EZB-Reform, Aufsichtsdokumente

EZB-Reform: 40 Aufsichtsdokumente werden gestrichen oder überarbeitet

27.06.2026 - 09:47:37 | boerse-global.de

Die EZB streicht oder überarbeitet rund 40 Aufsichtsdokumente, um Bürokratie abzubauen. Auch das Dividendenverbot aus der Pandemie entfällt.

EZB startet große Reform: 40 Aufsichtsregeln gestrichen
EZB-Reform - Ein Stapel offizieller Dokumente oder Aktenordner, einige geöffnet, mit einem Stift darauf, symbolisiert die Vereinfachung von EZB-Regeln. 27.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Nach einer Prüfung von mehr als 130 Aufsichtsveröffentlichungen sollen rund 40 Dokumente gestrichen oder grundlegend überarbeitet werden. Die Notenbank reagiert damit auf Forderungen nach weniger Bürokratie für Kreditinstitute.

Alte Vorgaben und Pandemie-Relikte verschwinden

Ein erheblicher Teil der bestehenden Leitlinien ist schlicht veraltet oder durch neue Regeln obsolet geworden. Das betrifft unter anderem das faktische Dividendenverbot aus der Corona-Pandemie – es wird ersatzlos gestrichen. Auch spezifische Anforderungen zur Datenerhebung fallen weg.

Frank Elderson, Mitglied des EZB-Direktoriums, betont: „Es geht darum, die Aufsichtslinien klarer, konsistenter und zweckmäßiger zu gestalten.“ Die Streichung veralteter Texte sei keine Senkung der Standards. Vielmehr steigere sie die Effizienz, indem Redundanzen beseitigt werden.

Governance-Regeln werden neu justiert

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Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Unternehmensführung und Risikokultur der Banken. Der bisherige verbindliche Leitfaden wird herabgestuft. Stattdessen soll ein unverbindlicher Bericht über bewährte Praktiken treten. Veröffentlicht wird er voraussichtlich im ersten Quartal 2027.

Bankenverbände begrüßen die angekündigten Entlastungen. Kritiker warnen dagegen vor einer Aufweichung der Kontrollmechanismen. Die EZB hält dagegen: Weitere Leitfäden – etwa zu riskanten Kreditformen – stehen derzeit auf dem Prüfstand. Ein Abschluss der Evaluierung wird bis Ende 2026 erwartet.

Österreich hält an Null-Puffer fest

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Auch das österreichische Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat sich mit der regulatorischen Lage befasst. In seiner 49. Sitzung diskutierte es strukturelle Systemrisiken und die Vergabestandards bei Wohnimmobilienkrediten.

Trotz der EZB-Reformen empfahl das Gremium, den antizyklischen Kapitalpuffer unverändert bei 0 Prozent zu belassen. Private-Credit-Aktivitäten in Österreich haben demnach derzeit geringen Umfang und stellen keine systemischen Risiken dar. Entscheidungen über den Puffer für systemrelevante Institute und den allgemeinen Systemrisikopuffer sind für Herbst 2026 geplant.

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