eVED ab 2028: Großbritannien plant 3 Pence je Meile für E-Autos
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Großbritannien bereitet eine grundlegende Reform der Fahrzeugbesteuerung vor, um künftige Einnahmeausfälle durch die Umstellung auf Elektromobilität auszugleichen. Ab dem 1. April 2028 soll zusätzlich zur bestehenden Kraftfahrzeugabgabe Vehicle Excise Duty (VED) eine kilometerbasierte Sonderabgabe namens eVED eingeführt werden.
Für reine Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenautos sind 3 Pence je Meile vorgesehen, während für Plug-in-Hybride ein Satz von 1,5 Pence je Meile gelten soll. Zukünftig sollen diese Sätze an die Entwicklung der Verbraucherpreisinflation gekoppelt werden.
Fiskalische Auswirkungen und Abrechnungsverfahren
Die britischen Behörden zielen mit der Maßnahme auf eine langfristige Stabilisierung der Staatseinnahmen ab. Laut britischen Regierungsunterlagen wird für das Haushaltsjahr 2028/29 mit zusätzlichen Einnahmen von 1,1 Milliarden Pfund gerechnet.
Bis zum Haushaltsjahr 2030/31 soll der fiskalische Effekt auf ein Plus von 1,865 Milliarden Pfund ansteigen. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Jahresfahrleistung von 8.500 Meilen errechnete die BBC für Halter von reinen Elektrofahrzeugen eine jährliche Zusatzbelastung von rund 255 Pfund.
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Die administrative Abwicklung der eVED soll über die britische Zulassungsbehörde DVLA erfolgen. Geplant ist ein System, bei dem Fahrzeughalter ihren aktuellen Kilometerstand melden und ihre voraussichtliche Jahresfahrleistung vorab schätzen.
Auf dieser Grundlage erfolgen Vorauszahlungen, die am Jahresende über einen tatsächlichen Abgleich korrigiert werden. Um Manipulationen vorzubeugen, sollen die bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen (MOT) erfassten Kilometerstände als Plausibilitätskontrolle dienen.
Debatte über Reformmodelle und Alternativen in Deutschland
Die britischen Pläne fallen in eine Zeit, in der auch in Deutschland intensiv über die künftige steuerliche Behandlung von Elektrofahrzeugen diskutiert wird. Bislang verfolgt die Bundesrepublik ein konträres Modell der steuerlichen Begünstigung: Reine Elektroautos sind bei einer Neuzulassung oder Umrüstung bis Ende 2030 für die Dauer von zehn Jahren vollständig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035.
Vor dem Hintergrund wachsender Zulassungszahlen und langfristig sinkender Einnahmen aus der Mineralöl- und Energiesteuer stehen hierzulande verschiedene Kompensationsmodelle im Raum.
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Als Alternativen zu einer fahrleistungsabhängigen Maut oder Abgabe nach britischem Vorbild werden unter anderem eine gesonderte Abgabe auf Ladestrom sowie eine grundlegende Reform der Kraftfahrzeugsteuer für E-Autos erörtert.
Letztere könnte sich künftig an fahrzeugspezifischen Kriterien wie dem Fahrzeuggewicht oder der Batteriegröße orientieren. Während Großbritannien damit einen festen Zeitplan für eine streckenbezogene Abgabe beschlossen hat, verbleibt die deutsche Diskussion bislang im Stadium verschiedener finanzpolitischer Reformansätze.
