Fluggastklagen, Flugverspätungen

Fluggastklagen sinken deutlich – Gerichte erwarten erneut mehr als 100.000 Fälle

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 13:52 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Zahl der Klagen von Flugpassagieren ist im ersten Halbjahr 2026 deutlich gesunken. Mit mehr als 53.000 Verfahren an den wichtigsten Flughafenstandorten bleibt die Belastung der Amtsgerichte dennoch hoch.

Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration)  - Bild: Fabian Sommer/dpa
Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Die Amtsgerichte an den 20 größten deutschen Flughafenstandorten haben im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 53.150 Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder ausgefallener Flüge registriert.

Deutlicher Rückgang binnen eines Jahres

Damit ging die Zahl der Verfahren im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 um knapp 13.000 Fälle oder rund 20 Prozent zurück. Damals waren 65.903 Klagen eingegangen. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes ist dies der erste deutliche Rückgang seit 2021.

Trotzdem rechnet der Verband für das Gesamtjahr erneut mit mehr als 100.000 Fluggastklagen. Die derzeitigen Eingangszahlen lägen noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren, erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Köln bildet Ausnahme

Der Rückgang betrifft laut Richterbund nahezu alle Gerichte. Am Amtsgericht Köln stieg die Zahl der Klageeingänge jedoch um knapp 500 auf 12.562 Verfahren.

Auf dem zweiten Platz lag das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8.314 Fluggastklagen. Das für den Flughafen Berlin Brandenburg zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen registrierte 8.133 Fälle. Es folgten Düsseldorf mit 4.946, Hamburg mit 4.211 und Erding als zuständiges Gericht für den Münchner Flughafen mit 4.120 Klagen.

Richterbund fordert Unterstützung durch KI

Rebehn forderte eine Entlastung der Justiz durch KI-Assistenz. Eine ausgereifte Anwendung, die bei der Bearbeitung der großen Zahl von Passagierklagen helfen und Verfahren beschleunigen könne, fehle bislang jedoch.

Bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Reisende nach EU-Recht in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Entschädigung. Je nach Flugdistanz sind 250, 400 oder 600 Euro möglich. Viele Passagiere beauftragen Internetportale damit, ihre Ansprüche gegen Fluggesellschaften gegen eine Beteiligung durchzusetzen.

Warum die Klagezahlen sinken

Der Rückgang um rund ein Fünftel im ersten Halbjahr 2026 beendet den langjährigen Anstieg der Fluggastklagen zunächst, ändert aber nichts an der außergewöhnlich hohen Belastung der Amtsgerichte. Mit 53.150 Verfahren in sechs Monaten liegen die Eingänge weiterhin deutlich über dem Niveau von vor fünf Jahren.

Ursache der Klagewelle ist das europäische Fluggastrecht. Bei Annullierungen und erheblichen Verspätungen können Reisende unter bestimmten Voraussetzungen pauschale Ausgleichszahlungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt 250, 400 oder 600 Euro. Weil die Ansprüche vergleichsweise standardisiert sind, übernehmen spezialisierte Internetportale häufig die Durchsetzung gegen eine Beteiligung.

Folgen für Gerichte und Reisende

Die regionale Verteilung zeigt, dass besonders Flughafengerichte mit großen Passagieraufkommen betroffen sind. Köln bildet trotz des bundesweiten Rückgangs eine Ausnahme und verzeichnete sogar mehr Eingänge als im Vorjahreszeitraum. Für die Justiz bleibt damit die Frage zentral, wie gleichgelagerte Verfahren effizient bearbeitet werden können, ohne die Prüfung im Einzelfall zu verkürzen.

Eine funktionierende KI-Assistenz könnte dabei vor allem wiederkehrende Arbeitsschritte unterstützen, etwa die Sortierung von Unterlagen oder die Erkennung ähnlicher Fallkonstellationen. Entscheidungen über Ansprüche und mögliche außergewöhnliche Umstände bleiben jedoch juristische Aufgaben. Setzt sich der Trend aus dem ersten Halbjahr fort, dürfte die Zahl der Verfahren zwar sinken, aber weiterhin eine erhebliche organisatorische Herausforderung für die Zivilgerichte darstellen.

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