EuGH-Urteil, C-15525

EuGH-Urteil C-155/ 25: Strenge Regeln gegen Kettenbefristungen

Veröffentlicht am: 06.08.2026 um 05:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der EuGH verurteilt Italiens Praxis der Kettenbefristung für Schulverwaltungspersonal. Die Regierung muss nun Schutzmechanismen schaffen.

EuGH-Urteil C-155/25: Italien muss Kettenbefristungen an Schulen stoppen
Aktenstapel und ein Füllfederhalter auf einem Schreibtisch vor dem unscharfen Hintergrund eines Gerichtssaals. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai dieses Jahres festgestellt, dass Italien gegen unionsrechtliche Vorgaben verstößt. Der Gegenstand des Verfahrens mit dem Aktenzeichen C-155/25 betraf die Arbeitsbedingungen des Verwaltungspersonals an Schulen, das unter der Bezeichnung PAS (Personale Amministrativo, Tecnico ed Ausiliario) zusammengefasst wird. Laut den Richtern fehlt es im italienischen Recht an ausreichenden Schutzmechanismen, um den missbräuchlichen Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge in diesem Sektor zu verhindern.

Mangelnder Schutz vor unbegrenzten Vertragsverlängerungen

Der Gerichtshof kritisierte im Mai insbesondere die strukturellen Defizite in der italienischen Gesetzgebung für das Schulverwaltungspersonal. In der Urteilsbegründung wurde angeführt, dass für diese Beschäftigtengruppe weder eine Höchstdauer für die Gesamtlaufzeit noch eine klare Begrenzung der Anzahl aufeinanderfolgender befristeter Verträge gesetzlich festgeschrieben sei.

Ohne solche objektiven und transparenten Grenzen bestehe laut dem Urteil die Gefahr, dass der Staat einen dauerhaften Personalbedarf systematisch durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse deckt, anstatt reguläre Planstellen zu schaffen. Diese Praxis steht nach Auffassung des EuGH im Widerspruch zur europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse. Diese Vereinbarung hat zum Ziel, die Qualität befristeter Arbeit zu verbessern und sicherzustellen, dass Befristungen nicht zur Regel für die Besetzung von Stellen werden, die eigentlich eine dauerhafte Aufgabenwahrnehmung erfordern.

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Systemische Anreize für befristete Beschäftigungsverhältnisse

Ein weiterer zentraler Aspekt der Entscheidung betrifft die Regelungen zur Verbeamtung des Personals im italienischen Bildungswesen. Das Gericht stellte fest, dass die bestehende Vorschrift, wonach eine mindestens zweijährige Berufserfahrung für eine dauerhafte Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderlich ist, den Missbrauch von Kettenbefristungen in der Praxis eher fördere als verhindere.

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Anstatt den Übergang in eine stabile Beschäftigung zu erleichtern, wirke diese Regelung als systemischer Anreiz für den Dienstherrn, Personal über lange Zeiträume ausschließlich auf befristeter Basis zu beschäftigen. Da die Verbeamtung zwingend an diese zeitliche Hürde geknüpft ist, entstünden laut den Richtern Spielräume für wiederholte kurzzeitige Verlängerungen, ohne den betroffenen Mitarbeitern gleichzeitig eine rechtssichere Perspektive oder einen wirksamen Schutz gegen die missbräuchliche Nutzung von Befristungen zu bieten.

Das Urteil verpflichtet Italien nun dazu, seine nationalen Vorschriften an die europäische Rechtsprechung anzupassen. Experten für europäisches Arbeitsrecht gehen davon aus, dass dies weitreichende Reformen im italienischen Bildungssektor nach sich ziehen muss, um den Anforderungen an den Arbeitnehmerschutz gerecht zu werden und die Benachteiligung von befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu beenden. Damit unterstreicht der EuGH erneut die Bedeutung der Rahmenvereinbarung als Instrument gegen die Prekarisierung im öffentlichen Sektor der Mitgliedstaaten.

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