Hilfsmittel, Krankenkassen

eVerordnung für Hilfsmittel: Sieben Krankenkassen starten Pilotprojekt

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 07:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sieben Krankenkassen weiten die digitale Hilfsmittelverordnung auf fast alle Bereiche aus. Versicherte in Modellregionen profitieren von schnelleren Abläufen.

eVerordnung für Hilfsmittel: Sieben Kassen starten Pilotprojekt
Ein Tablet mit einer digitalen Gesundheitsanwendung in einer modernen Arztpraxis als Symbol für die eVerordnung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Versicherte in Modellregionen können ab sofort nahezu alle Hilfsmittel per eVerordnung beziehen. Das kündigten sieben große Krankenkassen Ende Juli an.

Dazu zählen die AOK Bayern, BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, IKK classic, BIG direkt gesund und die HEK. Das Pilotprojekt läuft unter anderem in München und Ingolstadt. Es umfasst jetzt auch komplexe Bereiche der Homecare-Versorgung.

Welche Hilfsmittel jetzt digital bestellbar sind

In den Modellregionen gibt es eVerordnungen für Glukosemanagementsysteme, Inhalations- und Atemtherapiegeräte sowie Inkontinenzartikel. Damit deckt das digitale Verfahren fast das gesamte Spektrum ab. Ausgenommen bleiben vorerst Sehhilfen, Hörhilfen und Pflegehilfsmittel.

Die teilnehmenden Arztpraxen brauchen ein entsprechendes Praxisverwaltungssystem (PVS) – aktuell von CGM oder Medisoftware. Versicherte erhalten ihre digitale Verordnung direkt über die App ihrer Krankenkasse.

„Die Digitalisierung vereinfacht die Abläufe, reduziert Fehlerquellen und spart allen Beteiligten viel Zeit“, betont ein TK-Sprecher. Die Nutzung ist freiwillig. Die Frist für den verpflichtenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur wurde auf Oktober 2027 verschoben.

Parallel treibt die Gematik die elektronische Patientenakte voran. Seit Anfang Juli gibt es Push-Benachrichtigungen bei neuen Dokumenten. Mitte Juli startete in Modellregionen der schrittweise Rollout des elektronischen Medikationsplans.

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Sieben Krankenkassen weiten die eVerordnung auf fast alle Hilfsmittel aus – inklusive Homecare-Bereich. Wer in einer Modellregion lebt, kann Glukosemanagementsysteme, Inhalationsgeräte und Inkontinenzartikel digital per App bestellen. Jetzt Schritt-für-Schritt-Anleitung zur eVerordnung anfordern

Versicherte zahlen immer mehr drauf

Die technologische Modernisierung trifft auf eine angespannte wirtschaftliche Lage. Daten für 2025 belegen einen deutlichen Anstieg der Eigenbelastung. Die freiwilligen Mehrkosten – Zahlungen über den Festbetrag der Kassen hinaus – stiegen auf 1,13 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der GKV-Spitzenverband wertete rund 31,9 Millionen Versorgungsfälle aus 2025 aus. Die Gesamtausgaben der Kassen für Hilfsmittel stiegen um fünf Prozent auf 12,12 Milliarden Euro. Die durchschnittlichen Eigenzahlungen pro Fall kletterten um sieben Prozent auf 158,61 Euro.

Hörhilfen treiben Kosten in die Höhe

Besonders deutlich zeigen sich die finanziellen Belastungen bei bestimmten Produktgruppen. Den höchsten Anteil an Fällen mit Mehrkosten verzeichnen Schuheinlagen. Noch stärker fällt die Spreizung bei Hörhilfen aus.

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Die Eigenzahlungen für Hilfsmittel steigen – 2025 lagen die durchschnittlichen Mehrkosten bei 158,61 Euro pro Fall. Doch viele Versicherte zahlen unnötig drauf. Erfahren Sie, welche Hilfsmittel ohne Zuzahlung erhältlich sind und wie Sie die eVerordnung nutzen, um Geld zu sparen. Mehrkosten-Checkliste und eVerordnung-Guide sichern

Sie machen nur 5,9 Prozent aller Versorgungsfälle aus. Doch mit durchschnittlich 1.656,99 Euro pro Fall verursachen sie rund 62 Prozent der gesamten privaten Mehrkosten.

Trotz des Anstiegs erfolgten 2025 noch 77,7 Prozent aller Versorgungen ohne zusätzliche Mehrkosten. Der Anteil der Fälle mit Zuzahlungen erreichte mit 22,3 Prozent den höchsten Stand seit 2019. Der GKV-Spitzenverband fordert deshalb mehr Transparenz über die Gründe für Zuzahlungen. Versicherte müssten umfassend über aufzahlungsfreie Alternativen informiert werden.

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