FinanzOnline, Kostenlose

FinanzOnline: Kostenlose Vertretung durch Familie und Bekannte

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 07:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

FinanzOnline ermöglicht seit 2026 private Unterstützung bei Steuererklärungen. Für Firmen gelten zugleich strengere Vorgaben zur digitalen Zustellung.

FinanzOnline: Kostenlose Hilfe durch Familie und Bekannte
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Laptop und unbeschriebenen Unterlagen in einem hellen Büro. Illustration mit AI erstellt.

Das Finanzministerium erweitert sein Portal FinanzOnline um eine unentgeltliche Vertretung durch Privatpersonen. Seit Anfang 2026 dürfen sich Steuerzahler im Familien- und Bekanntenkreis helfen lassen – ohne Steuerberater.

Das Angebot richtet sich an natürliche Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pensionen, die ihre Steuererklärung nicht selbst online erledigen können. Die Vertrauensperson muss volljährig sein, über eine gültige ID Austria verfügen und darf maximal vier Personen gleichzeitig vertreten.

So läuft die Einrichtung ab

Die Bevollmächtigung erfolgt über das Formular „FON-UV1“, das die Vertrauensperson über den eigenen FinanzOnline-Zugang hochlädt. Ein eigener Zugang für die vertretene Person ist nicht erforderlich.

Die Befugnisse umfassen das Einreichen von Erklärungen, Ratenzahlungsanträge und die Bearbeitung von Guthaben. Alle Handlungen sind im System als Vertretung gekennzeichnet. Beide Seiten können die Vollmacht jederzeit widerrufen.

Warum das wichtig ist

Die Digitalisierung lässt viele ältere oder weniger internetaffine Steuerzahler zurück. Die neue Regelung schließt diese Lücke – ohne dass dafür gleich ein Steuerberater engagiert werden muss.

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Seit Anfang 2026 können Sie sich in FinanzOnline von einer Vertrauensperson aus Familie oder Bekanntenkreis vertreten lassen – ganz ohne Steuerberater. Das erleichtert die Steuererklärung enorm. Unser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die Bevollmächtigung einrichten und worauf Sie achten müssen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Experten warnen allerdings davor, Zugangsdaten weiterzugeben. Seriöse Vertretung läuft ausschließlich über die offiziellen Formulare und die ID-Austria-Authentifizierung.

Strengere Regeln für Unternehmen

Für Unternehmen gilt seit Herbst 2025: Die elektronische Zustellung über FinanzOnline ist Pflicht. Ein Opt-out ist für umsatzsteuerpflichtige Betriebe weitgehend nicht mehr möglich – Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Kleinunternehmer.

Ein zugestelltes Dokument gilt bereits am Tag nach der Bereitstellung als rechtswirksam. Wer die E-Mail-Benachrichtigung nicht aktiviert hat, riskiert, Fristen zu verpassen.

Sicherheit hat Priorität

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Wer die elektronische Zustellung über FinanzOnline nicht aktiviert hat, riskiert, wichtige Fristen zu verpassen. Mit der neuen Vertretungsregelung können Sie sich jetzt von einer Vertrauensperson helfen lassen – sicher und kostenlos. Erfahren Sie in unserem Leitfaden, wie Sie sich vor Fristversäumnissen schützen. Leitfaden zur sicheren Vertretung jetzt sichern

Seit Oktober 2025 ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung Pflicht. Der Zugang erfolgt vorzugsweise über die ID Austria – sowohl für die Eigenanmeldung als auch für die neue Vertretungsfunktion.

Wichtig: Die unentgeltliche Vertretung ist keine Zustellbevollmächtigung. Bescheide gelten weiterhin der vertretenen Person als zugestellt, sofern keine professionelle Vollmacht hinterlegt ist.

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