EuGH-Urteil, Sammelfahrten

EuGH-Urteil: Sammelfahrten zählen vollständig zur Arbeitszeit

Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 06:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitszeitverstöße bleiben häufig: EuGH-Urteil zu Sammelfahrten, Lockerungen beim Sonntagsfahrverbot und Probleme bei der Zeiterfassung im Homeoffice prägen die Diskussion.

Arbeitszeitregeln: Neue Urteile, Mindestlohn und Lockerungen im Fokus
Ein minimalistischer Büroarbeitsplatz mit einer Digitaluhr in der Dämmerung, die das Thema Arbeitszeitgestaltung symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Strengere Kontrollen, neue Urteile und sinkende Mindestlöhne: Das Thema Arbeitszeit bleibt ein Dauerbrenner. Besonders brisant: Viele Beschäftigte halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben – oft ohne es zu wissen.

Verstöße gegen Pausen- und Ruhezeiten nehmen zu

Rund 16 Prozent der Beschäftigten erleben mindestens einmal im Monat eine verkürzte Ruhezeit von weniger als elf Stunden. Das zeigt eine Analyse der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Basis von Daten aus dem Jahr 2022. Noch gravierender: Laut Erhebungen von 2018 lassen etwa 36 Prozent der Arbeitnehmer häufig Pausen ausfallen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) aus dem Jahr 1994 setzt klare Grenzen. Zwischen zwei Arbeitsschichten müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind 30 Minuten Pause Pflicht, ab neun Stunden sogar 45 Minuten. Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf zehn Stunden verlängert werden. Nur in tariflichen Ausnahmefällen sind zwölf Stunden möglich – dann muss der Freizeitausgleich innerhalb von 24 Wochen erfolgen.

Neue Rechtsprechung: Sammelfahrten zählen als Arbeitszeit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2025 sorgt für Klarheit bei der Frage, was als Arbeitszeit gilt. Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort sind demnach vollständig als Arbeitszeit zu werten. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung – besonders im Niedriglohnsektor.

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Der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Rechnet man lange Fahrzeiten mit ein, kann der effektive Stundenlohn schnell unter diese Grenze rutschen. Betroffene können Nachzahlungen verlangen – allerdings gelten Verjährungsfristen von drei Jahren und mögliche Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen.

Lockerungen im Logistiksektor wegen Niedrigwasser

Die anhaltende Trockenheit macht auch vor Arbeitszeitregeln nicht halt. Wegen des Niedrigwassers im Rhein haben mehrere Bundesländer das Lkw-Sonntagsfahrverbot gelockert. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Niedersachsen erlauben vorübergehend Ausnahmen. In NRW und Niedersachsen gilt die Regelung bis Ende August 2026, im Saarland und in Rheinland-Pfalz bis zum 30. September.

Der zuständige Verkehrsminister verteidigt die Maßnahmen als notwendige Soforthilfe, um die Versorgung trotz eingeschränkter Binnenschifffahrt zu sichern. Kritik kommt von der Gewerkschaft Ver.di, die eine zusätzliche Belastung der Fahrer befürchtet. Branchenvertreter warnen zudem: Die Lockerungen können den akuten Mangel von geschätzt 100.000 Lkw-Fahrern nicht kompensieren.

Homeoffice: Zeiterfassung bleibt ein Problem

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Auch bei der mobilen Arbeit hapert es mit der korrekten Zeiterfassung. Eine umfrage unter 1.000 Beschäftigten zeigt: 13 Prozent erfassen ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt, drei Viertel haben schon private Tätigkeiten während der Arbeitszeit erledigt. Der Leiter des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) verweist auf hohe Kosten durch Fehlzeiten und ungenaue Erfassung. Im Extremfall droht die fristlose Kündigung – das bestätigte das Landesarbeitsgericht Köln 2025.

Chronobiologische Erkenntnisse rücken zudem die Frage nach dem idealen Arbeitsbeginn in den Fokus. Nur etwa 20 Prozent der Menschen sind Frühaufsteher – die sogenannten „Lerchen“. Viele andere leiden unter einem „Social Jetlag“, der Übergewicht, Diabetes und mentale Belastungen fördern kann. Experten empfehlen daher eine Kernarbeitszeit zwischen 10 und 15 Uhr, um individuelle Chronotypen besser zu berücksichtigen.

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