Fernwärme in Schwalbach: OLG Hamm erklärt E.ON-Preiserhöhungen für rechtswidrig
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 23:32 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Oberlandesgericht Hamm hat Preiserhöhungen für Fernwärme des Energiekonzerns E.ON ab dem Jahr 2021 für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung aus der vergangenen Woche betrifft neben Schwalbach am Taunus noch zwei weitere Versorgungsgebiete des Unternehmens. Das Urteil stärkt Verbrauchern den Rücken, die sich gegen massive Kostensteigerungen der vergangenen Jahre gewehrt haben.
Gegenstand des Verfahrens war eine Sammelklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen das Versorgungsunternehmen E.ON Energy Solutions. Allein aus Schwalbach hatten sich 200 Kläger der gerichtlichen Auseinandersetzung angeschlossen.
Enorme Kostensteigerungen für Schwalbacher Haushalte
Hintergrund des Rechtsstreits sind drastische Preissprünge, mit denen sich die Fernwärmekunden in Schwalbach in den Jahren zwischen 2020 und 2022 konfrontiert sahen. In diesem Zeitraum hatten sich die Preise für Fernwärme fast auf das Dreifache erhöht.
Wie ein Bericht vom 25. Oktober 2026 darlegt, stiegen die Kosten für ein durchschnittliches Reihenhaus mit einer Wohnfläche von 120 m² und einem Verbrauch von 10 MWh von zuvor 1000 Euro auf 2700 Euro an.
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Trotz des für die Verbraucherseite positiven Urteilsspruchs vor dem Oberlandesgericht Hamm ist eine automatische Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge unwahrscheinlich. Die betroffenen E.ON-Kunden in Schwalbach müssen ihre Rückforderungsansprüche inklusive der anfallenden Verzinsung selbst aktiv gegenüber E.ON geltend machen.
Entscheidung vor dem BGH erwartet
Rückenwind erhalten Verbraucher zusätzlich durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Ein EuGH-Urteil vom September untersagt Versorgern den einseitigen Austausch von als missbräuchlich eingestuften Preisänderungsklauseln und wirkt zugleich einer drohenden Verjährung von Ansprüchen entgegen.
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Rechtskräftig ist der Streit damit allerdings noch nicht. Sowohl von Seiten des Energiekonzerns E.ON als auch vom Bundesverband der Verbraucherzentralen wird nun der Gang vor den Bundesgerichtshof erwartet, um eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung in dem Fall herbeizuführen.
