Frankfurt: 4600 leere Wohnungen – erste Satzung noch 2026 geplant
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 00:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund ein Jahr nach der Verabschiedung des hessischen Gesetzes gegen Wohnungsleerstand im November 2025 hat noch keine einzige Kommune im Bundesland von dem Instrument Gebrauch gemacht.
Wie aus einer Antwort der hessischen Landesregierung auf einen Berichtsantrag der FDP hervorgeht, über die unter anderem faz.net am 22.09.2026 berichtete, hat bislang keine Gemeinde eine entsprechende Leerstandssatzung beschlossen, amtlich veröffentlicht oder in Kraft gesetzt.
Das Landesgesetz zielt darauf ab, dem Mangel an Wohnraum zu begegnen, und eröffnet Städten und Gemeinden rechtliche Handhaben gegen spekulativen oder dauerhaften Leerstand. Vorgesehen ist unter anderem die Möglichkeit, bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro zu verhängen. Voraussetzung für die Durchsetzung ist jedoch, dass die jeweilige Kommune zuvor eine eigene Satzung erlässt.
Frankfurt plant Satzung noch für das laufende Jahr
Dass Handlungsbedarf besteht, unterstreichen Zahlen aus den Ballungsräumen. Laut Hessens Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori stehen allein in Frankfurt rund 4600 Wohnungen seit mehr als zwölf Monaten leer.
In Frankfurt stehen rund 4600 Wohnungen seit mehr als zwölf Monaten leer, und die Stadt bereitet als erste hessische Kommune eine Leerstandssatzung vor – der Beschluss soll noch 2026 fallen. Wer Wohnraum in Hessen hält, sollte die geplanten Regeln und die möglichen Bußgelder bis 500.000 Euro kennen, bevor die erste Kommune sie anwendet. Kostenlosen Leitfaden zur Leerstandssatzung Hessen anfordern
Die Stadt Frankfurt bereitet derzeit als erste hessische Kommune die Einführung einer entsprechenden Satzung vor. Der Satzungstext ist nach Angaben der Verwaltung bereits ausgearbeitet und befindet sich aktuell in der internen Abstimmung. Ziel der Mainmetropole ist es, die Satzung noch im Jahr 2026 zu erlassen.
Parallel dazu steht in Hessen eine Neuausrichtung weiterer mietrechtlicher Vorgaben an. Die bisherige Mieterschutzverordnung, die noch bis Ende November 2026 in Kraft ist, gilt derzeit für 49 Kommunen. Nach den Plänen der hessischen Landesregierung soll die künftige Verordnung deutlich ausgeweitet werden und mehr als 70 Kommunen umfassen. Die entsprechenden Regierungsanhörungen dazu starten in dieser Woche.
Kritik aus der Opposition und von der Wirtschaft
Das Ausbleiben kommunaler Satzungen sorgt derweil für scharfe politische Diskussionen. FDP-Fraktionschef Stefan Naas sieht in der bisherigen Nichtanwendung einen klaren Beleg dafür, dass der Bedarf für ein solches Gesetz gleich null sei, und fordert die vollständige Abschaffung der Regelung.
Die bisherige Mieterschutzverordnung gilt bis Ende November 2026 für 49 Kommunen – die geplante Nachfolgeregelung soll mehr als 70 Kommunen erfassen, die Anhörungen dazu laufen. Eigentümer in Hessen sollten jetzt prüfen, ob ihre Kommune betroffen ist und was das für Mieterhöhungen und Kappungsgrenzen bedeutet. Fristen-Überblick jetzt kostenlos sichern
Auch aus der Wirtschaft kommt Gegenwind zu den wohnungspolitischen Eingriffen des Landes. Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), fordert das Auslaufen der abgesenkten Kappungsgrenze. Diese begrenzt Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen derzeit auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren.
