Forschungszulage, Förderung

Forschungszulage 2026: Förderung steigt auf 4,2 Millionen Euro für KMU

08.06.2026 - 21:12:38 | boerse-global.de

Bundesbericht Forschung 2026 zeigt Rekordinvestitionen von 137 Milliarden Euro. Neue Regeln für die Forschungszulage treten in Kraft.

Forschungsausgaben auf Rekordniveau: BuFI 2026 verabschiedet
Forschungszulage - Abstrakte Darstellung von Innovation und Forschung, mit leuchtenden Linien, die technologische Elemente verbinden, und einem modernen, sauberen Design. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Er zieht Bilanz zur aktuellen Innovationspolitik und orientiert sich an der Hightech Agenda Deutschland.

Staat, Wirtschaft und Hochschulen investierten 2024 insgesamt 137 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Das ist ein neuer Höchststand – die FuE-Quote liegt bei 3,17 Prozent.

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Der Bericht nimmt zudem Stellung zum Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) vom Februar 2026. Erstellt wurde das Dokument vom DLR Projektträger und der Prognos AG im Auftrag des Bildungsministeriums.

Forschungszulage wird deutlich ausgeweitet

Parallel zur Berichterstattung treten weitreichende Neuerungen beim Forschungszulagengesetz in Kraft. Ab 2026 steigt die maximale förderfähige Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr.

Möglich wird damit eine jährliche Förderung von bis zu 3,0 Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen sind sogar 4,2 Millionen Euro vorgesehen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist der sogenannte Investitionsbooster. Ergänzt wird er durch einen Gemeinkostenzuschlag. Bereits seit 2024 werden unter bestimmten Bedingungen auch Abschreibungen in die steuerliche Begünstigung einbezogen.

Die Forschungszulage bleibt das einzige Instrument der FuE-Förderung in Deutschland, das rückwirkend beantragt werden kann. Derzeit gilt das für Projekte, die bis ins Jahr 2022 zurückreichen.

Technologieoffen und ohne Patentzwang

Die steuerliche Förderung umfasst Bruttolöhne der FuE-Mitarbeiter, Eigenleistungen sowie Auftragsforschung. Die Bemessung orientiert sich an den internationalen Frascati-Kriterien.

Entscheidend ist nicht, ob eine Weltneuheit oder ein Patent vorliegt. Wichtig ist vielmehr, dass für ein konkretes technisches Problem keine bekannte Standardlösung existiert.

Die Prüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage fokussiert auf die nachvollziehbare Darstellung des Entwicklungsweges. Dazu gehören technische Hürden und mögliche Sackgassen. Auch gescheiterte Projekte sind förderfähig.

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Die Beantragung erfolgt zweistufig: Zunächst muss eine Bescheinigung bei der BSFZ eingeholt werden. Danach wird die Zulage beim zuständigen Finanzamt geltend gemacht.

Regionale Schwerpunkte und Risikokapital

Flankierend zur bundesweiten Förderung setzen einzelne Bundesländer eigene Akzente. Nordrhein-Westfalen hat eine neue Luftfahrtindustriestrategie veröffentlicht. Das Land will sich als Standort für nachhaltige Flugtechnologien positionieren – etwa Wasserstoffantriebe und elektrisches Fliegen.

Das Luftfahrtforschungsprogramm des Bundes wird mit 90 Millionen Euro Strukturmitteln für das Rheinische Revier aufgestockt. Einreichungen für den aktuellen Förderaufruf LuFo VII-2 sind noch bis zum 24. Juni möglich.

Während der Staat die Förderung ausbaut, mahnt die private Wirtschaft Reformbedarf bei der Wachstumsfinanzierung an. Ein Zusammenschluss von 24 deutschen Risikokapitalgebern stellte in Berlin ein Strategiepapier vor.

Das „German Venture and Growth Forum" fordert die Mobilisierung von jährlich 15 Milliarden Euro zusätzlichem Risikokapital. Versicherer und Pensionskassen sollen den Mangel an Wachstumskapital beheben.

Besonders im Biotech-Bereich ist das Volumen zuletzt eingebrochen. Deutsche Biotech-Start-ups erhielten 2025 nur 601 Millionen Euro Wagniskapital – ein Rückgang von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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