EU-Verpackungsverordnung: HDE fordert Schonfrist bis Januar 2028
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Führende deutsche Wirtschaftsverbände und Branchenvertreter haben sich im September 2026 mit Nachdruck für eine Reduzierung administrativer Lasten und eine Reform europäischer Verordnungen ausgesprochen. Während gerichtliche Entscheidungen neue Leitplanken für Verbandsklagen setzen, warnt insbesondere der Mittelstand vor einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit durch komplexe Melde- und Dokumentationspflichten.
OVG Münster konkretisiert Klagerechte gegen Wirtschaftsverbände
In einem Grundsatzurteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am 22. September 2026 die Rechte von Einzelunternehmen bei der Anfechtung der Verbandsklagebefugnis eingeschränkt. Das Gericht wies die Berufung eines Berliner Energieunternehmens zurück, das die Streichung eines Konkurrenten aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände beim Bundesamt für Justiz (BfJ) gefordert hatte.
Nach Auffassung der Richter können Unternehmen nicht aus eigenem Recht verlangen, dass ein Verband von dieser Liste entfernt wird. Eine Prüfung der Eintragung erfolge entweder von Amts wegen durch das Bundesamt oder könne im Rahmen eines konkreten Wettbewerbsprozesses durch ein Zivilgericht angestoßen werden.
Das OVG ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu; den Beteiligten steht jedoch der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.
Kritik an EU-Verpackungsverordnung und Forderung nach Schonfristen
Mit Blick auf den EU-Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 24. September 2026 fordern zahlreiche Verbände Nachbesserungen an der europäischen Gesetzgebung. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sprach sich dafür aus, die im August 2026 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in ihrer aktuellen Form zu stoppen. Er begründete dies damit, dass Aufwand und Kosten insbesondere für Kleinstbetriebe in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag stünden. Der ZDH fordert unter anderem Bagatellschwellen und die Meldung über nationale Systeme mit automatischer Übertragung in ein EU-Portal.
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Verband fordert eine EU-weit einheitliche Schonfrist bis zum 1. Januar 2028 für die Anwendung der PPWR. Da wichtige technische Details und Standards auch Wochen nach dem Inkrafttreten unklar seien, müssten Sanktionen wie Bußgelder oder Vertriebsverbote während dieser Übergangsphase ausgesetzt werden.
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Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz stützt diese Forderungen. In einer Umfrage vom September 2026 sprachen sich rund drei Viertel der befragten Unternehmen für einheitlichere Verfahren im EU-Binnenmarkt aus. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) würden durch zusätzliche Fixkosten sowie nationale Sonderwege bei Melde- und Nachweispflichten übermäßig belastet.
Bürokratie als zentrales Investitionshemmnis
Die Auswirkungen der regulatorischen Dichte spiegeln sich in aktuellen Branchenerhebungen wider. Ein Entscheider-Panel des ZVEI für die Elektro- und Digitalindustrie ergab im September 2026, dass 85 Prozent der Teilnehmenden Bürokratie und lange Genehmigungsverfahren als größte Investitionshemmnisse betrachten. Zudem fordern 60 Prozent der Befragten schnellere EU-Verfahren gegen Dumping und Subventionen.
Ähnliche Signale kommen von der Handwerkskammer Freiburg, die knapp 16.000 Betriebe vertritt. Dort wird gewarnt, dass die hohe Bürokratielast potenzielle Nachfolger von der Selbstständigkeit abhalte. Angesichts tausender anstehender Betriebsübergaben in den kommenden Jahren sei eine echte Entlastung bei Berichts- und Dokumentationspflichten zwingend erforderlich.
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Politische Initiativen und neue Rechtsrahmen
Auf politischer Ebene hat sich eine Allianz aus 14 EU-Staaten, darunter Deutschland und das initiierende Österreich, formiert. Die Gruppe legte in Brüssel Vorschläge vor, die den Abbau bestehender Regeln für ein Jahr über die Einführung neuer Gesetze priorisieren sollen. Ziel sei es, Doppelmeldungen und unnötige Komplexität zu beseitigen.
Parallel dazu bereitet der deutsche Gesetzgeber mit dem geplanten § 15b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Regelung vor, die Unternehmen bei Verstößen gegen die ab dem 27. September 2026 geltenden EmpCo-Regeln schützen soll.
Vorgesehen ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Waren, die vor diesem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Dabei sollen Kriterien wie die Schwere des Verstoßes und die Kosten für Abhilfemaßnahmen berücksichtigt werden.
Kontroversen um Energiewende und Gentechnik
Abseits der allgemeinen Bürokratiedebatte stehen spezifische Regulierungsvorhaben in der Kritik. Die Auto- und Energiewirtschaft kritisierte im September 2026 den Entwurf der Bundesnetzagentur zum bidirektionalen Laden (MiSpeL). Branchenvertreter warnen, dass die für Oktober 2026 geplanten Regeln das sogenannte Vehicle-to-Grid (V2G) wirtschaftlich unattraktiv machen könnten.
Im Bereich der Agrartechnologie reichten am 21. September 2026 acht Unternehmen und vier Verbände Klagen beim Europäischen Gericht gegen die neue EU-Verordnung zu NGT-Pflanzen ein. Sie wenden sich gegen den Wegfall von Risikoprüfungen und Kennzeichnungspflichten für eine bestimmte Kategorie von Gentechnikpflanzen, die ab Juli 2028 wirksam werden soll.
