Fluggastklagen, Flugverspätungen

Fluggastklagen: Mehr als 53.000 Verfahren im ersten Halbjahr 2026

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 14:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Zahl der Klagen von Passagieren gegen Fluggesellschaften ist im ersten Halbjahr 2026 deutlich gesunken. Mit mehr als 53.000 Verfahren an den größten Flughafenstandorten bleibt die Belastung der Amtsgerichte jedoch hoch.

Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration)  - Bild: Fabian Sommer/dpa
Wegen Verspätungen und Ausfällen kommen im Jahr mehr als 100.000 Klagen gegen Fluglinien zusammen. (Illustration) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Die Zahl der Klagen von Passagieren wegen verspäteter oder annullierter Flüge ist im ersten Halbjahr 2026 deutlich gesunken, liegt aber weiterhin auf hohem Niveau.

Mehr als 53.000 Verfahren

An den Amtsgerichten der 20 größten deutschen Flughafenstandorte gingen in den ersten sechs Monaten 53.150 Klagen ein. Das waren knapp 13.000 Fälle oder rund 20 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum mit 65.903 Verfahren.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes ging die Zahl bundesweit an fast allen Gerichten zurück. Eine Ausnahme bildet Köln: Das dortige Amtsgericht registrierte 12.562 Klageeingänge und damit knapp 500 mehr als im ersten Halbjahr 2025.

Köln mit Abstand an der Spitze

Auf dem zweiten Platz lag das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8.314 Fluggastklagen. Das für den Hauptstadtflughafen zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen kam auf 8.133 Verfahren. Es folgten Düsseldorf mit 4.946, Hamburg mit 4.211 und Erding, das für den Münchner Flughafen zuständig ist, mit 4.120 Klagen.

Weiter mehr als 100.000 Klagen möglich

Richterbund-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien weiterhin doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. Wenn sich die Entwicklung aus dem ersten Halbjahr fortsetze, müsse die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen.

Nach Einschätzung des Richterbundes könnten Gerichte durch KI-Assistenz unterstützt werden. Eine ausgereifte Anwendung, die bei der Bearbeitung der großen Zahl von Passagierklagen helfe, fehle jedoch noch.

Entschädigung nach EU-Recht

Bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Reisende nach EU-Recht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Je nach Flugdistanz sind 250, 400 oder 600 Euro möglich.

Viele Passagiere beauftragen Internetportale damit, ihre Ansprüche gegen Fluggesellschaften durchzusetzen. Diese Anbieter verlangen dafür in der Regel eine Beteiligung an der Entschädigung.

Hohe Belastung trotz Rückgang

Die Entwicklung an den Amtsgerichten zeigt, dass Flugausfälle und erhebliche Verspätungen weiterhin regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Auch nach dem Rückgang im ersten Halbjahr 2026 liegt die Zahl der Klagen deutlich über dem Niveau von vor fünf Jahren. Für die Zivilgerichte bedeutet das eine anhaltende Zusatzbelastung, die sich regional stark konzentriert.

Besonders auffällig ist die Rolle Kölns: Dort stiegen die Klageeingänge entgegen dem bundesweiten Trend leicht. Das Amtsgericht ist damit weiterhin der wichtigste Gerichtsstand für solche Verfahren. In Frankfurt, Königs Wusterhausen, Düsseldorf, Hamburg und Erding gingen die Zahlen dagegen teils deutlich zurück.

Folgen für Passagiere und Justiz

Für Reisende bleibt entscheidend, dass eine Entschädigung nicht automatisch bei jeder Verspätung oder Annullierung fällig wird. Maßgeblich sind unter anderem die Dauer der Verspätung, die Flugstrecke und die Ursache des Problems. Bei außergewöhnlichen Umständen können Ansprüche ausgeschlossen sein.

Die große Zahl der Verfahren erklärt sich auch dadurch, dass spezialisierte Internetportale Ansprüche gegen eine Beteiligung durchsetzen. Eine bessere digitale Unterstützung könnte Gerichte bei der Bearbeitung standardisierter Fälle entlasten. Solange eine geeignete Anwendung fehlt, bleibt die Frage offen, wie die Justiz die dauerhaft hohe Zahl von Fluggastklagen effizient bewältigen kann.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70189645 |