Galeria-Insolvenz, Insolvenzgeld

Galeria-Insolvenz: Beschäftigte können womöglich auf Insolvenzgeld hoffen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 17:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Nach dem vierten Insolvenzantrag innerhalb von sechs Jahren wartet die Belegschaft von Galeria auf die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit. Ein juristischer Ansatz könnte den rund 12.000 Beschäftigten den Zugang zum Insolvenzgeld eröffnen.

  • Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
    Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
  • Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
    Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Galeria betreibt 83 Warenhäuser und beschäftigt rund 12.000 Menschen. (Archivbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa Das letzte Quartal des Jahres ist im Einzelhandel traditionell besonders wichtig. - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Die rund 12.000 Beschäftigten der Warenhauskette Galeria können möglicherweise trotz der laufenden Planüberwachung auf Insolvenzgeld hoffen.

Entscheidung der Bundesagentur steht aus

Galeria hatte am vergangenen Freitag beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt. Es ist das vierte Insolvenzverfahren innerhalb von sechs Jahren. Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über das Insolvenzgeld wird in Kürze erwartet.

Nach bisheriger Rechtsauffassung könnte die erneute Zahlung ausgeschlossen sein, weil die Zahlungsprobleme aus der Insolvenz von 2024 noch nicht beendet sind und sich das Unternehmen weiterhin in der Planüberwachung befindet.

Neue Gesellschaft könnte entscheidend sein

Nach dpa-Informationen könnten die Aussichten der Beschäftigten dennoch besser sein als zunächst angenommen. Das 2024 insolvente Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof GmbH existiert zwar weiterhin, die Geschäftstätigkeit wurde jedoch auf die Galeria S.à r.l. & Co. KG übertragen.

Diese Gesellschaft befindet sich nach den Einträgen in den gerichtlichen Registern nicht in der Planüberwachung. Für ihre Beschäftigten könnte deshalb formaljuristisch Insolvenzgeld gezahlt werden.

Experten bewerten Rechtslage unterschiedlich

Insolvenzrechtler Manfred Hunkemöller hält eine Zahlung für geboten, wenn ein Arbeitgeberwechsel stattgefunden habe und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Der Bonner Rechtsprofessor Gregor Thüsing warnt dagegen, die bloße Existenz einer anderen juristischen Person reiche nicht aus. Entscheidend sei, ob tatsächlich ein neuer Arbeitgeber und ein neues Insolvenzereignis vorlägen.

Das Bundessozialgericht biete dafür Ansatzpunkte, sagte Thüsing. Bei einem Arbeitgeberwechsel während eines Sanierungsverfahrens könne ein anderes Insolvenzereignis gerechtfertigt sein; der Insolvenzverwalter müsse dann darlegen, dass kein Rechtsmissbrauch vorliege.

Gehälter kosten rund 25 Millionen Euro im Monat

Der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Kebekus hat nach dpa-Informationen Insolvenzgeld beantragt. Die Leistung soll über eine Bank vorfinanziert und dadurch schneller ausgezahlt werden. Galeria und Kebekus äußerten sich auf Anfrage zunächst nicht.

Die Gehälter aller Beschäftigten belaufen sich dem Vernehmen nach auf knapp 25 Millionen Euro monatlich. Ohne Insolvenzgeld müsste Galeria die Löhne selbst zahlen oder eine andere Finanzierung finden. Ob das Unternehmen dazu in der Lage ist, bleibt offen; der Geschäftsbetrieb in den 83 Filialen läuft zunächst weiter.

Neue Finanzierung konnte Krise nicht verhindern

Bereits im Frühjahr war die Liquidität knapp. Vermieter berichteten von ausbleibenden Mietzahlungen, während die Geschäftsführung auf Schwankungen bei der Liquidität verwies. Im Juni erhielt Galeria von der US-Investmentgesellschaft Gordon Brothers eine durch Warenbestände abgesicherte Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro.

Eigentümer und Geschäftsführung liegen bei der Neuausrichtung seit längerem auseinander. Miteigentümer Bernd Beetz kritisierte den Insolvenzantrag am Wochenende als vermeidbar. Seit Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsfirma von Beetz.

Filialen und Belegschaft unter Druck

Beschäftigte kritisieren unter anderem defekte Rolltreppen, Fahrstühle und Lüftungsanlagen. Den Eigentümern wird vorgehalten, trotz Investitionsbedarfs zu wenig Eigenkapital eingebracht zu haben; aus Gesellschafterkreisen heißt es dagegen, die Probleme lägen vor allem bei der zu langsamen Transformation des Unternehmens.

Gelingt es, die Gehälter zu sichern, muss Galeria nach gut zwei Jahren erneut neue Gesellschafter finden. Hoffnung setzt das Unternehmen auf das traditionell umsatzstarke Weihnachtsgeschäft. Die Filialen bleiben vorerst geöffnet.

Insolvenzgeld als kurzfristige Absicherung

Insolvenzgeld soll Beschäftigte für einen begrenzten Zeitraum absichern, wenn ein Arbeitgeber wegen Zahlungsunfähigkeit ausstehende Löhne nicht mehr begleichen kann. Im Fall Galeria hängt die Entscheidung nicht nur vom Insolvenzantrag ab, sondern auch von der rechtlichen Einordnung der Gesellschaft, bei der die Beschäftigten angestellt sind.

Für die rund 12.000 Mitarbeiter ist die Frage besonders dringlich, weil sich die monatliche Lohnsumme auf knapp 25 Millionen Euro beläuft. Ohne die Leistung müsste Galeria die Gehälter selbst finanzieren oder kurzfristig andere Mittel beschaffen. Der Geschäftsbetrieb in den 83 Warenhäusern läuft zunächst weiter; die Liquidität bleibt damit der zentrale unmittelbare Prüfstein.

Vierte Insolvenz seit 2020

Galeria befindet sich zum vierten Mal innerhalb von sechs Jahren in einem Insolvenzverfahren. Nach den Sanierungen 2020, 2022 und 2024 blieben 83 Filialen und rund 12.000 Beschäftigte. Im Sommer erhielt die Warenhauskette zwar eine Kreditlinie von bis zu 160 Millionen Euro, doch die erneute Antragstellung zeigt, dass diese Finanzierung die strukturellen Probleme nicht dauerhaft gelöst hat.

Folgen für Innenstädte und Beschäftigte

Über die Arbeitsplätze hinaus steht die Funktion der Warenhäuser als Anker in den Innenstädten auf dem Spiel. Eine spätere Schließung einzelner Häuser könnte Laufkundschaft, Nachbargeschäfte und Gastronomie belasten; zugleich können frei werdende Großimmobilien neue Nutzungen ermöglichen. Für die Belegschaft entscheidet sich kurzfristig mit der Insolvenzgeld-Frage, ob die Arbeit bis zur weiteren Sanierung finanziell abgesichert ist.

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