EU-Verpackungsverordnung: Einzelhändler werden ab August Hersteller
28.05.2026 - 12:30:35 | boerse-global.deMit dem sogenannten „Markenprinzip" werden Einzelhändler, die Produkte unter eigenem Label verkaufen, rechtlich zu Herstellern. Das bedeutet: Sie übernehmen künftig die volle Verantwortung für ihre Verpackungen – inklusive aller Nachweispflichten.
Branchenverbände wie der VTH warnen vor der Tragweite dieser Neuregelung. Denn Artikel 21 der Verordnung (EU) 2025/40 ändert den Status vieler Marktteilnehmer fundamental. Wer seine Eigenmarken auf dem Markt bringt, muss künftig die gleichen Auflagen erfüllen wie ein Produzent.
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Technische Lösungen sind bereits gefragt
Die Industrie rüstet sich für die neuen Anforderungen. NTT Data Business Solutions hat seine SAP-basierten Nachhaltigkeitstools erweitert, um die Vorgaben direkt in Geschäftsprozesse zu integrieren. Ab August 2026 müssen Unternehmen vor der Markteinführung eines Produkts die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen. Digitale Systeme zur Verwaltung von Stücklistendaten und Lieferkettenrollen werden damit zur Pflicht.
Weniger Luft in der Verpackung
Die Verordnung zielt direkt auf die Müllvermeidung. Ab 2030 darf der Leerraum in bestimmten Verpackungen maximal 50 Prozent betragen – Schluss mit übergroßen Umverpackungen.
Noch schneller wird es für die Gastronomie: Bereits ab dem 12. August 2026 verbietet die EU Einweg-Plastikpörtchen für Ketchup, Mayonnaise und Co. Die Branche sorgt sich um Hygienestandards, doch die Verordnung verweist auf Alternativen: Nachfüllspender, Glas- oder Keramikbehälter und Papiertüten. Kompostierbare Verpackungen sind vorerst noch erlaubt, sollen aber bis 2030 ebenfalls verschwinden.
Greenwashing wird teuer
Parallel zur Verpackungsreform tritt am 27. September 2026 die „Empowering Consumers"-Richtlinie (EmpCo) in Kraft. Sie verbietet allgemeine Umweltversprechen wie „klimaneutral", sofern sie nicht durch geprüfte Belege untermauert sind.
In Deutschland gilt das Gesetz bereits seit Februar 2026. Doch Handelsverband HDE und Markenverband kritisieren die fehlenden Übergangsfristen. Die strenge Durchsetzung könnte zur Vernichtung von Waren im Wert von Millionen Euro führen. Ein Vorschlag aus dem Bundestag sieht daher eine Abverkaufsfrist bis zum 27. März 2027 für Produkte vor, die vor Ende März 2026 hergestellt wurden.
Zollreform verteuert Importe
Doch das ist nicht alles: Ab dem 1. Juli 2026 fällt die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 Euro weg. Stattdessen wird eine Pauschalgebühr von drei Euro pro Warenkategorie fällig. Weitere Änderungen folgen:
- 1. November 2026: EU-weite Bearbeitungsgebühr von rund zwei Euro pro Sendung
- 1. Juli 2028: Marktplätze und Online-Händler werden zum Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer bei Fernverkäufen unter 150 Euro
- 2038: Vollständige Umstellung auf eine zentrale Zolldatenplattform
Die Folgen sind bereits spürbar: Der Frachtraten-Index Drewry World Container Index stieg um sechs Prozent auf 2.712 US-Dollar. Routen von Shanghai nach Nordeuropa und ins Mittelmeer verzeichneten zweistellige Zuwächse. Reedereien wie ONE und CMA CGM haben Zuschläge und Tariferhöhungen für Juni angekündigt – getrieben auch von einem E-Commerce-Boom, da Unternehmen ihre Waren noch vor der Zollreform ins Land holen wollen.
Industrie beklagt Bürokratielast
Während die EU ihre Umwelt- und Transparenzziele vorantreibt, wächst der Widerstand aus der Wirtschaft. Der BVDM kritisierte die jüngsten Revisionsvorschläge zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) von Anfang Mai 2026. Sie entlasteten die nachgelagerte Lieferkette nicht ausreichend. Zwar sind Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Bücher ausgenommen, doch Verpackungen und Etiketten bleiben streng registrierungs- und dokumentationspflichtig.
Besonders die neuen Dokumentationspflichten für Verpackungen und Etiketten im Rahmen der EUDR stellen viele Betriebe unvorbereitet vor große Hürden. Mit diesem Gratis-Report und der zugehörigen Checkliste erkennen Sie Ihre Risiken schnell und vermeiden empfindliche Sanktionen. EU-Entwaldungsverordnung: Jetzt kostenlose Checkliste sichern
Der Druck auf die Industrie zeigt sich im Geschäftsklimaindex von Swissmechanic für April 2026: Mit minus 30 Punkten bleibt die Stimmung negativ. Viele kleine und mittlere Unternehmen berichten von sinkenden Aufträgen und schrumpfenden Margen. Die finanziellen Spielräume für die nötigen Investitionen in die neuen EU-Auflagen werden immer enger.
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