Evakuierungsaufzüge: Neue DIN EN 81-76 seit Januar verbindlich
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 11:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit Anfang des Jahres 2026 gilt mit der DIN EN 81-76 ein europaweit harmonisierter Standard für Evakuierungsaufzüge. Diese Norm regelt erstmals einheitlich die Anforderungen an Aufzugsanlagen, die im Brandfall oder in anderen Notfallsituationen gezielt für die Rettung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden können. Damit wird eine technologische Grundlage geschaffen, um die Selbstrettung sowie die unterstützte Evakuierung in mehrstöckigen Gebäuden sicherer und effizienter zu gestalten.
Die Einführung dieser Norm im Januar 2026 markiert einen Wendepunkt in der Gebäudesicherheit, da sie die Anforderungen an die Hardware und die Betriebsmodi präzise definiert.
Branchenexperten wie die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) haben in den vergangenen Monaten verstärkt auf die Relevanz dieser Neuerung hingewiesen, um Bauherren, Planer und Betreiber für die veränderten Compliance-Anforderungen zu sensibilisieren.
Technische Differenzierung zwischen Klasse A und Klasse B
Die DIN EN 81-76 unterscheidet im Kern zwei Leistungsklassen, die sich nach der Tragfähigkeit und der Art der Notstromversorgung richten. Diese Klassifizierung ermöglicht es Planern, die Aufzugsanlagen exakt auf das jeweilige Sicherheitskonzept eines Gebäudes abzustimmen.
Die Klasse A ist für kleinere Anforderungen konzipiert. Ein Aufzug dieser Kategorie muss eine Tragfähigkeit von mindestens 630 kg aufweisen. Ein wesentliches Sicherheitsmerkmal ist die integrierte Batterienotfahrt. Diese stellt sicher, dass der Aufzug auch bei einem Ausfall des Hauptstromnetzes für eine begrenzte Zeit funktionsfähig bleibt, um Personen aus der Gefahrenzone zu befördern.
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Für Gebäude mit höherem Personenaufkommen oder spezifischen Evakuierungsstrategien sieht die Norm die Klasse B vor. Hier ist eine Tragfähigkeit von mindestens 1.000 kg vorgeschrieben.
Im Gegensatz zur Klasse A reicht eine Batterielösung hier nicht aus; die Norm verlangt eine vollwertige Ersatzstromversorgung. Diese muss gewährleisten, dass der Aufzugsbetrieb über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann, um auch bei komplexen Evakuierungsszenarien stabil zu bleiben.
Flexible Betriebsarten für unterschiedliche Notfallszenarien
Ein zentraler Bestandteil der DIN EN 81-76 ist die Definition von drei verschiedenen Betriebsarten. Diese Flexibilität soll sicherstellen, dass die Aufzüge je nach Verfügbarkeit von Personal und der Schwere der Situation optimal genutzt werden können:
- Automatischer Betrieb: Der Aufzug arbeitet im Evakuierungsfall nach einem vordefinierten Algorithmus, der keine manuelle Steuerung vor Ort erfordert. Dies ist besonders in der frühen Phase einer Evakuierung von Bedeutung.
- Fernunterstützter Betrieb: Hierbei kann die Steuerung des Aufzugs von einer zentralen Stelle im Gebäude, etwa einer Brandmeldezentrale, oder einer externen Leitstelle unterstützt oder übernommen werden.
- Fahrerunterstützter Betrieb: In diesem Modus wird der Aufzug von einer geschulten Person direkt in der Kabine oder an den Haltestellen gesteuert. Dies bietet die höchste Kontrolle bei der Evakuierung von Personen, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind.
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Bedeutung für den Brand- und Katastrophenschutz
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit unterstrich bereits im Frühjahr 2026 die Bedeutung dieser Norm für die ganzheitliche barrierefreie Gestaltung von Gebäuden. Durch die klare Festlegung der technischen Parameter und Betriebsmodi werde die Planungssicherheit für Architekten und Brandschutzbeauftragte erheblich erhöht.
Bisher hingen Evakuierungskonzepte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oft von individuellen Sonderlösungen ab. Mit der seit Januar 2026 verbindlichen DIN EN 81-76 steht nun ein Instrumentarium zur Verfügung, das den Einsatz von Aufzügen als Teil der Rettungswege rechtlich und technisch absichert. Dies betrifft insbesondere öffentliche Gebäude, Krankenhäuser und moderne Bürokomplexe, in denen Barrierefreiheit und Evakuierungssicherheit eng miteinander verknüpft werden müssen.
