Frankreich: Neue Mietverträge brauchen seit 18. Oktober eine Pflichtanlage
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 17:14 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Frankreich gelten seit dem 18. Oktober 2026 neue formale Vorgaben für den Abschluss von Wohnraummietverträgen. Wie die französische Regierung durch einen Erlass im Gesetzblatt vom 17. Oktober 2026 festlegte, muss jedem neu unterzeichneten oder verlängerten Mietvertrag eine aktualisierte obligatorische Anlage beigefügt werden.
Die Neuregelung betrifft Verträge über unmöblierte sowie möblierte Wohnungen, die Mietern als Hauptwohnsitz dienen, wie toutsurmesfinances.com am 20. Oktober 2026 berichtete.
Das neue Dokument löst die bisherige Anlage ab, die auf einem Regierungserlass vom 29. Mai 2015 basierte. Bestehende Mietverhältnisse sind von der Neuerung unmittelbar nicht berührt: Mieter mit laufenden Verträgen müssen das Schriftstück nicht nachträglich unterzeichnen. Die Verpflichtung greift erst in dem Moment, in dem ein Vertrag neu aufgesetzt oder formal verlängert wird.
Detaillierte Aufklärung über Zahlungsstörungen
Inhaltlich legt die französische Regierung mit der aktualisierten Anlage einen Schwerpunkt auf transparente Verfahrensabläufe bei Zahlungsrückständen. Das Schriftstück erläutert Mietern und Vermietern die rechtlichen Schritte im Falle von Zahlungsausfällen im Detail. Dazu zählt unter anderem eine sechswöchige Frist, die nach der Zustellung eines Zahlungsbefehls zu beachten ist.
Seit dem 18. Oktober 2026 muss jedem neu unterzeichneten oder verlängerten Wohnraummietvertrag in Frankreich eine aktualisierte Pflichtanlage beiliegen. Wer sie vergisst, riskiert Formfehler beim Vertragsabschluss. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, welche Angaben der neue Anhang enthalten muss und wann die Pflicht greift. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Darüber hinaus enthält die Anlage Hinweise auf Unterstützungsangebote wie den Solidaritätsfonds für Wohnraum (Fonds de solidarité pour le logement, FSL). Sie informiert zudem über die Möglichkeit, an gerichtlichen Anhörungen teilzunehmen, sowie über die gesetzlichen Optionen für einen Zahlungsaufschub, der einen Zeitraum von bis zu drei Jahren umfassen kann.
Rechtlicher Rahmen für Vermieter
Die Pflicht zur Verwendung des neuen Anhangs fügt sich in das bestehende regulatorische Umfeld für Vermieter in Frankreich ein. Dazu gehören Vorgaben und Absicherungsinstrumente wie die Garantie Visale sowie lokale Regelungen zur Mieterlaubnis (permis de louer).
Zahlungsausfall im Mietverhältnis: Die neue Pflichtanlage erklärt Mietern und Vermietern jetzt das Verfahren bei Rückständen — von der sechswöchigen Frist nach Zahlungsbefehl bis zum Fonds de solidarité pour le logement. Unser Leitfaden fasst die Fristen und Handlungsoptionen für Vermieter übersichtlich zusammen. Fristen-Leitfaden jetzt sichern
Für Immobilieneigentümer gelten zudem Vorgaben bei der temporären Vermietung: Die möblierte touristische Vermietung des eigenen Hauptwohnsitzes ist grundsätzlich auf maximal 120 Tage pro Jahr begrenzt.
In bestimmten Gemeinden wurde diese Obergrenze allerdings auf 90 Tage im Jahr abgesenkt. Mit der nun in Kraft getretenen Pflichtanlage sollen vertragliche Rechte und Pflichten bei regulären Wohnraummietverhältnissen von Beginn an klarer dokumentiert werden.
