Zahlungsverkehr, Einzelhandel

Finanzministerium plant Pflicht zur digitalen Bezahloption im Handel und in der Gastronomie

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 13:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Finanzministerium will Läden und Restaurants verpflichten, neben Bargeld auch digitale Zahlungen zu ermöglichen. Ziel ist mehr Wahlfreiheit für Kunden – doch Verbände warnen vor zusätzlichen Kosten und Bürokratie.

Keine Kartenzahlung? Das soll es künftig nicht mehr geben. (Archivbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa
Keine Kartenzahlung? Das soll es künftig nicht mehr geben. (Archivbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa

Geschäfte und Restaurants in Deutschland sollen künftig neben Bargeld verpflichtend auch digitale Zahlungen mit Karte oder Handy ermöglichen.

Pflicht zur digitalen Bezahloption geplant

Ein entsprechendes Vorhaben hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte werden nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium derzeit mit anderen Ressorts abgestimmt. Ziel ist, dass Kundinnen und Kunden selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen und damit nicht mehr an «Cash only»-Regelungen einzelner Betriebe scheitern.

Rechtslage und Praxis bislang

Bargeld in Euro ist in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel, daraus folgt eine Pflicht, Scheine und Münzen anzunehmen. Kartenzahlungen müssen Geschäfte bisher nicht anbieten, weshalb insbesondere kleinere Läden, Spätverkaufsstellen und Restaurants oft keine Karte akzeptieren. Gleichzeitig gibt es immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen, an denen ausschließlich bargeldlos bezahlt werden kann und entsprechende Hinweise auf Kartenzahlung üblich sind.

Rahmen der geplanten Regelung

Das Ministerium will, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und den Dienstleistungssektor gelten. Welche konkrete Zahlungsart – etwa Girocard, andere Karten oder mobile Lösungen per Smartphone oder Uhr – eingesetzt wird, soll den Betrieben überlassen bleiben. Umsatzschwellen oder Aufschläge für Kartenzahlungen sind nicht vorgesehen.

Ausnahmen und mögliche Härtefälle

Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine oder Wohltätigkeitsverbände sollen von der Pflicht ausgenommen sein. Bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen bleibt bargeldbasierte Abrechnung damit weiter möglich. Das Finanzministerium will zudem prüfen, ob Härtefallregelungen etwa für sehr kleine Betriebe erforderlich sind.

Begründung des Finanzministeriums

Das Ministerium verweist darauf, dass viele Menschen inzwischen bevorzugt mit Karte zahlen, diese Option in kleineren Geschäften aber häufig fehlt oder erst ab einem Mindestbetrag angeboten wird. Digitale Zahlungen sollen außerdem helfen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen von Finanzkriminalität zu erschweren, da elektronische Transaktionen dokumentiert werden.

Aktuelle Bezahlgewohnheiten

Nach Angaben der Bundesbank wurden alltägliche Einkäufe im vergangenen Jahr in Deutschland etwas häufiger digital als bar bezahlt. 55 Prozent der Transaktionen waren bargeldlos, der Anteil steigt. Am häufigsten wurde die Debitkarte genutzt, meist die Girocard, die vielen noch als EC-Karte bekannt ist. Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch legten auf zehn Prozent zu. In 45 Prozent der Fälle nutzten die Menschen weiterhin Bargeld, besonders ältere Personen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, niedrigerem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.

Kosten und Gründe gegen Kartenzahlung

Viele kleine Betriebe verzichten bislang auf Kartenzahlung, weil damit Investitionen in Lesegeräte und Transaktionsgebühren verbunden sind. Analysen der Bundesbank zufolge sind Zahlungen mit Bargeld oder per Girocard für Geschäfte insgesamt am günstigsten, während internationale Debitkarten und Kreditkarten höhere Kosten verursachen.

