Fahrerlaubnisverordnung, Sehtest

Fahrerlaubnisverordnung: Sehtest für Lkw- und Busfahrer ab sofort beim Optiker

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit dem 18. August 2026 dürfen qualifizierte Augenoptiker die vorgeschriebenen Sehtests für Berufskraftfahrer durchführen. Der ZVA erwartet eine Entlastung der medizinischen Infrastruktur und kürzere Wartezeiten für die Betroffenen.

Neue Fahrerlaubnisverordnung: Sehtests für Lkw- und Busfahrer künftig beim Optiker
Ein Augenoptiker führt in einem Fachgeschäft einen Sehtest bei einem Berufskraftfahrer durch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Neuregelung der Fahrerlaubnisverordnung entlastet Lkw- und Busfahrer

Seit dem 18. August 2026 haben Fahrer von Lastkraftwagen, Bussen und Taxen in Deutschland eine zusätzliche Anlaufstelle für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung ihres Sehvermögens.

Wie der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mitteilte, ermöglicht eine aktuelle Änderung der Fahrerlaubnisverordnung, dass diese spezialisierten Sehtests nun auch in qualifizierten Augenoptikbetrieben durchgeführt werden dürfen. Bisher waren Berufskraftfahrer für diese Nachweise häufig auf Termine bei Augenärzten oder spezifischen Begutachtungsstellen angewiesen.

Die Neuregelung zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden für professionelle Fahrer zu senken und die flächendeckende Versorgung mit Prüfstellen zu verbessern. Der ZVA begrüßte diesen Schritt ausdrücklich und sieht darin eine zeitgemäße Anpassung an die Bedürfnisse der Transportbranche.

Schätzungen des Verbandes zufolge sind jährlich rund 125.000 Personen von dieser Änderung betroffen, da sie im Rahmen der Erteilung oder Verlängerung ihrer Fahrerlaubnis ihre Sehtauglichkeit nachweisen müssen.

Betroffene Führerscheinklassen und Umfang der Prüfung

Die Anpassung der Verordnung umfasst ein breites Spektrum an Fahrerlaubnisklassen. Konkret betrifft die Neuerung die Klassen C, C1, CE und C1E, welche vorwiegend für das Führen von Lastkraftwagen relevant sind.

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Ebenso eingeschlossen sind die Bus-Führerscheinklassen D, D1, DE und D1E. Darüber hinaus gilt die neue Regelung für Fahrer, die eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen, was insbesondere das Taxigewerbe und private Fahrdienste betrifft.

Bei der Durchführung der Sehüberprüfung in den Augenoptikbetrieben kommen standardisierte Verfahren zum Einsatz, die über einen einfachen Sehtest hinausgehen. Qualifizierte Optiker sind im Rahmen der neuen Bestimmungen dazu autorisiert, neben der zentralen Tagessehschärfe weitere sicherheitsrelevante Parameter zu prüfen.

Dazu gehören das Farbensehen, das Gesichtsfeld sowie das Kontrast- oder Dämmerungssehen. Diese umfassende Untersuchung soll sicherstellen, dass die hohen Anforderungen an das Sehvermögen im schweren Straßenverkehr und bei der Personenbeförderung weiterhin lückenlos erfüllt werden.

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Vorteile durch wohnortnahe Versorgung

ZVA-Präsident Kai Jaeger hob die praktischen Vorteile der Gesetzesänderung hervor. Er betonte, dass die Neuregelung den betroffenen Berufsgruppen deutlich mehr Möglichkeiten biete, die notwendigen Untersuchungen flexibel in den Berufsalltag zu integrieren. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei die Möglichkeit, die Prüfung wohnortnah und in der Regel ohne lange Vorlaufzeiten oder Wartezeiten durchführen zu lassen.

Durch die Einbindung der Augenoptikbetriebe in den Zertifizierungsprozess für Berufskraftfahrer wird eine Entlastung der medizinischen Infrastruktur erwartet.

Da Augenoptiker über die notwendige apparative Ausstattung und das fachliche Know-how verfügen, um die geforderten Leistungskriterien der Fahrerlaubnisverordnung rechtssicher zu prüfen, stellt die Neuerung eine prozessuale Vereinfachung für das Transport- und Logistikgewerbe dar. Die Betriebe der Augenoptik übernehmen damit eine erweiterte Rolle in der Verkehrssicherheitsprävention für den gewerblichen Sektor.

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