Galeria-Insolvenz, Amtsgericht Düsseldorf

Galeria-Insolvenz: Gericht ordnet vorläufiges Verfahren an

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 10:59 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren für Galeria angeordnet. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll zunächst weiterlaufen, doch für rund 12.000 Beschäftigte und einzelne Standorte bleibt die Zukunft offen.

Galeria betreibt 83 Warenhäuser in Deutschland. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Galeria betreibt 83 Warenhäuser in Deutschland. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Das Amtsgericht Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren für die Warenhauskette Galeria angeordnet.

Frank Kebekus wird vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Frank Kebekus. Nach dem Beschluss zum Aktenzeichen 502 IN 258/26 darf er Bankguthaben und sonstige Forderungen von Galeria einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen.

Kebekus war bereits als Sachwalter in den Insolvenzverfahren des Konzerns 2020 und 2022 tätig. Der Sanierungsexperte Manfred Hunkemöller kritisierte seine Bestellung und sprach sich für einen nicht vorbefassten Verwalter aus.

83 Filialen bleiben vorerst geöffnet

Galeria hatte am Freitag beim Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Es ist der vierte Insolvenzantrag des Unternehmens innerhalb von sechs Jahren.

Ob und welche Standorte schließen müssen, ist offen. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen soll zunächst weiterlaufen.

Insolvenzgeld für Beschäftigte unklar

Die rund 12.000 Beschäftigten müssen um ihre Arbeitsplätze bangen. Unklar ist, ob sie Insolvenzgeld erhalten können, weil das Amtsgericht Essen die Planüberwachung nach dem vorherigen Insolvenzverfahren bislang nicht aufgehoben hat.

Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit hatte im Juni erklärt, bei fortbestehender Planüberwachung könne mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erneut Insolvenzgeld gezahlt werden. Die konkrete Situation müsse jedoch jeweils individuell geprüft werden. Das Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur ausgezahlt und über eine Umlage der Arbeitgeber finanziert.

Neue Eigentümer seit 2024

Galeria Karstadt Kaufhof hatte vor gut zweieinhalb Jahren, nach der Schieflage des damaligen Mutterkonzerns Signa, den bislang letzten Insolvenzantrag gestellt. Damals mussten neun der 92 Warenhäuser schließen.

Seit Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma des Unternehmers Bernd Beetz. Die Namen Kaufhof und Karstadt verschwanden aus dem Firmennamen.

Vierte Sanierung in kurzer Folge

Der neue Insolvenzantrag steht in einer langen Reihe von Rettungsversuchen. Galeria und seine Vorgängerunternehmen durchliefen seit 2020 bereits drei Insolvenzverfahren. 2020 wurden 40 Filialen geschlossen, 2022 folgte eine weitere Verkleinerung des Netzes. Nach der Signa-Pleite 2024 blieben 83 Warenhäuser übrig.

Strukturelles Problem des Warenhausmodells

Die wiederkehrenden Verfahren verweisen auf mehr als eine vorübergehende Finanzierungskrise. Große Verkaufsflächen, hohe Miet- und Betriebskosten sowie der Wettbewerb durch Onlinehandel, Fachgeschäfte und Discounter belasten das klassische Warenhaus. Besonders das Sortiment Mode, auf das ein erheblicher Teil des Geschäfts entfällt, steht unter Druck.

Folgen für Beschäftigte und Innenstädte

Für die rund 12.000 Beschäftigten hängt zunächst viel von der weiteren Entscheidung im Verfahren und der Finanzierung der Löhne ab. Für die 83 Städte mit Galeria-Standorten geht es zugleich um zentrale Immobilien und die Funktion ihrer Innenstädte. Einzelne Häuser in guten Lagen könnten grundsätzlich bessere Überlebenschancen haben als das Filialnetz insgesamt; entscheidend werden ein tragfähiges Konzept, ausreichende Investitionen und die Bereitschaft der Eigentümer sein, Standorte langfristig zu entwickeln.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

WDR: „Galeria insolvent: Geben Amtsrichter noch eine Chance?“ (05.10.2026)

Der Bericht habe die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf als entscheidenden Schritt für die Fortführung des Geschäftsbetriebs eingeordnet. Anders als die nun vorliegende Gerichtsentscheidung habe der Beitrag zum Veröffentlichungszeitpunkt noch die mögliche Ablehnung des Antrags und deren Folgen für Beschäftigte und Filialen beschrieben; zugleich habe er auf die Möglichkeit einer Fortführung mit weniger Standorten verwiesen.

FOCUS online: „Experten zu vierter Galeria-Insolvenz: „Es wird Zeit von der Palliativstation ins Ruhebett überzusiedeln“ – 12.000 Mitarbeiter bangen“ (05.10.2026)

Der Artikel hebe die strukturellen Schwächen des Warenhauskonzerns hervor und führe die wiederkehrenden Insolvenzen auf ungelöste Probleme beim Geschäftsmodell, bei der Unternehmensführung und bei der Wettbewerbsfähigkeit zurück. Er betone zugleich, eine Fortführung einzelner wirtschaftlich tragfähiger Standorte sei möglich, während eine dauerhafte Rettung des bisherigen Filialnetzes als wenig realistisch eingeschätzt werde.

Beide Berichte stellten die wiederholte Sanierung und die Zukunft der Filialen in den Mittelpunkt. Während der WDR den gerichtlichen Verfahrensschritt und die unmittelbaren Folgen betone, richte FOCUS online den Schwerpunkt stärker auf die langfristigen Ursachen und die Grenzen weiterer Rettungsversuche.

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