorgaben für künftige Gewinnablieferungen kommunaler Betriebe jedoch deutlich strengeren juristischen Massstäben unterliegen.

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