EU-Verpackungsverordnung: Kommission fordert Abschaffung der Bevollmächtigten-Pflicht
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 01:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem offiziellen Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 hat die EU-Kommission eine zentrale Entlastung für Unternehmen gefordert. Die Behörde drängt auf die Abschaffung der sogenannten Bevollmächtigten-Pflicht, die ursprünglich bereits im Dezember 2025 als Änderung vorgeschlagen worden war, bislang jedoch keine Umsetzung fand. Inmitten wachsender Kritik aus der Wirtschaft und vonseiten der Mitgliedstaaten strebt die Kommission nun eine rasche Aussetzung dieser bürokratischen Vorgabe an.
Massive bürokratische Hürden für den Onlinehandel
Die seit dem 12. August 2026 geltenden Regelungen der PPWR sehen vor, dass sich Unternehmen in jedem EU-Zielland einzeln registrieren und einen örtlichen Bevollmächtigten benennen müssen, sofern sie grenzüberschreitenden Fernabsatz betreiben. Nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) belaufen sich die Kosten für diese administrativen Vorgaben auf jährlich 300 bis 500 Euro pro Mitgliedstaat. Kleine Onlinehändler stehen damit vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, da sie ab dem ersten versendeten Paket die volle Verantwortung für das Recycling im Zielland übernehmen müssen.
Branchenbeobachter berichten, dass zahlreiche Händler aufgrund des hohen Aufwands und drohender Bußgelder von bis zu 200.000 Euro den EU-weiten Versand bereits eingeschränkt haben. Ein prominentes Beispiel ist der Gameboy-Händler André Preidel, der den Versand in andere EU-Staaten bereits gestoppt hat und dadurch einen Umsatzverlust von 20 Prozent verzeichnet. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) warnte in diesem Zusammenhang davor, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Vorgaben kaum umsetzen könnten, wodurch der europäische Binnenmarkt Schaden nehme.
Politische Forderungen und Kritik der Wirtschaftsverbände
Die neue EU-Verpackungsverordnung verlangt von Onlinehändlern eine Registrierung in jedem Zielland – mit Kosten von 300 bis 500 Euro pro Mitgliedstaat. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Bußgelder bis 200.000 Euro. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die Übergangszeit nutzen und sich auf die geplante Abschaffung vorbereiten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
In einem Schreiben an die EU-Umweltkommissarin Roswall forderten die CDU/CSU-Europaabgeordneten Herbst und Niebler eine Vereinfachung der Regeln, um eine Fragmentierung des Marktes zu verhindern. Auch die IHK Oberfranken mahnte einen einheitlichen Vollzug sowie einfachere Nachweisverfahren an. Die EU-Kommission hatte zwischenzeitlich eine Verschiebung der Bevollmächtigten-Pflicht bis zum Jahr 2035 vorgeschlagen, was jedoch auf Ablehnung bei den Mitgliedstaaten stieß.
Umweltkommissarin Roswall hofft nun auf eine zeitnahe Zustimmung von Parlament und Rat zur vollständigen Aussetzung dieser Pflicht. In der Übergangszeit rät ein EU-Beamter den Mitgliedstaaten bereits dazu, die entsprechenden Regeln vorerst nicht anzuwenden und auf die Verhängung von Sanktionen gegen betroffene Unternehmen zu verzichten. Während Verbände wie Pharma Deutschland die grundsätzlichen Ziele der Verordnung unterstützen, fordern sie dennoch praxistaugliche Rahmenbedingungen und kritisieren zusätzliche nationale bürokratische Lasten.
Kerninhalte und Ziele der neuen Verpackungsverordnung
Viele kleine Händler stellen den EU-Versand bereits ein – wie der Gameboy-Händler André Preidel, der 20 Prozent Umsatz verliert. Doch es gibt Wege, die neuen Pflichten zu erfüllen, ohne Ihr Geschäft zu gefährden. Dieser Report liefert eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PPWR-Konformität und zeigt, welche Ausnahmen gelten. PPWR-Konformitäts-Checkliste jetzt sichern
Trotz der Debatte um die Bevollmächtigten-Pflicht setzt die PPWR weitreichende neue Standards für den Umweltschutz. Seit dem 12. August 2026 gelten strengere Grenzwerte für Schadstoffe; so dürfen Schwermetalle eine Konzentration von 100 mg/kg nicht überschreiten. Zudem wurde ein Verbot von PFAS in Lebensmittelverpackungen eingeführt. Die Verordnung verpflichtet Hersteller zur Abgabe von Konformitätserklärungen und zur Einhaltung neuer Kennzeichnungspflichten.
Die langfristigen Ziele der Verordnung sehen eine deutliche Reduktion des Verpackungsmülls vor. Im Jahr 2023 lag dieser in der EU bei durchschnittlich 177,8 kg pro Kopf. Bis 2040 soll eine Senkung um 15 Prozent im Vergleich zu 2018 erreicht werden. Weitere Stufen der PPWR sehen ab 2030 vor, dass Transportverpackungen eine Leerraumquote von maximal 50 Prozent aufweisen dürfen. Zudem greifen schrittweise höhere Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen, die von 50 Prozent im Jahr 2025 auf 55 Prozent im Jahr 2030 steigen sollen. Kommissarin Roswall bezeichnete die Verordnung als eine notwendige Investition in die Zukunft Europas und den Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
