Baden, Rastatt

GA Baden in Rastatt: Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen startet

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die dreitägige Veranstaltung behandelt Anliegen kirchlicher Interessenvertretungen und bietet Raum für Weiterbildung sowie fachlichen Austausch.

GA Baden eröffnet Fachtagung für Schwerbehindertenvertretungen in Rastatt
Ein minimalistischer Innenhof eines modernen Bildungshauses mit klaren architektonischen Linien und gepflegten Grünanlagen. Illustration mit AI erstellt.

Der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in Baden (GA Baden) hat seine diesjährige Tagung für Schwerbehindertenvertretungen eröffnet. Die Fachtagung findet vom 28. bis zum 30. September 2026 im Bildungshaus St. Bernhard in Rastatt statt.

Im Mittelpunkt der mehrtägigen Zusammenkunft stehen spezifische Fragestellungen und Handlungsfelder der Interessenvertretungen von Beschäftigten mit Behinderung oder Einschränkungen im kirchlichen und diakonischen Dienst.

Weiterbildung und Austausch für kirchliche Vertretungen

Zu der Tagung im Bildungshaus St. Bernhard lagen im Vorfeld eine offizielle Einladung sowie eine detaillierte Tagesordnung vor, für die sich Vertreterinnen und Vertreter anmelden konnten. Die Veranstaltung bietet den teilnehmenden Vertretungen die Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung und Vernetzung.

Für den GA Baden bildet dieses Format einen festen Bestandteil der regelmäßigen Gremien- und Bildungsarbeit, zu der unter anderem auch Treffen in Bad Herrenalb sowie ein Informations-Newsletter gehören, der etwa alle zwei Monate publiziert wird.

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Im unmittelbaren Anschluss an die Fachtagung steht bereits der nächste offizielle Termin im Kalender des Gremiums: Am 13. und 14. Oktober 2026 kommt der GA Baden zu einer Delegiertenversammlung in Pforzheim-Hohenwart zusammen.

Hintergrund: Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsrechte

Die Arbeit der Mitarbeitervertretungen (MAV) der Evangelischen Kirche und Diakonie in Baden umfasst wesentliche arbeitsrechtliche Interessen: Insgesamt vertreten die MAV in diesem Bereich rund 40.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bereits im Juni 2025 hatte das Gremium seine Sommerdelegiertenversammlung unter dem Leitthema „Gute Arbeitsbedingungen“ im Haus der Kirche in Bad Herrenalb abgehalten.

Fragen der Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen bilden traditionell Schwerpunkte der Arbeit des Gesamtausschusses. Bereits auf einer Herbst-Delegiertenversammlung im Oktober 2023 in Bad Herrenalb verabschiedete der Verband eine Resolution zum kirchlichen Arbeitsrecht, die an die Regierungsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gerichtet war.

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In dieser Resolution wurde darauf hingewiesen, dass Kirchen und Wohlfahrtsverbände über gesetzliche Sonderregelungen und Privilegien im Arbeitsrecht verfügen. Von diesen Sonderregelungen sind bundesweit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen.

Für den Bereich der badischen Landeskirche und Diakonie wurde zudem festgehalten, dass Tarifwerke wie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beziehungsweise der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zwar in der verfassten Kirche, jedoch nur in etwa 50 Prozent der diakonischen Einrichtungen gelten.

Zu den damaligen Kernforderungen zählten unter anderem die Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Unternehmensmitbestimmung auch im kirchlichen Bereich.

Zudem forderte die Vertretung die Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Ende der Gleichsetzung kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien mit herkömmlichen Tarifverträgen sowie eine echte Tarifpartnerschaft anstelle des sogenannten Dritten Weges.

Vor diesem arbeitsrechtlichen Hintergrund gewinnen spezialisierte Fachveranstaltungen wie die aktuelle Tagung in Rastatt für die Arbeit der Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretungen eine zentrale Bedeutung.

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