Galeria-Insolvenz, Insolvenzgeld

Galeria-Insolvenz: Gericht ordnet vorläufiges Verfahren an

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 13:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren für Galeria angeordnet und Frank Kebekus zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Für die rund 12.000 Beschäftigten ist weiterhin offen, ob sie erneut Insolvenzgeld erhalten; der Betrieb in 83 Filialen soll zunächst weiterlaufen.

Galeria betreibt 83 Warenhäuser in Deutschland. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Galeria betreibt 83 Warenhäuser in Deutschland. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Amtsgericht Düsseldorf hat nach dem vierten Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren das vorläufige Insolvenzverfahren für die Warenhauskette Galeria angeordnet.

Frank Kebekus als vorläufiger Insolvenzverwalter

Nach der Mitteilung des Gerichts auf dem Portal Insolvenzbekanntmachungen.de handelt es sich um ein Regelinsolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 502 IN 258/26. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt.

Kebekus soll nun prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das Vermögen des Unternehmens zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Galeria S.à r.l. & Co. KG hatte am Freitag die Eröffnung des Verfahrens beantragt.

Kritik an der Bestellung

Der Sanierungsexperte Manfred Hunkemöller kritisierte, dass Kebekus Galeria bereits als Sachwalter in den Insolvenzverfahren von 2020 und 2022 begleitet habe. Für einen echten Neuanfang wäre aus seiner Sicht ein nicht vorbefasster Verwalter geeigneter gewesen.

Ob Filialen schließen müssen, ist offen. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Warenhäusern soll vorerst weiterlaufen.

Insolvenzgeld für Beschäftigte ungeklärt

Für die rund 12.000 Beschäftigten ist weiterhin offen, ob sie Insolvenzgeld erhalten. Das Amtsgericht Essen hat die Planüberwachung nach dem letzten Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben.

Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni erklärt, bei fortbestehender Planüberwachung könne mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden. Die konkrete Situation müsse jedoch individuell geprüft werden.

Das Insolvenzgeld wird über die Arbeitgeber finanzierte Insolvenzgeldumlage getragen und ersetzt den ausgefallenen Nettolohn für die letzten drei Monate vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Folgen für die Fortführung

Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing verwies darauf, dass die laufende Planüberwachung einen erneuten Anspruch nicht automatisch ausschließe. Entscheidend sei, ob Galeria nach dem Abschluss des Verfahrens 2024 seine allgemeine Zahlungsfähigkeit tatsächlich wiedererlangt habe.

Falls kein neues Insolvenzereignis vorliege, müssten die Gehälter aus vorhandenen Mitteln, durch Investoren oder eine andere Finanzierung getragen werden. Ohne ausreichende Finanzierung könnten neue Masseverbindlichkeiten die Fortführung erschweren und zu einzelnen Filialschließungen oder im äußersten Fall zur vollständigen Betriebseinstellung führen.

In einer internen Mitteilung an die Belegschaft erklärten die Geschäftsführer Tilo Hellenbock und Norman Krotten, oberste Priorität sei die Sicherung der Gehaltszahlungen für die kommenden Monate. Das Unternehmen äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht weiter.

Neue Eigentümer seit 2024

Galeria hatte den bislang letzten Insolvenzantrag vor gut zweieinhalb Jahren gestellt, nachdem der damalige Mutterkonzern Signa in Schieflage geraten war. Damals mussten neun der 92 Warenhäuser schließen.

Seit Sommer 2024 gehört die Kette der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die Namen Kaufhof und Karstadt verschwanden aus dem Firmennamen.

Im April 2026 berichteten mehrere Vermieter über ausbleibende Mietzahlungen; die Geschäftsführung verwies auf Liquiditätsschwankungen. Im Juni erhielt Galeria eine Kreditfinanzierung von bis zu 160 Millionen Euro durch Gordon Brothers. Die Kreditlinie ist durch Warenbestände abgesichert und an einen Sanierungsplan mit weiteren Schließungen geknüpft.

