Ferienjobs: Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen bei falscher Einstufung
29.06.2026 - 18:03:49 | boerse-global.de
Die rechtlichen Fallstricke sind jedoch enorm. Arbeitgeber riskieren hohe Nachzahlungen.
Gefahr bei Lohn und Einstufung
Ferienjobs sind rechtlich befristete Dienstverhältnisse, warnt Martin Müller vom ÖGB. Daraus folgt: Anspruch auf Kollektivvertrags-Lohn plus anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ein häufiger Fehler: Arbeitgeber stufen Mitarbeiter fälschlich als Praktikanten ein, um Lohnkosten zu drücken. Doch echte Praktika dienen der Ausbildung. Steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, handelt es sich um ein meldepflichtiges Arbeitsverhältnis.
Besonders heikel wird es bei Minderjährigen. Überstunden sind für sie grundsätzlich tabu. Zudem müssen Jugendliche korrekt bei der Sozialversicherung angemeldet sein – sonst drohen rechtliche Konsequenzen.
Die Grenzen der Geringfügigkeit
Seit Jahresbeginn 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das wirkt sich direkt auf Minijobs aus. Ein gelegentliches Überschreiten der Entgeltgrenze ist nur begrenzt erlaubt: Maximal zweimal im Jahr darf das Entgelt bis auf 1.206 Euro steigen (Vorjahr: 1.112 Euro), ohne dass die Versicherungsfreiheit entfällt.
Wichtig: Urlaubsvertretungen gelten als planbar, nicht als unvorhersehbar. Überschreitet die Vertretung die Grenze, tritt ab diesem Zeitpunkt die volle Versicherungspflicht ein. Alternativ können Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 20 Prozent erheben – sofern keine pauschalen Rentenversicherungsbeiträge fällig werden.
Wackelt die Minijob-Zukunft?
Eine Rentenkommission schlug Ende Juni vor, Minijobs stark einzuschränken. Künftig sollten sie vorrangig Schülern vorbehalten sein. Andere Minijobber müssten ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Unterstützung kommt von Wirtschaftsweisen wie Monika Schnitzer und der Gewerkschaft NGG. Die Gastronomie schlägt Alarm: Der Branchenverband Dehoga verweist auf rund 1,1 Millionen Minijob-Beschäftigte. Sie seien essenziell für die Flexibilität der Betriebe.
Ob Ferienjobber oder langfristige Aushilfe – die neuen Verdienstgrenzen ab 2026 erfordern rechtssichere Verträge, um teure Fehler bei der Einstellung zu vermeiden. Diese kostenlose Mustervorlage für Minijobs lässt sich in wenigen Minuten anpassen und schützt Sie vor rechtlichen Fallstricken. Kostenlose Arbeitsvertrag-Mustervorlage für Minijobber sichern
Strengere Regeln bei Kündigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verschärfte im Frühjahr 2026 die Hürden für Arbeitgeber. Kündigungen ohne ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige sind unwirksam – eine nachträgliche Einreichung ist ausgeschlossen. Der Zweite Senat bestätigte dies am 19. März, der Sechste Senat folgte im April.
Neben den Formalitäten rückt die Erholung der Belegschaft in den Fokus. Umfragen zeigen: Sechs von zehn Beschäftigten leisten vor dem Urlaub durchschnittlich acht Überstunden. Zwei Drittel sind im Sommerurlaub dienstlich erreichbar. Experten raten zu mentaler Distanz – für die langfristige Leistungsfähigkeit.
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Nachwuchs fördern trotz Regeln
Trotz der Komplexität bleibt die Nachwuchsförderung wichtig. In Schweinfurt starteten Ende Juni internationale Praktikumsprogramme in Landwirtschaft und Gesundheitswesen. Für Auszubildende in besonderen Lebenslagen – etwa Teilzeitausbildung während der Elternzeit – gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld ab 300 Euro. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird dabei angerechnet.
