EU-Verpackungsregel: Staaten wollen Ausnahme ab einer Tonne
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 19:47 Uhr | dpa, AD HOC NEWSParlament setzt auf kleinere Unternehmensgrenzen
- Die EU-Staaten wollen europäische Hersteller erst ab einer Tonne Verpackung pro Jahr verpflichten.
- Das Europaparlament nennt weniger als 50 Beschäftigte und unter 10 Millionen Euro als mögliche Kriterien.
- Deutschland will bei Verstößen bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängen.
EU-Staaten beschließen Verpackungsschwelle für Hersteller
Die EU-Staaten wollen europäische Unternehmen mit geringen Verpackungsmengen von der Pflicht befreien, in jedem EU-Land einen Bevollmächtigten zu benennen. Die Ausnahme soll für Hersteller gelten, die dort weniger als eine Tonne Verpackung pro Kalenderjahr in Verkehr bringen.
Entlastung für kleine Unternehmen
Die Mitgliedstaaten reagieren damit auf den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend verkaufen. Die Bevollmächtigten sollen sicherstellen, dass die Kosten für die Entsorgung der Verpackungen getragen werden.
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU soll sich nichts ändern. Verstößt ein Hersteller gegen seine Pflichten, kann die Ausnahme nach dem Vorschlag entfallen.
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Parlament favorisiert andere Kriterien
Das Europaparlament hatte sich am Dienstag für eine andere Ausnahme ausgesprochen. Sie soll für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme unter 10 Millionen Euro gelten.
Die Einigung der EU-Staaten eröffnet nun die Verhandlungen mit dem Parlament. Eine Änderung kann erst in Kraft treten, wenn beide Institutionen zustimmen.
Deutschland setzt Bußgelder aus
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Pflicht für europäische Hersteller auszusetzen. Deutschland will bei Verstößen bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängen.
Die Regeln betreffen auch kleine Händler, die einzelne Bestellungen ins EU-Ausland senden. Mehrere Händlerinnen und Händler hatten deshalb in sozialen Netzwerken angekündigt, künftig in weniger Länder zu liefern.
Die geplante Ausnahme betrifft einen Kernkonflikt der europäischen Verpackungspolitik: Die Verordnung soll Hersteller und Händler an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung beteiligen, erzeugt aber bei grenzüberschreitenden Kleinsendungen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Seit August müssen Unternehmen, die in andere EU-Staaten liefern, dort jeweils einen Bevollmächtigten benennen und weitere Vorgaben erfüllen.
Kleine Sendungen, großer Aufwand
Für kleine Online-Händler kann bereits eine einzelne Bestellung in ein anderes Land zusätzliche Registrierungspflichten auslösen. In der Praxis können dadurch Kosten und organisatorischer Aufwand in einem ungünstigen Verhältnis zum Umsatz stehen. Das erklärt, warum einige Anbieter ihre Lieferungen in bestimmte EU-Staaten eingeschränkt oder eingestellt haben.
Die EU-Staaten setzen mit der Ein-Tonnen-Grenze auf eine mengenbezogene Entlastung europäischer Hersteller. Das Europaparlament verfolgt dagegen einen größenbezogenen Ansatz und will Unternehmen anhand von Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme ausnehmen. Beide Modelle würden den Kleinst- und Kleinunternehmen helfen, treffen aber unterschiedliche Gruppen und könnten in den Verhandlungen noch verändert werden.
Verhandlungen entscheiden über Umsetzung
Bis zu einer endgültigen Einigung bleibt die bisherige Pflicht grundsätzlich bestehen. In Deutschland werden bis Februar 2027 keine Geldbußen verhängt, was Unternehmen Zeit für die Anpassung verschafft. Für Händler und Kunden bleibt dennoch entscheidend, ob die künftige Regelung tatsächlich einfacher wird: Eine Ausnahme für europäische Unternehmen würde den Versand erleichtern, während Anbieter aus Drittstaaten weiterhin unter die strengeren Vorgaben fallen sollen.