Im Juli kündigte Galeria an, 33 Warenhäuser auf den Prüfstand zu stellen und mit Vermietern über Mietkonditionen zu verhandeln.

Vierte Insolvenz in sechs Jahren

Der erneute Antrag markiert für Galeria nicht nur ein weiteres Sanierungsverfahren, sondern eine grundlegende Bewährungsprobe für das Warenhausmodell. Nach den Verfahren von 2020, 2022 und 2024 verfügt die Kette noch über 83 Filialen und rund 12.000 Beschäftigte. Jede weitere Sanierung muss deshalb zeigen, ob sie mehr bewirkt als eine vorübergehende Entlastung bei Schulden, Mieten und Kosten.

Die strukturellen Probleme liegen im Wettbewerb mit Onlinehandel, Fachgeschäften und Discountern. Hinzu kommen hohe laufende Kosten, große Verkaufsflächen und ein Sortiment, das sich nach Einschätzung von Handelsexperten nicht ausreichend profiliert habe. Die Finanzierung von bis zu 160 Millionen Euro verschafft kurzfristig Spielraum, ist aber an einen Sanierungsplan mit weiteren Standortprüfungen gebunden.

Was für Beschäftigte und Kunden zählt

Für die Beschäftigten ist die Frage des Insolvenzgelds besonders dringlich. Die Leistung ersetzt grundsätzlich den ausgefallenen Nettolohn für bis zu drei Monate; ob nach der noch laufenden Planüberwachung ein neues Insolvenzereignis vorliegt, hängt von der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Eine schnelle Entscheidung ist deshalb für die Lohnsicherheit und die Fortführung des Betriebs von großer Bedeutung.

Kunden können zunächst mit einem weiterlaufenden Geschäftsbetrieb rechnen. Mittelfristig dürften jedoch Standortentscheidungen, Mietverhandlungen und das künftige Sortiment bestimmen, welche Warenhäuser bestehen bleiben. Für Innenstädte geht es dabei nicht nur um einzelne Filialen, sondern auch um Leerstände, Besucherfrequenz und die Rolle großer Kaufhäuser als zentrale Handelsstandorte.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

WDR: „Galeria insolvent: Geben Amtsrichter noch eine Chance?“ (05.10.2026)

Der Bericht betone, dass die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung für die Fortführung des Geschäftsbetriebs entscheidend sei, und beschreibe bei einer Ablehnung das Risiko einer sofortigen Zahlungsunfähigkeit. Anders als die dpa-Meldung richte der Beitrag den Schwerpunkt auf den möglichen Ausgang der gerichtlichen Prüfung und die Folgen für Beschäftigte. Zugleich verweise er auf die Perspektive, Galeria mit deutlich weniger Standorten fortzuführen.

FOCUS online: „Experten zu vierter Galeria-Insolvenz: „Es wird Zeit von der Palliativstation ins Ruhebett überzusiedeln“ – 12.000 Mitarbeiter bangen“ (05.10.2026)

Der Artikel stelle die wiederkehrenden Sanierungen und die aus seiner Sicht unveränderten strukturellen Probleme in den Mittelpunkt. Er führe zusätzlich die Entwicklung seit 2020 sowie die Prüfung von 33 Filialen aus und lasse Handelsexperten unterschiedliche Zukunftsaussichten bewerten. Einigkeit bestehe darin, dass der Betrieb zunächst weiterlaufen solle; offen bleibe, ob eine verkleinerte Kette wirtschaftlich tragfähig werde.

Die Berichte bestätigten den erneuten Insolvenzantrag und die Bedeutung der gerichtlichen und finanziellen nächsten Schritte. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt: Während der WDR die unmittelbare Gerichtsentscheidung betone, ordne FOCUS online die Krise stärker als langfristiges Problem des Geschäftsmodells ein.

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