EVG, Nahverkehr

EVG zieht Streikdrohung im Nahverkehr zurück

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EVG zieht ihre Streikdrohung im Nahverkehr zurück, nachdem die Bundesregierung eine schärfere Bestrafung von Angriffen auf Bahn- und anderes Einsatzpersonal vorantreibt. Aus dem Konflikt um Gewalt im Alltag des ÖPNV wird damit ein politisches Signal mit Folgen für Beschäftigte und Fahrgäste.

Die EVG hat ihre Drohung zurückgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa
Die EVG hat ihre Drohung zurückgezogen. (Symbolbild) - Bild: Christoph Soeder/dpa

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hat ihre Drohung mit Streiks im öffentlichen Nahverkehr ab Januar zurückgezogen.

Gesetzentwurf nach Gewalt gegen Bahnbeschäftigte

EVG-Chef Martin Burkert begründete den Schritt mit einem Gesetzentwurf des Justizministeriums, der härtere Strafen für Attacken auf Bahnbeschäftigte und andere Einsatzkräfte vorsieht. Burkert sagte, die Gewerkschaft wolle nicht zum Äußersten greifen und den Betrieb lahmlegen müssen.

Schärferer Schutz für Beschäftigte im öffentlichen Verkehr

Der Entwurf sieht vor, unter anderem Zugbegleiter, Polizisten, Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, medizinisches Personal sowie Beschäftigte anderer Unternehmen des öffentlichen Personenverkehrs besonders zu schützen. Für Angriffe sind Mindeststrafen von sechs Monaten Haft und in besonders schweren Fällen von mindestens einem Jahr vorgesehen.

Druck aus der Gewerkschaft wirkt

Die EVG hatte Ende August mit bundesweiten Streiks im Regionalverkehr gedroht, falls das Gesetz nicht noch in diesem Jahr in den Bundestag komme. Burkert sprach nun davon, der Druck der Gewerkschaft wirke und es komme endlich Bewegung in die Sache.

Auslöser des Konflikts war auch der tödliche Angriff auf den Zugbegleiter Serkan Çalar in einem Regionalexpress Anfang Februar. Der Täter wurde später wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Einordnung: Druck auf Politik und Bahn bleibt

Der Rückzug der Streikdrohung zeigt, dass die EVG mit ihrer Zuspitzung Wirkung erzielt hat: Die Gewerkschaft wollte den Konflikt über Gewalt gegen Bahnbeschäftigte und die strafrechtlichen Folgen sichtbar machen, bevor er in den Regelbetrieb des Nahverkehrs hineinwirkt. Dass die Drohung nun vom Tisch ist, nimmt Fahrgästen zunächst die Sorge vor zusätzlichen Ausfällen, löst das Grundproblem aber nicht.

Im Kern geht es um die Sicherheit von Beschäftigten, die im Alltag besonders häufig mit verbalen und körperlichen Angriffen konfrontiert sind. Ein härterer strafrechtlicher Rahmen allein verhindert Übergriffe nicht automatisch, setzt aber ein politisches Signal und kann die Debatte über Prävention, Personalstärke, Deeskalation und konsequentere Strafverfolgung schärfen.

Für Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde bleibt damit die praktische Frage, wie sich der Schutz von Zugbegleitern, Kontrolleuren und anderem Personal im laufenden Betrieb verbessern lässt. Der Fall macht zugleich deutlich, dass Gewerkschaften bei sicherheitsrelevanten Themen über klassische Tarifkonflikte hinaus politischen Druck aufbauen können, wenn sie den regulären Betrieb als Hebel ankündigen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70116727 |