Galeria zahlt Insolvenzgeld für 9.650 Beschäftigte
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 09:02 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGalerias Insolvenzverfahren betrifft mehrere Bereiche
- Die Bundesagentur für Arbeit bewilligte Insolvenzgeld für 9.650 Beschäftigte der Warenhauskette.
- Galeria beschäftigt insgesamt 11.250 Mitarbeiter; für Gastronomie und Lebensmittel läuft ein separater Insolvenzantrag.
- Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde am 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf eingeleitet.
Die Beschäftigten der erneut insolventen Warenhauskette Galeria erhalten Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Anspruch nach Prüfung des Sachverhalts
Ein Sprecher der Bundesagentur erklärte, nach intensiver Prüfung des komplexen Sachverhalts bestehe aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Grunde nach ein Anspruch auf Insolvenzgeld.
Die Behörde hatte nach dpa-Informationen mehrfach Unterlagen vom Insolvenzverwalter nachgefordert. Als besonders schwierig galt die Vorgeschichte der Insolvenz aus dem Jahr 2024.
Vorfinanzierung soll schnelle Auszahlung ermöglichen
Das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert werden. Dadurch kann es schneller ausgezahlt werden und die Konten der Beschäftigten erreichen.
Die Leistung wird von der Bundesagentur normalerweise rückwirkend für höchstens drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Sie entspricht in der Regel dem Nettogehalt.
September-Gehälter bereits ausgezahlt
Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst mit der Eröffnung des Verfahrens. Durch die Abtretung der Ansprüche an eine Bank ist jedoch eine Vorfinanzierung möglich.
Die September-Bezüge hatte Galeria zuletzt selbst gezahlt; sie wurden Ende September ausgezahlt. Die Gehälter aller 11.250 Beschäftigten belaufen sich dem Vernehmen nach zusammen auf knapp 25 Millionen Euro im Monat.
Betrieb in 83 Filialen läuft weiter
Galeria stellte am 2. Oktober wegen Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag. Es ist die vierte Insolvenz des Unternehmens innerhalb von sechs Jahren.
Das Gericht ordnete ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft zunächst weiter; ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen.
Insolvenzgeld als kurzfristige Absicherung
Die Bewilligung verschafft 9.650 Beschäftigten zunächst eine finanzielle Absicherung, obwohl das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet ist. Entscheidend ist die Vorfinanzierung über eine Bank: Sie soll verhindern, dass die gesetzlich grundsätzlich rückwirkende Leistung erst mit größerer Verzögerung bei den Beschäftigten ankommt.
Das Verfahren zeigt zugleich die besondere rechtliche Lage des Warenhausunternehmens. Galeria war bereits 2024 insolvent; der spätere Übergang des Geschäftsbetriebs auf ein neues Unternehmen war deshalb für die Anspruchsprüfung relevant. Die Bundesagentur musste klären, ob trotz der Vorgeschichte die gesetzlichen Voraussetzungen für Insolvenzgeld erfüllt sind.
Filialen bleiben vorerst geöffnet
Für den laufenden Betrieb bedeutet die Entscheidung zunächst Stabilität. Die Gehälter von 11.250 Beschäftigten belaufen sich nach Angaben aus dem Unternehmensumfeld auf knapp 25 Millionen Euro im Monat. Das Insolvenzgeld deckt dabei nicht automatisch alle Beschäftigten ab, weil für Teile der Gastronomie- und Lebensmittelsparte ein separater Insolvenzantrag läuft.
Die langfristige Perspektive bleibt offen. Das vorläufige Verfahren soll zunächst Zeit für die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und mögliche Sanierungsoptionen schaffen. Für die Beschäftigten und die betroffenen Städte wird entscheidend sein, ob ein tragfähiges Konzept für die 83 Filialen entsteht oder einzelne Standorte aufgegeben werden müssen.
