EuGH-Urteil, Fahrten

EuGH-Urteil: Fahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit und müssen bezahlt werden

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der EuGH stuft Fahrten zu wechselnden Einsatzorten im Firmenwagen als Arbeitszeit ein. Dies betrifft Millionen Beschäftigte in Deutschland und zwingt Unternehmen zu Anpassungen.

EuGH-Urteil: Fahrten zu wechselnden Orten sind Arbeitszeit
Ein Firmenfahrzeug unterwegs im Stadtverkehr, symbolisch für die rechtliche Einordnung von Fahrzeiten als Arbeitszeit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einer Grundsatzentscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von mobilen Arbeitnehmern gestärkt. Dem Urteil (C-110/24) zufolge müssen Fahrten zu wechselnden Einsatzorten im Firmenfahrzeug als Arbeitszeit gewertet werden, sofern der Arbeitgeber die Rahmenbedingungen der Fahrt maßgeblich bestimmt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung und Vergütungsstrukturen in zahlreichen Branchen.

Vorgaben des Arbeitgebers als entscheidendes Kriterium

Das Urteil des EuGH vom 9. Oktober 2025 konkretisiert die Bedingungen, unter denen Sammelfahrten zu wechselnden Einsatzorten rechtlich als Arbeitszeit einzustufen sind. Entscheidend ist demnach, ob der Arbeitgeber Vorgaben zum Treffpunkt, zur Route und zum zu verwendenden Fahrzeug macht. Wenn Beschäftigte diese Rahmenbedingungen nicht frei wählen können, befinden sie sich während der Fahrtzeit unter der Weisungsbefugnis des Unternehmens und können nicht frei über ihre Zeit verfügen. Damit erfüllt die Fahrzeit die europarechtlichen Kriterien für Arbeitszeit.

In Deutschland betrifft diese Neuerung eine signifikante Anzahl an Erwerbstätigen. Schätzungen zufolge sind rund 1,8 Millionen Beschäftigte im Bau- und Gebäudereiniger-Handwerk unmittelbar von der geänderten Rechtslage betroffen. Hinzu kommen etwa 130.000 Landschaftsgärtner sowie 450.000 Pflegekräfte im Außendienst, deren tägliche Arbeit durch Fahrten zu Kunden oder Patienten geprägt ist.

Finanzielle Folgen und Mindestlohn-Vorgaben

Die rechtliche Einstufung als Arbeitszeit führt in vielen Fällen zu höheren Lohnansprüchen. Beispielrechnungen verdeutlichen das Ausmaß: Bei einer täglichen Fahrzeit von insgesamt 80 Minuten ergibt sich auf Basis des seit Januar 2026 geltenden Mindestlohns von 13,90 Euro ein monatlicher Mehrverdienst von bis zu 400 Euro.

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Juristen betonen in diesem Zusammenhang, dass die Einordnung als Arbeitszeit nicht zwingend eine Vergütung in voller Höhe der regulären Tätigkeit nach sich ziehen muss. Allerdings ist der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde eine verbindliche Untergrenze, die für diese Zeiten nicht unterschritten werden darf. Unternehmen müssen daher prüfen, ob ihre bisherigen Pauschalen oder unvergüteten Fahrzeiten diesen gesetzlichen Anforderungen noch standhalten.

Druck auf die deutsche Rechtsprechung

Das Urteil des EuGH bringt die bisherige deutsche Rechtspraxis in Bedrängnis. Bislang stützte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) häufig auf die sogenannte Belastungstheorie. Diese besagte, dass nur solche Tätigkeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen seien, die für den Arbeitnehmer eine tatsächliche Belastung darstellen. Diese nationale Sichtweise gerät durch die europäische Rechtsprechung zunehmend unter Druck, da der EuGH den Fokus stärker auf die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber legt.

Zudem verdeutlicht das Urteil die Komplexität des deutschen Arbeitsrechts, das zwischen drei verschiedenen Arbeitszeitbegriffen unterscheidet. Neben dem arbeitsschutzrechtlichen Begriff, der die maximale tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt, existieren der vergütungsrechtliche Begriff für die Bezahlung sowie der betriebsverfassungsrechtliche Begriff, der die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats regelt.

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Anpassungsbedarf für Unternehmen

Angesichts dieser Rechtslage stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, ihre Arbeitszeitmodelle grundlegend zu überarbeiten. Fachleute raten dazu, bestehende Verträge und Einsatzpläne zeitnah zu evaluieren, um das Risiko von Lohnnachforderungen zu minimieren. Da die Fahrzeiten nun klarer als Arbeitszeit definiert sind, müssen auch die Ruhezeiten und die maximale tägliche Höchstarbeitszeit neu kalkuliert werden. Unternehmen, die weiterhin Sammelfahrten mit festen Routen und Fahrzeugen vorschreiben, werden um eine präzise Dokumentation und entsprechende Vergütung dieser Zeiten nicht umhinkommen.

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