Galeria zahlt 9.650 Beschäftigten bis Dezember Insolvenzgeld
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGalerias Löhne bis Dezember gesichert
- Die Bundesagentur für Arbeit bewilligte Insolvenzgeld für 9.650 Galeria-Beschäftigte.
- Galeria beantragte am 2. Oktober beim Amtsgericht Düsseldorf erneut Insolvenz.
- Das Insolvenzgeld soll über eine Bank vorfinanziert werden und dem Nettogehalt entsprechen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat Insolvenzgeld für die Beschäftigten der Warenhauskette Galeria bewilligt.
Auszahlung für drei Monate
Das Geld soll für Oktober, November und Dezember gezahlt werden. Eine Bank soll die Ansprüche vorfinanzieren, damit die Beschäftigten ihre Löhne und Gehälter schnell erhalten.
Galeria beschäftigt derzeit insgesamt 11.250 Menschen. Für 9.650 Beschäftigte ist die Zahlung des Insolvenzgeldes vorgesehen; für Teile des Unternehmens, darunter Gastronomie und Lebensmittel, läuft ein separater Insolvenzantrag.
Rechtliche Prüfung dauerte mehrere Tage
Die Bundesagentur hatte nach dpa-Informationen mehrfach weitere Unterlagen vom Insolvenzverwalter angefordert. Als schwierig galt unter anderem, dass die Folgen der Insolvenz von 2024 noch nicht vollständig abgeklungen sind.
Galeria hatte den Geschäftsbetrieb zwischenzeitlich auf ein neues Unternehmen übertragen. Dieses befindet sich formaljuristisch nicht in der sogenannten Planüberwachung. Ob damit ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, war deshalb längere Zeit offen.
Vorfinanzierung soll Geschäft sichern
Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus bezeichnete die Zustimmung zur Zahlung und Vorfinanzierung als wichtige Voraussetzung für die Fortführung des operativen Geschäfts. Vereinbarungen mit Lieferanten, Finanzierungspartnern und weiteren Beteiligten sollen Galeria für das Weihnachtsgeschäft stabil aufstellen.
Das Insolvenzgeld wird grundsätzlich für höchstens drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und entspricht in der Regel dem Nettolohn. Der Anspruch entsteht erst mit der Verfahrenseröffnung, kann aber an eine Bank abgetreten und vorfinanziert werden.
Verfahren in Düsseldorf läuft
Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete nach dem Insolvenzantrag vom 2. Oktober ein vorläufiges Insolvenzverfahren an. Galeria ist damit zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren insolvent. Der Betrieb in den 83 Filialen läuft zunächst weiter; ob Standorte schließen müssen, ist offen.
Insolvenzgeld als kurzfristige Absicherung
Die Bewilligung verschafft den Beschäftigten für drei Monate Planungssicherheit. Insolvenzgeld ersetzt in der Regel den Nettolohn und soll verhindern, dass die laufenden Einkommen während des vorläufigen Verfahrens ausbleiben. Für Galeria ist die Vorfinanzierung zugleich eine Voraussetzung, um den Verkauf in den 83 Filialen zunächst fortzusetzen.
Weihnachtsgeschäft entscheidet mit
Die Entscheidung fällt in eine besonders wichtige Phase des Einzelhandels. Das Weihnachtsgeschäft bringt traditionell hohe Umsätze, verursacht aber auch erhebliche Kosten für Waren, Personal und Logistik. Galeria muss deshalb gleichzeitig Kundschaft gewinnen, Lieferanten bedienen und die Finanzierung des laufenden Betriebs sichern.
Standorte bleiben unter Beobachtung
Die Zahlung des Insolvenzgeldes löst die strukturellen Probleme des Warenhauskonzerns nicht. Das Verfahren soll zunächst Zeit für die Prüfung strategischer Optionen schaffen. Ob alle Standorte wirtschaftlich tragfähig sind, welche Filialen möglicherweise verändert werden müssen und wie das Unternehmen langfristig finanziert werden kann, bleibt offen. Für Beschäftigte und Regionen hängt daran die Zukunft von Arbeitsplätzen und innerstädtischen Handelsstandorten.
