Strafverfolgung, Wirtschaftskriminalität

Finanzwende kritisiert ungleiche Strafverfolgung bei Armuts- und Wirtschaftskriminalität

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 13:44 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Finanzwende Recherche kritisiert, dass Sozialleistungsbetrug konsequenter verfolgt werde als komplexe Wirtschafts- und Steuerkriminalität. Die frühere Cum-Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker fordert mehr Personal, bessere Zusammenarbeit und schärfere Regeln.

Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker fordert ein härteres Durchgreifen bei Steuerkriminalität. (Archivbild) - Bild: Carsten Koall/dpa
Ex-Ermittlerin Anne Brorhilker fordert ein härteres Durchgreifen bei Steuerkriminalität. (Archivbild) - Bild: Carsten Koall/dpa

Die Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert eine aus ihrer Sicht systematische Ungleichbehandlung bei der Strafverfolgung von Armutsdelikten und schwerer Wirtschaftskriminalität.

Finanzwende sieht unterschiedliche Maßstäbe

Finanzwende Recherche, eine gemeinnützige Tochterorganisation, stellte dazu in Berlin einen Bericht vor, den die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker präsentierte. Der Grundsatz aus dem Grundgesetz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, werde in der Praxis nicht eingehalten.

Einkommensschwächere Menschen müssten bei sogenannten Armutsdelikten vielfach mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell deutlich besser gestellte Wirtschaftskriminelle, heißt es in dem Bericht. Sozialleistungsbetrug sei vergleichsweise einfach zu ermitteln, während komplexe Wirtschaftsstraftaten Ermittler oft über Jahre bänden.

Brorhilker fordert konsequenteres Vorgehen

„Es geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben Maßstab zu messen“, sagte Brorhilker. Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entziehe, dürfe nicht davon profitieren, dass Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter ausgestattet seien als für einfacher zu ermittelnde Armutsdelikte.

Als Defizite nennt Finanzwende Recherche unter anderem fehlendes Personal und unzureichende IT. Auch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden müsse verbessert werden.

Kritik an Strafrecht und Selbstanzeigen

Die Ungleichheit beginne bereits im Gesetz, argumentiert die Organisation. Für schwere Steuerhinterziehung gebe es in Deutschland keinen eigenständigen Verbrechenstatbestand. Zudem könne eine strafbefreiende Selbstanzeige in bestimmten Fällen dazu führen, dass Steuerhinterziehung ohne Strafe bleibe.

Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln schreibt in einem ergänzenden Gutachten, arme Menschen kämen eher in Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren, in Untersuchungshaft und in Ersatzfreiheitsstrafe wegen unbezahlter Geldstrafen.

Forderungen nach neuer Ermittlungsstruktur

Nach dem statistischen Bericht der Staatsanwaltschaften führten Diebstahl und Unterschlagung in 20 Prozent der Fälle zu einer Anklage oder einem Strafbefehl. Bei Wirtschaftsdelikten lag der Anteil demnach bei neun Prozent.

Finanzwende Recherche fordert deshalb eine interdisziplinäre Ermittlungsstelle auf Bundesebene für international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Außerdem verlangt die Organisation einen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung und strengere Regeln, damit wichtige Beweismittel nicht verloren gehen.

Eine konsequentere Verfolgung von Wirtschaftskriminalität könne dem Staat erhebliche Einnahmen sichern, die angesichts des Finanzbedarfs dringend benötigt würden.

Ungleichheit zeigt sich auch im Verfahren

Die Kritik zielt auf einen strukturellen Unterschied: Einfach nachweisbare Delikte gegen Sozialleistungen, Eigentum oder kleinere Vermögen können Behörden häufig mit standardisierten Verfahren bearbeiten. Komplexe Wirtschafts- und Steuerstraftaten führen dagegen über Firmengeflechte, internationale Geldströme und digitale Beweismittel. Ermittlungen dauern deshalb oft Jahre und benötigen Spezialwissen.

Die Größenordnung möglicher Schäden steht dabei nicht automatisch im Verhältnis zur Zahl der Verfahren. Für Nordrhein-Westfalen wurden für 2025 insgesamt 6.939 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert. Sie machten nur 0,51 Prozent aller Straftaten aus, verursachten nach Angaben des Landeskriminalamts aber rund 469 Millionen Euro Schaden. Mehr als ein Viertel der Fälle stand im Zusammenhang mit dem Internet.

Folgen für Staat und Betroffene

Eine unterschiedlich leistungsfähige Strafverfolgung berührt damit nicht nur die Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn komplexe Steuer- und Finanzdelikte langsamer aufgeklärt werden, können Beweismittel verloren gehen, Verfahren verjähren oder Vermögen außer Landes gebracht werden. Zugleich entstehen dem Staat Einnahmeausfälle, die letztlich durch andere Steuerzahler oder durch Kürzungen öffentlicher Leistungen ausgeglichen werden müssen.

Für Betroffene bleibt entscheidend, dass eine strengere Verfolgung schwerer Wirtschaftskriminalität nicht gegen die Ahndung von Sozialleistungsbetrug ausgespielt wird. Die politische Frage lautet vielmehr, ob Polizei, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden für beide Bereiche angemessen ausgestattet sind und ob grenzüberschreitende Fälle dauerhaft gemeinsam bearbeitet werden können.

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