Führerschein-Umtausch: Karten von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 erneuert sein
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 02:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deKartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit. Behörden wie das Landratsamt Kulmbach erinnern daran, dass Inhaber dieser Dokumente rechtzeitig tätig werden müssen.
Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt von diesem Fristablauf zwar unberührt und gilt weiterhin unbefristet, das Ausweisdokument selbst muss jedoch erneuert werden. Entscheidend ist dabei, dass der neue EU-Kartenführerschein am Stichtag bereits im Besitz der betroffenen Person sein muss; eine vorab eingereichte Antragsstellung allein genügt nicht.
Gesetzliche Staffelung bis 2033
Der schrittweise Pflichtumtausch betrifft schrittweise alle Dokumente: Bis zum Jahr 2033 müssen sämtliche Führerscheine in der Europäischen Union in einheitliche, befristete Kartenführerscheine umgetauscht sein, wobei alle bisherigen Fahrberechtigungen erhalten bleiben. Für bestimmte Gruppen ist die Umtauschfrist bereits verstrichen.
So sind Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 bereits ungültig, weshalb Betroffene den Tausch zeitnah nachholen sollten. Gleiches gilt für die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge ab 1953, die bei rechtzeitiger Antragstellung ebenfalls schon umgetauscht sein müssten.
Für spätere Ausstellungsjahre von Kartenführerscheinen greifen nach 2027 weitere feste Fristen:
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtausch bis zum 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
Eine Sonderregelung gilt für ältere Bürgerinnen und Bürger: Wer vor 1953 geboren wurde, kann den Papier- oder Kartenführerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Auch Personen der Geburtsjahrgänge 1952 oder früher, die bereits ab 1999 einen Kartenführerschein besitzen, fallen unter die Frist bis zum 19. Januar 2033. Die Dimension des Vorhabens verdeutlicht etwa der Bodenseekreis: Dort sind rund 115.000 Führerscheine betroffen, von denen bislang etwa 16.500 umgetauscht wurden.
Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit — und der neue Führerschein muss an diesem Tag bereits in Ihren Händen sein, ein eingereichter Antrag allein genügt nicht. Da die Bearbeitung je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate dauern kann, zählt jeder frühe Schritt. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Antrag, Unterlagen und Termin. Jetzt kostenlosen Umtausch-Leitfaden anfordern
Antragstellung, Bearbeitungszeiten und Kosten
Da die Bearbeitung je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate dauern kann und zusätzliche Lieferzeiten der Bundesdruckerei hinzukommen, ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam. Je nach Kommune ist das Verfahren online, bei den Rathäusern, den Einwohnermeldeämtern oder der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.
Für den Umtausch fallen Gebühren von 26,50 Euro zuzüglich eventueller Versandkosten an. Der neu ausgestellte EU-Führerschein besitzt eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Für den Antrag werden ein unterschriebenes Antragsformular, ein maximal drei Monate altes biometrisches Passfoto sowie Kopien oder Originale von Führerschein und Personalausweis beziehungsweise Reisepass benötigt.
Werden Unterlagen online eingereicht, müssen Vorder- und Rückseite der Dokumente hochgeladen werden, wobei Lichtbild und Unterschrift nicht im PDF-Format vorliegen dürfen.
Fahrer ab 50 Jahren, die im Besitz der Lkw-Klassen 2 oder 3 sind, müssen zudem ärztliche und augenärztliche Gutachten vorlegen. Der ADAC und die Deutsche Rentenversicherung weisen im Zuge der Sehtest-Regelungen zudem darauf hin, dass Inhaber bei der Neuausstellung auf mögliche Übertragungsfehler bei den alten Daten achten sollten.
Sanktionen und Auslandsreisen
Wer die Frist versäumt und nach dem Stichtag mit einem abgelaufenen Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer Polizeikontrolle wird in diesem Fall ein Verwarngeld von 10 Euro fällig, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst uneingeschränkt weiterbesteht.
Wer nach dem Stichtag mit einem abgelaufenen Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — bei der Kontrolle wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig, und für Auslandsreisen fehlen Erfahrungswerte mit abgelaufenen deutschen Führerscheinen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Jahrgänge bis 2033 wann dran sind und wie Sie Ihre Frist ohne Hektik einhalten. Fristenkalender und Dokumentenliste jetzt sichern
Besondere Vorsicht ist bei Reisen ins Ausland geboten: Da es dort an Erfahrungswerten im Umgang mit abgelaufenen deutschen Dokumenten fehlt, wird empfohlen, Fahrten ins Ausland während der laufenden Umtauschphase mit alten Dokumenten möglichst zu vermeiden.
