Frühstart-Rente: Finanzausschuss billigt 10 Euro im Monat je Kind
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Finanzausschuss des Bundestags hat den Regierungsentwurf zur Einführung einer Frühstart-Rente in geänderter Fassung gebilligt. Wie aus den parlamentarischen Beratungen zur Drucksache 21/8606 hervorgeht, votierten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für das Vorhaben.
Die Fraktionen der Grünen und der Linken stimmten dagegen, während sich die AfD der Stimme enthielt. Die endgültige Verabschiedung im Plenum des Bundestags ist für Freitag vorgesehen, im Anschluss muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Inkrafttreten des Gesetzes plant der Bund zum 1. Januar 2027.
Struktur der staatlichen Förderung und schrittweiser Start
Das Modell des Bundes sieht eine monatliche staatliche Förderung von 10 Euro je Kind vor. Die Zahlungen beginnen mit dem vollendeten sechsten Lebensjahr und enden mit dem 18. Lebensjahr, wobei die Gelder am Kapitalmarkt angelegt werden sollen. Über diesen Zeitraum von zwölf Jahren belaufen sich die Einzahlungen auf insgesamt 144 Beiträge beziehungsweise 1.440 Euro.
Der Einstieg in das Fördermodell erfolgt gestaffelt: Am 14. Oktober 2026 wurde festgelegt, dass der Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 erfolgen soll, dessen Kinder 2026 das sechste Lebensjahr vollenden.
Ab 2027 soll jährlich der jeweilige Jahrgang der Sechsjährigen folgen, beginnend mit dem Jahrgang 2021 im Jahr 2027 bis hin zum Jahrgang 2026 im Jahr 2032. Kinder der Geburtsjahrgänge 2019 und älter erhalten keine staatliche Förderung.
Vorgaben für Anlageformen und Kostenregelungen
Sofern Eltern keinen eigenen Vertrag abschließen, fließen die monatlichen 10 Euro pro Kind in eine kollektive Anlage innerhalb eines neu geschaffenen Sondervermögens namens Frühstartrente bei der Deutschen Bundesbank. Diese Mittel verbleiben bis zum Alter von 35 Jahren bei der Zentralbank; werden sie bis dahin nicht abgerufen, fließen sie an den Bundeshaushalt zurück.
Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf nahm der Finanzausschuss eine wesentliche Änderung vor: Das Sondervermögen für die kollektive Anlage darf ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investieren.
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Zugleich verwarf das Gremium das zuvor angedachte Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten. Entsprechende Gebühren dürfen nun berechnet werden, jedoch nicht zulasten der staatlichen Frühstart-Rente selbst, sondern ausschließlich über freiwillige Zuzahlungen der Sparer.
Ergänzend zur staatlichen Basisförderung können Eltern private Zusatzeinzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr leisten, was monatlich maximal 570 Euro entspricht.
Das SPD-Rentenkommissionsmitglied Annika Klose verwies darauf, dass Eltern und Großeltern den Grundbetrag verdoppeln können und nach dem 18. Lebensjahr ein weiteres Sparen bis zum Renteneintritt möglich bleibe. Als Vorbilder nannte Klose die Staatsfonds in Schweden mit sechs Prozent und Südkorea mit acht Prozent Rendite.
Steuerliche Behandlung und fiskalische Dimension
Die spätere Auszahlung ist ab einem Alter von 65 Jahren möglich, wobei das Kapital auch für selbst genutztes Wohneigentum verwendet werden darf. Während der Ansparphase bleibt die staatliche Förderung steuerfrei. Bei der Auszahlung greift eine nachgelagerte Besteuerung, bei der lediglich die Erträge und davon die Hälfte der Steuer unterliegen.
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Einer Modellrechnung des Bundesministeriums der Finanzen zufolge, die auf einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr basiert, ergäben sich nominal rund 2.200 Euro bis zum 18. Geburtstag sowie rund 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr, jeweils ohne Garantie sowie vor Steuern und Inflation.
Aufseiten der Koalition begrüßten der CDU/CSU-Finanzsprecher Fritz Güntzler, der ebenfalls auf die rechnerische Entwicklung zu 53.000 Euro bis zum Renteneintritt ohne Elternzuzahlung hinwies, sowie der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews den Beschluss.
Für die Förderausgaben veranschlagt der Bund für 2027 zunächst 198 Millionen Euro, für das Jahr 2030 werden 411 Millionen Euro erwartet. Der Haushaltsausschuss kalkuliert für die Jahre 2027 bis 2030 mit Gesamtausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro, weiteren knapp 30,7 Millionen Euro für den Zeitraum 2027 bis 2030 sowie dauerhaft zwölf Stellen.
Kritik kommt aus der Opposition und von Verbraucherschützern: Die Grünen halten die Anpassungen an der Frühstart-Rente für nicht ausreichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) moniert zudem einen fehlenden Automatismus bei der Übertragung des Guthabens sowie Lücken beim Kostenschutz für die Sparer.
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