FINMA-Verfahren gegen Julius Bär: 250 Millionen Franken mehr Eigenkapital
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 15:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ein Enforcementverfahren gegen die Zürcher Privatbank Julius Bär abgeschlossen. Dabei stellte die Aufsichtsbehörde schwere Aufsichtsverstösse im Private-Debt-Geschäft sowie im Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP) aus Russland fest. Für Julius Bär handelt es sich bereits um das fünfte Enforcementverfahren der Behörde seit dem Jahr 2017.
Hohe Engagements und Abschreibungen im Private Debt
Als wesentlicher Auslöser für die aufsichtsrechtliche Untersuchung galten Kredite an die Signa-Gruppe. Aus diesen Engagements heraus musste Julius Bär im Jahr 2024 mehr als CHF 600 Mio. abschreiben.
Nach Feststellungen der FINMA hatte die Bank ab 2019 insgesamt acht Kredite in diesem Segment vergeben. In den Jahren 2022 und 2023 überschritt das gesamte Kreditvolumen dabei jeweils die Marke von CHF 1 Mrd. Zum Ende des Jahres 2023 standen noch Engagements in Höhe von CHF 586 Mio. in den Büchern des Instituts, die inzwischen vollständig wertberichtigt wurden. Überdies beanstandete die Finanzmarktaufsicht im Rahmen ihrer Prüfung eine Durchlauftransaktion über ein Volumen von EUR 60 Mio.
Kapitalauflagen und Einziehung von Gewinnen
Wegen der festgestellten Versäumnisse verhängte die FINMA weitreichende Massnahmen gegen das Institut. Julius Bär muss vorübergehend CHF 250 Mio. an zusätzlichem Eigenkapital vorhalten. Zudem zieht die Behörde unrechtmässig erzielten Gewinn in Höhe von rund CHF 10 Mio. ein. Künftige Dividendenausschüttungen und Kapitalrückführungen der Bank bedürfen darüber hinaus vorläufig der expliziten Genehmigung durch die FINMA.
Der Abschluss des FINMA-Verfahrens gegen Julius Bär zeigt, wie teuer lückenhafte Kontrollen im Private-Debt-Geschäft und im Umgang mit PEP-Kunden werden können: 250 Mio. Franken zusätzliches Eigenkapital, rund 10 Mio. Franken Gewinneinziehung und eine vorläufige Genehmigungspflicht für Ausschüttungen. Der kostenlose Leitfaden ordnet die Feststellungen ein und zeigt, welche Kontrollpunkte Institute jetzt überprüfen sollten. Leitfaden zur FINMA-Enforcement-Prävention anfordern
Auf organisatorischer Ebene verlangt die Aufsicht bis zum Jahr 2032 regelmässige Kulturberichte von der Bank, um den nachhaltigen Wandel der internen Kontrollprozesse zu überwachen. Die entsprechende Verfügung der Behörde ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Zudem führt die FINMA separate Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende des Finanzinstituts weiter.
Umgang mit PEP-Kunden und eingeleitete Reformen
Neben dem Kreditbereich betrafen die Ermittlungen der Aufsichtsbehörde die Geschäftsbeziehungen der Bank zu russischen PEP-Kunden. Ein im Jahr 2025 durch die FINMA verhängtes Verbot zur Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen zu bestimmten PEP-Kunden soll nun schrittweise abgebaut werden.
Nicht nur Private Debt: Die FINMA hat im aktuellen Verfahren auch die Geschäftsbeziehungen zu russischen PEP-Kunden beanstandet und ein 2025 verhängtes Neugeschäftsverbot erst schrittweise abgebaut. Wer sein eigenes PEP-Risiko sauber dokumentieren will, findet im kostenlosen Leitfaden ein Prüfraster für risikobasierte Kundentrennung, Nachweise und Eskalationswege. PEP-Compliance-Leitfaden jetzt sichern
Julius Bär bestätigte den Abschluss des behördlichen Verfahrens und teilte mit, die gezogenen Schlussfolgerungen vollumfänglich anzuerkennen. Als zentrale Abhilfemassnahmen verwies die Bank auf die vollständige Abwicklung des Private-Debt-Geschäfts. Zudem habe das Institut sein gesamtes Rahmenwerk für Risikomanagement und Compliance grundlegend erneuert, um regulatorische Vorgaben künftig lückenlos zu erfüllen.
