EU-Vorschriften, Lieferketten

EU-Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten: Kommission lockert Bürokratie drastisch

11.05.2026 - 17:56:33 | boerse-global.de

Die EU-Kommission legt Vereinfachungen zur Entwaldungsverordnung vor. Unternehmen können mit deutlich niedrigeren Compliance-Kosten rechnen.

EU-Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten: Kommission lockert Bürokratie drastisch - Foto: über boerse-global.de
EU-Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten: Kommission lockert Bürokratie drastisch - Foto: über boerse-global.de

Unternehmen dürfen mit einer Reduzierung der Compliance-Kosten um rund 75 Prozent rechnen.

Am 4. Mai 2026 veröffentlichte die Brüsseler Behörde das umfassende Review-Paket, das die Grundlage für die ab Ende 2026 geltenden Regeln bildet. Es bewertet die Wirkung der im verlängerten Übergangszeitraum eingeführten Erleichterungen und gibt einen Fahrplan für die finale Vorbereitungsphase vor. Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 vollständig umsetzen, für Kleinst- und Kleinbetriebe gilt der 30. Juni 2027.

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75 Prozent weniger Kosten: So soll das gelingen

Der Großteil der Kostensenkung resultiert aus geänderten Regeln für kleine und Kleinstunternehmen sowie aus deutlich reduzierten Pflichten für nachgelagerte Akteure. Das digitalisierte Informationssystem – das zentrale Register für Sorgfaltserklärungen – sei nun für große Datenmengen optimiert, so die Kommission.

Vereinfachungen wie einmalige Erklärungen für kleine Primärerzeuger und reduzierte Prüfintervalle bei risikoarmen Bezugsquellen hätten die Einstiegshürde ins Compliance-System gesenkt, ohne die Umweltziele zu gefährden. Der Fokus verschiebt sich von der Massendateneinreichung hin zu einem risikobasierten Ansatz. Für Unternehmen, die aus Ländern der Kategorien „niedriges Risiko“ oder des neu eingeführten „Null-Risikos“ beziehen, gelten deutlich geringere Auflagen.

Produktpalette angepasst: Kaffee neu dabei, Leder draußen

Parallel zum Review legte die Kommission einen delegierten Rechtsakt vor, der die Produktpalette der Verordnung anpasst. Der Kernbestand der sieben Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz – bleibt unverändert. Neu hinzu kommen bestimmte nachgelagerte Produkte wie löslicher Kaffee und spezielle Palmölderivate, bei denen die Kommission einen signifikanten Zusammenhang mit Entwaldung feststellte.

Herausfallen sollen dagegen Positionen mit vernachlässigbarem Risiko oder zu hohem Verwaltungsaufwand: Leder, Runderneuerte Reifen, bestimmte Verpackungsmaterialien, Gebrauchtwaren und kleine Produktmuster. Der Entwurf liegt nun für vier Wochen zur öffentlichen Konsultation aus.

Technische Infrastruktur: Informationssystem startklar

Das Informationssystem, das bereits Ende 2024 für die frühzeitige Registrierung geöffnet wurde, sei nun voll einsatzbereit. Die Kommission veröffentlichte zudem ein aktualisiertes Leitliniendokument und einen überarbeiteten Fragenkatalog, die die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2025 berücksichtigen.

Die neuen Leitlinien präzisieren die Anforderungen an die Legalität der Produktion: „Rechtmäßige Produktion“ muss anhand der spezifischen Gesetze des Ursprungslandes überprüft werden. Auch die Funktionsweise der „Null-Risiko“-Kategorie wird detailliert beschrieben – sie soll die Sorgfaltspflicht für Produkte aus Regionen mit stabiler Waldbedeckung und robusten Kontrollmechanismen vereinfachen.

Politische Gemengelage: Keine erneute Grundsatzdebatte

Die Veröffentlichung erfolgt vor dem Hintergrund anhaltenden politischen Drucks – sowohl aus der EU als auch von wichtigen Handelspartnern wie den USA. Die Kommission stellte klar, dass sie den Grundtext der Verordnung nicht erneut öffnen werde. Diese Haltung soll für Planungssicherheit sorgen: Rund 90 Prozent der befragten Unternehmen haben bereits erheblich in Rückverfolgungstechnologie und Lieferantenmanagement investiert.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Länder-Benchmarking-System. Die Kommission arbeitet derzeit an der endgültigen Klassifizierung der Staaten in die Kategorien hoch, Standard, niedrig und „null Risiko“. Während Befürworter die „Null-Risiko“-Stufe als Bürokratieabbau feiern, warnen Umweltorganisationen vor möglichen Schlupflöchern.

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Ausblick: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Die erste Runde der Jahresberichte – für das Kalenderjahr 2027 – wird nach dem 30. Dezember 2027 fällig. Dieser gestaffelte Ansatz soll den nationalen Behörden Zeit geben, ihre Kontrollstrukturen aufzubauen. Marktteilnehmern wird empfohlen, ihre Sorgfaltsprozesse anhand der neuen Leitlinien zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf die neuen Definitionen für nachgelagerte Unternehmen und die vereinfachten Anforderungen für „Null-Risiko“-Herkünfte. Das Ziel bleibt ein entwaldungsfreier europäischer Markt, gestützt auf ein digitales Rahmenwerk, das sowohl robust als auch wirtschaftlich tragfähig ist.

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