Fahrerüberwachung in EU-Neuwagen: Infrarotkameras ab Juli verpflichtend
Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 22:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Berlin weitet KI-Videoüberwachung aus, die EU zwingt Autobauer zur Fahrerbeobachtung – und startet ein Pilotprogramm zur Kontrolle von Hochrisiko-KI. Der Sommer 2026 markiert einen Wendepunkt in der Überwachungstechnologie.
BVG rüstet 23 U-Bahnhöfe mit KI-Kameras aus
Die Berliner Verkehrsbetriebe planen, ihre KI-gestützte Videoüberwachung bis Ende 2026 auf 23 Stationen auszuweiten. Bereits jetzt sind 80 Spezialkameras an 16 Standorten im Einsatz – darunter am Zoo, Kottbusser Tor und der Schloßstraße. Die Systeme erkennen unbefugte Personen im Gleisbereich und lösen automatisch Alarm in der Leitstelle aus.
Allein in den letzten zwei Monaten registrierte die BVG 44 Alarme wegen Personen im Gleis und sechs Meldungen über unbefugten Zutritt. Der Bahnhof Schloßstraße ist mit 24 Kameras besonders stark überwacht – Grund ist ein Brandstiftungsvorfall im November 2025.
Das Land Berlin plant zudem Pilotprojekte für den öffentlichen Raum, etwa an der Warschauer Brücke oder im Görlitzer Park. Der Chaos Computer Club warnt vor Deanonymisierungsrisiken. Hinzu kommen Sicherheitsbedenken: Ein beteiligter IT-Dienstleister war bereits Ziel eines Cyberangriffs.
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Pflicht zur Fahrerüberwachung in allen EU-Neufahrzeugen
Seit Anfang Juli 2026 müssen alle Neufahrzeuge in der EU ein „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) an Bord haben. Infrarotkameras im Cockpit analysieren Blickrichtung, Kopfhaltung und Gesicht des Fahrers. Bei längerer Ablenkung ertönt ein Warnsignal.
Datenschutzbehörden geben Entwarnung: Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich lokal im Fahrzeug. Eine Übermittlung an Dritte oder Cloud-Speicherung ist ausgeschlossen, biometrische Daten werden sofort gelöscht. Ein Verkehrspsychologe des AZT bestätigt positive Effekte auf das Blickverhalten – ein statistischer Nachweis für weniger Unfälle steht aber noch aus. Die Kosten pro Fahrzeug liegen bei 100 bis 150 Euro.
EU startet Pilotprojekt für Hochrisiko-KI
Mitte Juli 2026 hat die EU-Kommission ein freiwilliges Pilotprogramm zur Aufsicht über Hochrisiko-KI gestartet. Erste Unternehmen aus Finanz- und Gesundheitsbranche machen mit. Betroffen sind Systeme für Kreditscoring, Versicherungsrisiken oder den Zugang zu medizinischen Leistungen.
Betreiber müssen strenge Dokumentations- und Risikomanagementpflichten erfüllen. Die verbindliche Anwendung für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III des AI Acts startet am 2. Dezember 2027. Für KI in Medizingeräten gilt das erst ab August 2028. Seit Februar 2025 ist Emotionserkennung am Arbeitsplatz in der EU bereits verboten.
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Gegenbewegungen: Von Störmustern bis zum Brillenverbot
Mit der Überwachungswelle wächst auch der Widerstand. In der Modebranche entstehen Konzepte wie „Adversarial Clothing“ – Kleidung mit asymmetrischen Schnitten oder KI-generierten Mustern, die Gesichtserkennung stören sollen. Experten halten die Wirksamkeit allerdings für begrenzt.
In Hamburg fordern Politiker ein Verbot von Smart Glasses in öffentlichen Schwimmbädern. Die Sorge: Heimliche Videoaufnahmen durch kaum erkennbare Kameras in Brillenbügeln.
Neues EU-Gesetz: Keine Vernichtung unverkaufter Kleidung
Ab heute gilt zudem eine ökologische Richtlinie: Großen Unternehmen ist es untersagt, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten. Jährlich werden in Europa schätzungsweise bis zu neun Prozent der Textilien ungenutzt entsorgt. Ausnahmen gibt es nur bei Beschädigungen oder Sicherheitsrisiken.
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