EUDR-Reform, Palmöl

EUDR-Reform: Palmöl und Kaffee ab Dezember 2027 streng überwacht

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 08:53 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU weitet die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten auf Palmölderivate und Instantkaffee aus, während Lederprodukte gestrichen werden.

EUDR-Reform: Strengere Auflagen für Palmöl und Kaffee ab 2027
Eine abstrakte Darstellung von Lieferketten und Entwaldung, mit Fokus auf Palmöl. Grüne Vegetation geht in abgeholzte Flächen über. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat den Anwendungsbereich der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angepasst. Palmölderivate und Instantkaffee unterliegen künftig strengeren Auflagen, während Lederprodukte von der Liste gestrichen wurden.

Strengere Regeln für Palmöl und Kaffee

Die Behörde hat den Geltungsbereich auf zusätzliche Erzeugnisse ausgeweitet. Betroffen sind vor allem Palmölderivate, die als Oleochemikalien in der Industrie breite Verwendung finden. Auch löslicher Kaffee (Instantkaffee) und gefrorene Rinderzungen wurden neu aufgenommen.

Für diese Produktkategorien gelten gesonderte Übergangsfristen. Die Vorschriften werden voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2027 bindend. Ziel der Erweiterung: Schlupflöcher in der Überwachung von Lieferketten schließen, die mit der Zerstörung von Waldflächen in Verbindung stehen.

Ausnahme für Leder und Autositze

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Im Gegensatz zur Ausweitung hat die Kommission mehrere bisher gelistete Waren gestrichen. Betroffen sind Rinderhäute, Felle und Lederprodukte. Auch verarbeitete Erzeugnisse wie Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze mit Lederbezügen, runderneuerte Reifen, Förderbänder sowie vulkanisierte Gummiartikel fallen nicht mehr unter die EUDR. Zudem sind Sojabohnen zur Aussaat von den Nachweispflichten befreit.

Die Entscheidung wird damit begründet, dass Leder als Nebenprodukt der Fleischwirtschaft gilt. Die Lederindustrie wertete dies als Erfolg. Umweltverbände hingegen kritisieren die Herausnahme und warnen vor möglichen Lücken im Waldschutz. Die Streichung soll Mitte September 2026 nach einer zweimonatigen Prüffrist durch EU-Parlament und Rat wirksam werden.

Zeitplan für Unternehmen

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An den allgemeinen Umsetzungsfristen hält die Kommission fest. Für große und mittlere Unternehmen gelten die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026. Kleinere Betriebe haben eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.

Zur Unterstützung wurde das IT-System für Sorgfaltserklärungen modernisiert. Es ist bereits seit Juni 2026 zugänglich und bietet speziell für Kleinstbetriebe vereinfachte Deklarationsmöglichkeiten. Mit diesen Maßnahmen reagiert die EU-Kommission auf Forderungen aus der Wirtschaft nach praktikableren Prozessen.

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