Frühstartrente, Verbände

Frühstartrente: Verbände fordern Nachbesserungen bei Beratung und Verträgen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BdV und BVK kritisieren Vertragsbindung, Beratungsausnahmen und Kostenvorgaben; der Bundesrat fordert Anpassungen bei Steuerregeln und Förderung.

Frühstartrente: Verbände verlangen Änderungen an Regierungsplänen
Moderne Architektur eines öffentlichen Gebäudes mit Betonfassade und Glasfront bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Finanzausschuss des Bundestages berät in einer öffentlichen Anhörung über die geplante Frühstartrente. Die parlamentarische Debatte über das Vorhaben der Bundesregierung, das am 25. September 2026 in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, stößt bei Verbänden und Institutionen auf geteilte Reaktionen.

Während Branchenvertreter das Ziel einer frühzeitigen Altersvorsorge grundsätzlich begrüßen, gibt es erhebliche Kritik an den konkreten gesetzlichen Vorgaben, der Bindung an Verträge und den steuerlichen Regelungen.

Kritik an Bindung an private Verträge

Der Bund der Versicherten (BdV) bemängelt Lücken bei der Kapitalanlage sowie bei der Verknüpfung mit privaten Produkten. BdV-Vorstand Stephen Rehmke fordert, die Elemente der Kapitalrente gesetzlich miteinander zu verbinden.

Ein zentraler Kritikpunkt der Verbraucherschützer liegt darin, dass die Frühstartrente an den Abschluss eines individuellen, privatwirtschaftlichen Altersvorsorgevertrags gebunden ist. Stattdessen fordert der BdV die Einführung automatischer individueller Kapitalkonten bei staatlichen Verwaltungsstellen und eine Anlage als Regelanlage der gesetzlichen Kapitalrente.

Zudem lehnt der BdV Zuzahlungen einkommensstarker Haushalte ab. Diese würden Kapitalmarkteffekte verstärken und die Einkommensspreizung weiter vergrößern.

Nach Ansicht des Verbands sollte die Frühstartrente automatisch in die gesetzliche Kapitalrente überführt werden, anstatt eine Überführung erst bis spätestens zum 35. Lebensjahr vorzuschreiben. Ergänzend mahnt der BdV gesetzlich fixierte Richtlinien für eine wertschöpfende und nachhaltige Anlage an.

Vermittler warnen vor Folgen für Beratung und Vergütung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die Einführung der Frühstartrente anlässlich der Ausschussanhörung zwar im Grundsatz, sieht jedoch ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere kritisiert der Verband die geplante Ausgestaltung als beratungsfreies Standardprodukt.

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Die vorgesehene Ausnahme von Beratungs- und Dokumentationspflichten für geförderte Standardprodukte stehe im Widerspruch zu Vorgaben der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU-IDD) sowie den §§ 6 und 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). BVK-Präsident Michael H. Heinz betont, dass Finanzbildung vor allem durch qualifizierte Beratung und persönliche Begleitung entstehe.

Gleichzeitig warnt der BVK vor den wirtschaftlichen Folgen der geplanten Kostenvorgaben für tragfähige Geschäftsmodelle. Kritisiert werden unter anderem niedrige Förderbeträge, eine strenge Kostendeckelung sowie der Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten.

Als weiteren Schwachpunkt benennt der BVK die Begrenzung der Förderung auf Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Der Verband fordert stattdessen einen fairen Wettbewerb sowie die Einbeziehung aller Kinder im Alter zwischen sechs und 18 Jahren.

Eckpunkte des Regierungsentwurfs und Einwände des Bundesrates

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Die Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, während eine reguläre Auszahlung erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze vorgesehen ist.

Für Zwecke wie den Führerschein oder ein Studium ist das angesparte Kapital nur teilweise nutzbar, wofür junge Erwachsene mehrere Tausend Euro einplanen müssen. Kollektiv angelegte Mittel verfallen nach den Regierungsplänen bei Vollendung des 35. Lebensjahres, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht in einen individuellen Vertrag überführt werden.

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Zu diesen Vorgaben hat auch die Länderkammer Stellung bezogen. Der Bundesrat fordert, dass Eigenbeiträge auf einen zusätzlichen zweiten Vertrag nicht steuerlich begünstigt werden dürfen, da andernfalls bis zu 13.680 Euro jährlich steuerlich privilegiert wären; diesem Einwand hat sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung angeschlossen.

Zudem dringt der Bundesrat auf Erleichterungen für Kinder ohne eigenen Vertrag, darunter einen Übergang in einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher Trägerschaft ab dem 18. Lebensjahr sowie eine dreimalige Information über den kollektiv angelegten Anteil.

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