Weiterer Zeitplan der Bundesregierung

Die Ressorts können nun zu den Eckpunkten Stellung nehmen. Im Anschluss soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der vor einem möglichen Beschluss im Bundestag weiter verändert werden könnte. Das Finanzministerium strebt an, den Entwurf noch im laufenden Jahr im Kabinett zu beschließen und die neue Pflicht ab 2027 in Kraft treten zu lassen.

Reaktionen aus Handel und Gastronomie

Die Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Jana Schimke, verweist darauf, dass digitale Zahlungsmöglichkeiten in der Branche längst Standard seien, warnt aber vor zusätzlichen Kosten für Betriebe. Sie fordert insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ausreichende Übergangsregelungen, da Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags bemessen würden.

Sicht des Handelsverbands und Experten

Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland hält gesetzliche Vorgaben für unnötig und sieht die Gefahr zusätzlicher Bürokratie und Unsicherheit. Er argumentiert, eine einmalige Akzeptanz digitaler Bezahlung bedeute, dass eine Vielzahl von Kartenarten akzeptiert werden müsse, was zu Konflikten an der Kasse und Mehrkosten führen könne. Der Verband fordert daher, Gebühren bei Kartenzahlungen an Kunden weitergeben zu können. Der Handelsforscher Kai Hudetz betont, dass bargeldlose Bezahlmöglichkeiten von vielen Kundinnen und Kunden inzwischen als Standard erwartet werden und die angestrebte Wahlfreiheit sinnvoll sei. Zahlungsexperte Philipp Hübner vom Forschungsinstitut EHI sieht für mittelständische und große Händler kaum praktische Auswirkungen, da diese bereits mindestens eine bargeldlose Zahlungsart anbieten; betroffen wären vor allem sehr kleine Geschäfte und Kioske.

Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und politische Ziele

Die Pläne des Finanzministeriums fügen sich in eine länger laufende Entwicklung, in der Kartenzahlungen und mobile Bezahlverfahren im Alltag vieler Menschen zur Norm geworden sind. Der Hinweis auf die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung digitaler Zahlungen zeigt, dass es der Bundesregierung nicht nur um Komfort im Alltag, sondern auch um Modernisierung der Zahlungsinfrastruktur geht. Zugleich soll Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ausdrücklich erhalten bleiben, sodass es nicht um eine schrittweise Abschaffung, sondern um eine Ergänzung der Möglichkeiten geht.

Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher

Für Verbraucher würde eine Pflicht zur digitalen Bezahloption die Planungssicherheit erhöhen: Das Risiko, an der Ladenkasse mangels Bargeld zu scheitern, nähme deutlich ab. Gerade in urbanen Räumen mit vielen kleinen Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben könnte das die Attraktivität des Angebots steigern. Für kleine Unternehmen bedeutet die gesetzliche Pflicht jedoch zusätzliche Investitionen in Kartenterminals oder vergleichbare Lösungen sowie laufende Transaktionsgebühren. Branchenvertreter aus Gastronomie und Handel verweisen auf diese Mehrkosten und fordern Übergangsfristen oder die Möglichkeit, Gebühren an Kunden weiterzugeben. Hier zeichnet sich ein politischer Konflikt zwischen Verbraucherschutz, Wettbewerbsfähigkeit des Handels und Regulierungslasten ab.

Kontrolle, Transparenz und soziale Dimension

Das Finanzministerium stellt den Zusammenhang zwischen digitalem Bezahlen und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität heraus, da elektronische Zahlungen dokumentiert sind und dadurch Spuren hinterlassen. Diese Argumentation verweist auf eine zunehmende Bedeutung von Transparenz im Zahlungsverkehr. Gleichzeitig bleibt Bargeld insbesondere für ältere Menschen, Personen mit geringem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung wichtig. Die geplante Wahlfreiheit soll verhindern, dass diese Gruppen vom Konsum ausgeschlossen werden. Offen bleibt, wie streng die geplante Pflicht ausgestaltet wird, welche Härtefallregelungen für sehr kleine Betriebe kommen und ob technische und Gebührenfragen so gelöst werden, dass der Mittelstand nicht unverhältnismäßig belastet wird.

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