Führerschein-Umtausch: Jahrgänge 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 handeln
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 18:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mehrere Verwaltungsbehörden weisen auf die anstehenden Fristen für den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch älterer Dokumente in fälschungssichere EU-Kartenführerscheine hin. Zugleich klären sie über die je nach Region unterschiedlichen Verfahren zur Online-Antragstellung auf.
Alle vor 2013 ausgestellten Dokumente müssen nach den bundesweiten Regelungen bis 2033 schrittweise ersetzt werden. Für Inhaber von Kartenführerscheinen der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 rückt dabei der nächste Stichtag näher: Sie müssen den Umtausch bis zum 19. Januar 2027 abgewickelt haben.
Fristen und Bestimmungen für Inhaber älterer Dokumente
Für die Einordnung der betroffenen Jahrgänge bei den Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsdatum in Feld 4a der Karte maßgeblich, wie die Behörden betonen, nicht das Datum des ursprünglichen Fahrerlaubniserwerbs.
Wer seinen Kartenführerschein zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 erhalten hat, verliert nach dem 19. Januar 2027 die Gültigkeit des Dokuments. Auch nach dem Verstreichen der Frist bleibt die Pflicht zum Umtausch jedoch bestehen.
Die eigentliche Fahrerlaubnis ist von dem Verfahren nicht betroffen und bleibt uneingeschränkt gültig. Allein aus Anlass des Pflichtumtauschs sind grundsätzlich weder eine erneute Fahrprüfung noch eine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt bei vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheinen – unabhängig davon, ob es sich um Papier- oder Kartenformate handelt – eine längere Frist bis zum 19. Januar 2033. Darauf verwies unter anderem der Landkreis Esslingen, der entsprechende Anträge und Angaben zu den erforderlichen Nachweisen über sein Internetportal bereitstellt.
Große regionale Unterschiede bei der Digitalisierung
Die Möglichkeit, den Umtausch vollständig digital abzuwickeln, hängt stark von der zuständigen Wohnortbehörde ab. In Baden-Württemberg umfasst das vorgesehene Online-Verfahren einen Identitätsnachweis, persönliche Angaben, den Dokumentenupload sowie eine Online-Bezahlung. Allerdings bieten Städte wie Karlsruhe und Stuttgart diesen Weg nicht an, während der Online-Antrag in Ulm und Mannheim bereits möglich ist.
Wer den Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt bekam, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2027 abgewickelt haben — maßgeblich ist das Datum in Feld 4a, nicht der Erwerb der Fahrerlaubnis. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Frist, Nachweise und den passenden Antragsweg für Ihre Behörde in den Griff bekommen. Kostenlosen Umtausch-Leitfaden jetzt anfordern
In Hessen lag der Umsetzungsgrad beim digitalen Führerscheinantrag nach offiziellen Angaben mit Stand von Ende August 2026 bei 60 Prozent. Bei insgesamt 421 Städten und Gemeinden sowie 21 Landkreisen im Bundesland standen zu diesem Zeitpunkt noch elf Behörden vor dem Anschluss an das System.
Andere Landkreise wählen pragmatische Zwischenschritte. Wie die „Ostthüringer Zeitung“ am 1. Oktober 2026 berichtete, können Inhaber von Kartenführerscheinen der Jahrgänge 2002 bis 2004 im Landkreis Greiz den Antrag komplett per Post oder durch Einwurf beim Landratsamt einreichen, sodass eine persönliche Vorsprache entfällt.
Formulare stehen online zur Verfügung, der fertige Ausweis wird per Post zugestellt. Für ältere Papierführerscheine verlangt der Kreis hingegen weiterhin das persönliche Erscheinen.
Gebühren und variierende Bearbeitungszeiten
Die reguläre Gebühr für den Umtausch beträgt nach Vorgabe des Bundesministeriums für Verkehr 26,50 Euro. Soll das Dokument per Post nach Hause gesendet werden, können zusätzliche Versandkosten in Höhe von 6,50 Euro anfallen.
In München kann die Bearbeitung bis zu 14 Wochen dauern, in Augsburg rund 21 Tage — wer den Umtausch zu spät einreicht, riskiert ein ungültiges Dokument. Der Leitfaden vergleicht Online-Antrag und Postweg je nach Wohnortbehörde und hilft Ihnen, die Wartezeit rechtzeitig einzuplanen. Wartezeit-Check für Ihren Jahrgang starten
Deutliche Abweichungen zeigen sich bei den Durchlaufzeiten der Ämter. Während die Bearbeitung in Augsburg rund 21 Tage dauert, müssen Antragsteller in Karlsruhe mit einer Wartezeit von sechs Wochen und in München mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 14 Wochen rechnen. Für dringende Fälle besteht beispielsweise in Karlsruhe eine Expressoption: Gegen einen Aufpreis von 22,32 Euro lässt sich die Herstellungszeit auf drei bis vier Tage verkürzen.
