EUDI-Wallet, Freiwilliger

EUDI-Wallet „d-you“: Freiwilliger Start ist für den 2. Januar 2027 geplant

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 15:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf zur digitalen Identität wurde vom Kabinett verabschiedet; die d-you-Wallet soll ab Januar 2027 freiwillig verfügbar sein.

CDU, CSU und SPD planen Bürgerkonto und digitale Identität
Moderne Fassade eines Verwaltungsgebäudes mit klaren Linien und Glasflächen in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU, CSU und SPD enthält Pläne für die Einführung eines verpflichtenden Bürgerkontos sowie einer digitalen Identität für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Bestrebungen zielen auf eine grundlegende Digitalisierung der Kommunikation zwischen Staat und Bevölkerung ab.

Eine gesetzliche Umsetzung dieser Verpflichtung liegt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vor, sodass auch spezifische Details zu Fristen oder möglichen Ausnahmeregelungen bislang offenbleiben.

Parlamentarische Weichenstellungen für digitale Identitäten

Ein wesentlicher Schritt im Gesetzgebungsprozess wurde bereits durch das Bundeskabinett eingeleitet. Dieses verabschiedete den Entwurf für das sogenannte Digitale-Identitäten-Gesetz, welches den rechtlichen Rahmen für die neuen Strukturen schaffen soll. Im parlamentarischen Verfahren war eine erste Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag für den 23. September 2026 vorgesehen.

Trotz der geplanten Verpflichtung zur Nutzung digitaler Identitätslösungen betonte die Bundesregierung, dass die Barrierefreiheit gewahrt bleiben müsse. Demnach ist vorgesehen, dass analoge Verwaltungsangebote auch weiterhin bestehen bleiben, um den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen.

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Technischer Ausbau und die Rolle der DeutschlandID

Für die technische Realisierung der Vorhaben spielt die bestehende Infrastruktur eine zentrale Rolle. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist geplant, die bereits etablierte BundID konsequent weiterzuentwickeln. Diese soll künftig unter der Bezeichnung DeutschlandID firmieren und als zentrales Identifikationsmedium für digitale Behördengänge fungieren. Die Transformation zur DeutschlandID gilt als wichtiger Baustein, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kontenpflicht technisch umzusetzen.

Freiwillige Nutzung der EUDI-Wallet ab Januar 2027

Parallel zu den verpflichtenden Elementen der digitalen Verwaltung wird an nutzerfreundlichen Anwendungen für den Alltag gearbeitet. In diesem Kontext steht die Einführung der deutschen EUDI-Wallet mit dem Namen „d-you" bevor. Laut aktuellen Planungen soll diese digitale Brieftasche am 2. Januar 2027 an den Start gehen.

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Im Gegensatz zu dem im Koalitionsvertrag verankerten verpflichtenden Bürgerkonto soll die Verwendung der „d-you"-Wallet für die Bürgerinnen und Bürger jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Anwendung soll es ermöglichen, Identitätsnachweise und Dokumente digital auf dem Smartphone mitzuführen und im Bedarfsfall sicher vorzuzeigen, ohne dass eine rechtliche Pflicht zur Nutzung dieser spezifischen Wallet-Lösung besteht.

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