Führerschein-Umtausch: Jahrgänge 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 handeln
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 14:41 Uhr | Redaktion boerse-global.deMehrere deutsche Kommunen und Fahrerlaubnisbehörden erinnern an den schrittweisen Pflichtumtausch älterer Führerscheine. Aktuell stehen insbesondere Inhaber von Dokumenten im Fokus, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Für diese Jahrgänge läuft die Umtauschfrist am 19. Januar 2027 ab.
Stufenplan zur Umsetzung der europäischen Richtlinie
Hintergrund des Verfahrens ist eine EU-Vorgabe, nach der alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis spätestens zum 19. Januar 2033 in ein einheitliches, fälschungssicheres Format überführt werden müssen. Die neu ausgestellten EU-Kartenführerscheine weisen eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren auf.
Für Dokumente, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, greift eine Staffelung nach dem Ausstellungsjahr:
- Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Frist endete am 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Frist bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Frist bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Frist bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Frist bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Frist bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Frist bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013: Frist bis 19. Januar 2033
Für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, war das Geburtsjahr maßgeblich. Dabei galten Stichtage vom 19. Januar 2022 (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958) bis zum 19. Januar 2025 (Geburtsjahrgänge ab 1971). Eine Sonderregelung gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Unabhängig vom Ausstellungsdatum ihres Dokuments haben sie bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch.
Rechtliche Folgen bei verpasster Frist
Wird die jeweilige Frist versäumt, stellt das Fahren mit dem veralteten Dokument eine Ordnungswidrigkeit dar, für die ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro vorgesehen ist. Wie der Kreis Heinsberg klarstellt, verliert das alte Dokument bei Fristablauf lediglich seine formale Gültigkeit. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen, sodass keine erneute Fahrprüfung erforderlich wird.
Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 verlieren am 19. Januar 2027 ihre Gültigkeit — und der neue Führerschein muss an diesem Tag bereits in Ihren Händen sein, ein eingereichter Antrag allein genügt nicht. Da die Bearbeitung je nach Antragsaufkommen zwei bis drei Monate dauern kann, zählt jeder frühe Schritt. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch Antrag, Unterlagen und Termin. Jetzt kostenlosen Umtausch-Leitfaden anfordern
Erforderliche Dokumente und regionale Umsetzung
Für die Bearbeitung bei den Fahrerlaubnisbehörden sind regelmäßig der bisherige Führerschein, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild vorzulegen.
Der Landkreis Fulda weist darauf hin, dass das Lichtbild höchstens sechs Monate alt sein darf, während der Kreis Heinsberg das Standardformat von 35 mal 45 Millimetern nennt. Die regulären Gebühren belaufen sich auf rund 25 Euro, gegebenenfalls zuzüglich 5,10 Euro bei Nutzung eines Direktversands.
Wegen eines erhöhten Antragsaufkommens empfiehlt das Landratsamt Hohenlohekreis, die Anträge bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde frühzeitig zu stellen.
Wer nach dem Stichtag mit einem abgelaufenen Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — bei der Kontrolle wird ein Verwarngeld von 10 Euro fällig, und für Auslandsreisen fehlen Erfahrungswerte mit abgelaufenen deutschen Führerscheinen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Jahrgänge bis 2033 wann dran sind und wie Sie Ihre Frist ohne Hektik einhalten. Fristenkalender und Dokumentenliste jetzt sichern
Um den Prozess zu erleichtern, greifen Regionen auf unterschiedliche Maßnahmen zurück:
- Der Kreis Nordfriesland richtete einen speziellen Schnellschalter für den Umtausch ein.
- Im Landkreis Zwickau kommt ein Führerscheinmobil im Neuen Stadtzentrum in Wilkau-Haßlau (Kirchberger Straße 5, 08112) von 10:00 bis 18:00 Uhr zum Einsatz, um Papierführerscheine in Kartenformate umzuwandeln.
Vor Ort fallen Gebühren in Höhe von 32,90 Euro inklusive Direktversand an, Passbilder können gegen 6 Euro digital erstellt werden. Sofern die ursprüngliche Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis Zwickau ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich.
