EU-Verpackungsverordnung: Neue Pflichten für Hersteller ab sofort
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 05:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem heutigen Tag tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft und löst damit die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 1994 ab. Im Gegensatz zur alten Regelung gilt die PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, ohne dass eine nationale Umsetzung in Einzelgesetze zwingend erforderlich ist. Dennoch hat Deutschland bereits ein begleitendes Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz erlassen, um den administrativen Rahmen zu stützen.
Sofortige Anforderungen an Industrie und Lebensmittelverpackungen
Die Verordnung sieht unmittelbare Verpflichtungen vor, die insbesondere den Nachweis von Stoffbeschränkungen betreffen. Ein zentraler Punkt sind neue Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Diese liegen nun bei 25 ppb für Einzelsubstanzen, 250 ppb für die Summe der PFAS-Stoffe und 50 mg Gesamtfluor pro Kilogramm. Verpackungshersteller und die Kunststoffindustrie müssen fortan Konformitätsbewertungen durchführen und EU-Konformitätserklärungen vorlegen.
Trotz des Inkrafttretens weisen Fachkreise darauf hin, dass bislang keine harmonisierten Prüfmethoden für PFAS zur Verfügung stehen. Dies belastet insbesondere Importeure und Händler, die eigene Prüfpflichten wahrnehmen müssen. Branchenverbände wie der Handelsverband Deutschland (HDE) und Südwesttextil äußerten bereits Bedenken hinsichtlich bestehender Rechtsunsicherheiten und des hohen bürokratischen Aufwands.
Neuklassifizierung von Kaffee- und Teeprodukten
Veränderungen ergeben sich ab sofort auch für den Endverbraucher und die Entsorgungslogistik. Kaffeekapseln, Kaffeepads und Teebeutel werden nun rechtlich als Verpackung eingestuft. Für die Entsorgung bedeutet dies, dass Kapseln mit nassem Kaffeesatz im Restmüll zu entsorgen sind, während Kaffeepads in die Biotonne gehören. Eine Ausnahme bilden Cappuccino-Pads, die über eine integrierte Kunststoffkammer verfügen.
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Langfristige Ziele zur Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft
Hinter der Verordnung steht das Ziel, das stetig wachsende Abfallaufkommen in Europa zu begrenzen. Laut Daten der EU fallen pro Kopf jährlich rund 178 kg Verpackungsabfall an. EU-Kommissarin Roswall betonte, dass die Verordnung eine notwendige Investition in die Zukunft Europas darstelle. Ohne diese Maßnahmen wäre der Verpackungsabfall bis zum Jahr 2030 voraussichtlich um 19 % gestiegen, bei Kunststoffabfällen sogar um 46 %.
Die PPWR setzt daher verbindliche Minderungsziele fest. Bis zum Jahr 2030 soll das Verpackungsabfallaufkommen pro Kopf im Vergleich zu 2018 um 5 % sinken. Bis 2035 ist eine Reduktion um 10 % und bis 2040 um 15 % vorgesehen. Zudem gelten ab 2030 spezifische Quoten: So müssen etwa 10 % der Getränkeverpackungen auf Mehrwegsystemen basieren, während die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bei 55 % liegen muss. Ab 2035 ist zudem das Prinzip „Design for Recycling“ verpflichtend.
Herausforderungen für kleine Händler und die Lieferkette
Besondere Hürden entstehen für kleine Händler im EU-Auslandsversand. Diese sind nun verpflichtet, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu ernennen, was pro Land Kosten von mehreren hundert Euro jährlich verursachen kann. Da keine Bagatellgrenzen vorgesehen sind, drohen bei Verstößen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro. Der Händlerbund kritisierte diese Bürokratie massiv und warnte davor, dass viele Händler ihr grenzüberschreitendes Geschäft innerhalb der EU bereits eingestellt haben.
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Auch in der Lieferkette werden Rollen neu definiert. Während Produzenten starrer Transportverpackungen als Erzeuger gelten, werden Anbieter flexibler Verpackungen oft als Lieferanten eingestuft. In Dänemark forderte die nationale Wirtschaft bereits, im ersten Jahr der Anwendung auf Bußgelder zu verzichten und stattdessen auf Beratung zu setzen. Die dänische Klima- und Energieministerin Samira Nawa signalisierte hierfür Verantwortungsbereitschaft. Gleichzeitig drängt die Organisation Plastindustrien darauf, dass das System der Herstellerverantwortung wirksame Anreize für zirkuläre Lösungen schaffen müsse.
