ExtraEnergie muss Preiserhöhungen für 4.200 Kunden zurücknehmen
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 17:45 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die ExtraEnergie GmbH stattgegeben. Damit sind die angegriffenen Preiserhöhungen von Ende 2022 unwirksam, sodass für die betroffenen Kunden weiterhin der ursprünglich vereinbarte Preis gilt.
Preisgarantien gelten weiter
ExtraEnergie hatte im Sommer 2022 angekündigt, die Preise für Strom und Gas deutlich anzuheben, obwohl Kunden eine Preisgarantie vereinbart hatten. Das Unternehmen begründete die Erhöhungen mit den stark gestiegenen Kosten während der Energiekrise.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Nach seiner Einschätzung hatte ExtraEnergie das Risiko steigender Beschaffungskosten durch die Formulierung der Preisgarantie selbst übernommen.
Mehr als 4.200 Kunden betroffen
Die Preiserhöhungen betrafen Angebote unter den Marken ExtraGas, PrioEnergie und HitEnergie sowie weitere Verträge von ExtraEnergie. Mehr als 4.200 Kunden schlossen sich der Sammelklage an und können nun auf Rückzahlungen hoffen.
Noch ist offen, ob ExtraEnergie Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Dadurch könnte sich die Erstattung weiter verzögern. Verbraucher, die sich bis Juli 2026 in das Klageregister eingetragen haben, sind vor einer Verjährung ihrer Ansprüche geschützt.
Verbraucherzentrale fordert Erstattung
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, sagte dem „Spiegel“, kein Unternehmen dürfe sich an Krisen bereichern. Das Urteil zeige, dass Sammelklagen den Verbraucherschutz wirksam durchsetzen könnten. Nun sei eine zügige Erstattung an die Kunden geboten.
Das Urteil betrifft Kunden, die bei ExtraEnergie, ExtraGas, PrioEnergie oder HitEnergie einen Vertrag mit Preisgarantie abgeschlossen hatten. Der entscheidende rechtliche Punkt ist, dass eine solche Garantie das Beschaffungsrisiko grundsätzlich beim Anbieter belässt. Steigen die Einkaufskosten später stark, kann das Unternehmen diese Entwicklung nicht ohne Weiteres nachträglich auf die Kunden abwälzen.
Für die mehr als 4.200 Teilnehmer der Sammelklage geht es nun um die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem erhöhten Preis. Wie viel jeder Kunde zurückerhält, hängt vom jeweiligen Vertrag, Abrechnungszeitraum und den tatsächlich gezahlten Beträgen ab. Das Urteil schafft dafür die Grundlage, ersetzt aber nicht automatisch die individuelle Abrechnung.
Folgen für Energieverträge
Ob die Rückzahlungen zeitnah erfolgen, hängt auch davon ab, ob ExtraEnergie Revision zum Bundesgerichtshof einlegt. Bis zu einer rechtskräftigen Klärung kann sich die Auszahlung deshalb verzögern. Für Verbraucher mit laufenden oder früheren Energieverträgen zeigt der Fall zugleich, dass die genaue Formulierung einer Preisgarantie entscheidend ist.
Die Eintragung in das Klageregister bis Juli 2026 schützt die betroffenen Verbraucher vor einer Verjährung ihrer Ansprüche. Wer nicht an der Sammelklage teilgenommen hat, kann daraus nicht automatisch eigene Zahlungsansprüche ableiten; maßgeblich bleiben der konkrete Vertrag und die individuelle Abrechnung.
