Fußgängerzone: OLG teilt Haftung 55:45 zwischen Fahrer und Großvater
29.05.2026 - 08:20:05 | boerse-global.deEine wegweisende Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) sorgt für neue Maßstäbe bei Verkehrsunfällen in Fußgängerzonen. Das Gericht sprach eine geteilte Haftung zwischen einem Lieferwagenfahrer und dem Großvater eines verletzten Kleinkindes aus.
55 zu 45 Prozent: Wer haftet wofür?
Der Fall hatte sich in einer Fußgängerzone ereignet: Ein 15 Monate altes Kind wurde von einem leichten Lieferwagen erfasst und schwer verletzt. Der Großvater saß zum Unfallzeitpunkt in einem nahegelegenen Eiscafé. Das OLG Schleswig (Az.: 7 U 91/25) entschied nun: Die Versicherung des Fahrers trägt 55 Prozent der Haftung, der Großvater 45 Prozent.
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Die Begründung der Richter ist deutlich: Zwar bewegte sich der Fahrer in Schrittgeschwindigkeit – doch das allein reiche nicht. Sobald Kinder in Fußgängerzonen sichtbar sind, müssten Fahrer von gewerblichen Fahrzeugen jederzeit vollständig anhalten können. Schrittgeschwindigkeit allein genüge nicht, um der erhöhten Sorgfaltspflicht gerecht zu werden.
Gleichzeitig stellte das Gericht klar: Ein Aufsichtspflichtiger muss jederzeit körperlich eingreifen können. Der Großvater war schlicht zu weit entfernt, um den Unfall zu verhindern.
Höchste Vorsicht für Lieferverkehr gefordert
Das Urteil setzt neue Maßstäbe für Logistik- und Transportunternehmen, die in Fußgängerzonen unterwegs sind. Die Anwesenheit von Kleinkindern begründet eine besondere Gefährdungshaftung – die Unberechenbarkeit von Kleinkindern verlange maximale Vorsicht. Das bloße Einhalten der Schrittgeschwindigkeit entlaste Fahrer nicht, wenn ein Unfall passiert.
Die Entscheidung fällt in eine Woche schwerer Verkehrsunfälle:
- Berlin-Lichtenrade (27. Mai): Ein 42-jähriger Autofahrer überfuhr offenbar eine rote Ampel und erfasste einen 49-jährigen E-Scooter-Fahrer. Der Mann erlitt schwere Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen.
- Dinslaken (27. Mai): Eine 47-jährige Fahrerin verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug und erfasste drei zwölfjährige Jungen auf dem Schulweg. Zwei Kinder starben. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt wegen fahrlässiger Tötung. Die Stadt Dinslaken hat für den 29. Mai um 9:15 Uhr eine Schweigeminute anberaumt.
Neue EU-Pflicht: Smart-Tachos für Transporter
Doch nicht nur Gerichte verschärfen die Regeln. Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft: Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen müssen bei grenzüberschreitenden Fahrten mit einem Smart-Tachografen der zweiten Generation ausgerüstet sein.
Die Frist soll einheitliche Sicherheits- und Arbeitsstandards im europäischen Transportmarkt durchsetzen. Versäumnisse drohen mit hohen Bußgeldern und Stilllegung der Fahrzeuge. Die digitalen Kontrollgeräte sollen für mehr Transparenz in der Logistikkette sorgen und sicherstellen, dass Fahrer ihre Ruhezeiten einhalten.
Ein Nebeneffekt: Solche Systeme könnten helfen, Unfälle durch Übermüdung oder medizinische Notfälle zu vermeiden. Im Fall Dinslaken werten Ermittler derzeit die Daten eines Herzmonitors aus, den die Fahrerin trug – ein Ereignisrekorder, der klären soll, ob ein medizinischer Zwischenfall den tödlichen Unfall auslöste.
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