Führungshaftung: Arbeitsgericht verurteilt Chefjuristen zu 457,7 Mio.
07.06.2026 - 08:18:44 | boerse-global.de
Ab Montag, dem 8. Juni, gehen die hessischen Regierungspräsidien in Gießen, Darmstadt und Kassel auf Schwerpunktkontrollen. Eine Woche lang prüfen sie Baugerüste auf Herz und Nieren. Der Grund: Absturzunfälle machen rund 31 Prozent der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle aus. Bei vorherigen Checks erfüllten nur 21 Prozent der Baustellen die Auflagen vollständig.
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Führungskräfte haften persönlich
Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 6. Juni sorgt für Aufsehen. Das Gericht entschied: Auch die zweite Führungsebene trägt Überwachungs- und Kontrollpflichten – selbst ohne explizite vertragliche Regelung.
Konkret ging es um einen Chefjuristen, der trotz Hinweisen auf rechtswidrige Praktiken nichts unternahm. Das Unternehmen musste Rückstellungen von 457,7 Millionen Euro bilden. Die Kündigung war wirksam. Klare Botschaft: Wer Missstände kennt, muss handeln.
Parallel warnte der Maschinenring Eckernförde Anfang Juni vor einer Zunahme staatlicher Kontrollen. Im Fokus: Unterweisungen, Betriebsanweisungen und die Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Experten betonen: Nicht die Vorschriften sind das Problem – sondern deren Umsetzung im Arbeitsalltag.
Europa: Schweiz hinkt hinterher
Im EU-Schnitt führen rund 77 Prozent der Unternehmen regelmäßige Risikobeurteilungen durch. In der Schweiz sind es laut Gewerkschaftsbund nur 46 Prozent. Die Folge: steigende Krankheitsabsenzen. Die Kosten durch Präsentismus – Arbeiten trotz Krankheit – beziffert der SGB auf 33,7 Milliarden Franken.
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Auch in Deutschland wird über neue Arbeitszeitmodelle diskutiert. Der Sozialverband lehnt eine Flexibilisierung des Acht-Stunden-Tages ab. Das Handwerk fordert dagegen einen mehrjährigen Testlauf für flexible Wochenhöchstarbeitszeiten. Die Debatte ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Neue Richtlinien für Gefahrstoffe
Am 7. Juni veröffentlichte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Dossier zu Explosivstoffen. Es definiert Sicherheitsanforderungen und enthält Tabellen zu Luftstoßdruck-Werten. Ab welchem Druck treten lebensbedrohliche Verletzungen auf? Welche Sicherheitsabstände sind nötig? Die Daten geben präzise Antworten.
Die Gefahrstoffverordnung schreibt spezialisierte Unterweisungen vor. In der Fachwelt gewinnt zudem das „Swiss Cheese Model“ an Bedeutung: Es erklärt Unfälle als Verkettung mehrerer kleiner Schwachstellen.
Frist verpasst: Entgelttransparenz aufgeschoben
Deutschland hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen – sie endete am 7. Juni. Wirtschaftsverbände wie der BAVC kritisieren die Richtlinie als überkomplex. Arbeitsrechtler warnen vor steigenden Klagerisiken.
Ab dem 8. Juni können nationale Gerichte bestehendes Recht bereits im Sinne der EU-Richtlinie auslegen. Das stärkt die Position von Arbeitnehmern bei Entgeltdiskriminierung. Der unbereinigte Gender-Pay-Gap in Deutschland liegt 2026 bei 16 Prozent.
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