EU-Verordnung, Strenge

EU-Verordnung 2026/ 1744: Strenge KI-Regeln für Personal ab Dezember 2027

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der KI-Einsatz im Regelbetrieb stieg 2025 auf 62 Prozent; Verdi verlangt klare Vorgaben und stärkere Mitbestimmung.
Ein minimalistischer, moderner Industrieinnenraum mit hohen Decken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts des fortschreitenden Wandels in den Unternehmen verlangt die Gewerkschaft Verdi verbindliche Vorgaben für den betrieblichen Umgang mit Künstlicher Intelligenz.

Da die Technologie inzwischen nahezu jeden Arbeitsplatz grundlegend verändere, seien klare Regeln für die Anwendung unerlässlich. Dabei setzt der Verdi-Vorsitzende insbesondere auf europäische Cloud-Infrastrukturen, um digitale Souveränität zu wahren.

Unterstützung für ein rascheres Vorgehen kommt aus der Politik: Digitalminister Wildberger erklärte, bei der Regulierung von KI künftig schneller und aktiver agieren zu wollen.

Zunehmende Verbreitung und Bedeutung der Mitbestimmung

Die Dringlichkeit verlässlicher Rahmenbedingungen spiegeln aktuelle Erhebungen wider. Nach dem Diskussionspapier Nummer 53 des Weizenbaum-Instituts auf Basis der Betriebsbefragung „KI im Betrieb“ 2025 unter 440 deutschen Betrieben stieg der Einsatz entsprechender Systeme im Regelbetrieb von rund 50 % im Jahr 2024 auf 62 % im Jahr 2025 an. Knapp 80 % der Unternehmen verfolgen damit Automatisierungs- und Effizienzziele, während zwei Drittel derzeit mit der Technologie experimentieren.

Gewonnene Arbeitszeit fließt laut der Untersuchung vorrangig in die Produktqualität (82 %) sowie in den Abbau von Mehrarbeit (70 %). Gleichzeitig beabsichtigen 40 % der befragten Betriebe, mittels KI Personal einzusparen; etwa ein Drittel nimmt bereits eine leichte Abnahme von Arbeitsplätzen wahr.

Produktivitätsgewinne erwarten drei Viertel der Manager und zwei Drittel der Betriebsräte. Eine entscheidende Rolle spielt die betriebliche Mitbestimmung: In Betrieben, in denen Betriebsräte bei der Einführung einbezogen werden – was derzeit bei 53 % der Fall ist –, lassen sich eine höhere Akzeptanz sowie seltenere Arbeitsintensivierungen verzeichnen.

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Risiken durch Technostress und arbeitsrechtliche Grenzen

Fehlen klare Regelungen und Zeitfenster für die Qualitätskontrolle, kann der Einsatz moderner Systeme zu Technostress und Wissensverlust führen. Werden Effizienzgewinne rein für Kostenensenkungen genutzt, schwächt dies langfristig die Fachkompetenz der Belegschaft. Auch rechtliche Risiken nehmen zu. Ein Arbeitsrechtler wies darauf hin, dass die heimliche Nutzung von KI am Arbeitsplatz erhebliche Kündigungsrisiken birgt.

Welche Konsequenzen unüberprüfte Ergebnisse haben können, zeigte unlängst das Bundesarbeitsgericht. Mit Beschluss vom 30. September 2026 (Az. 2 AZN 339/26) verwarf das Gericht eine von einer KI erstellte Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig.

Ausschlaggebend war die unterbliebene anwaltliche Prüfung: Neben formalen Mängeln und einer unzureichenden Begründung basierte der Schriftsatz auf frei erfundenen Gerichtsentscheidungen. Vor dem Bundesarbeitsgericht herrscht Vertretungszwang, weshalb Schriftsätze zwingend das Ergebnis eigener geistiger Arbeit des Bevollmächtigten darstellen müssen.

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Internationale Debatte über regulatorische Leitplanken

Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck auf die Gesetzgeber. Gewerkschaften fordern strengere Schutzvorkehrungen in der kommenden EU-Beschäftigungsgesetzgebung, dem Quality Jobs Act, insbesondere mit Blick auf algorithmische Arbeitsplatzsteuerung.

Auf dem Digital-Gipfel der Bundesregierung forderte die Co-Chefredakteurin von netzpolitik.org, Anna Biselli, Europa müsse KI ebenso selbstbewusst wie den Datenschutz regulieren und Vorgaben auch gegenüber US-Anbietern durchsetzen, anstatt Regeln zugunsten wirtschaftlicher Freiräume aufzuweichen.

In Norwegen einigten sich die Regierung und die Sozialpartner bereits im Oktober 2026 auf eine Vereinbarung zu Offenheit, Mitbestimmung und Weiterbildung. Der norwegische Digitalisierungs- und Verwaltungsminister Torgeir Micaelsen betonte, Technologie dürfe nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg eingeführt werden.

Während die NTL-Vorsitzende Kjersti Barsok und ihr Stellvertreter Eivind Norum konkrete Mitbestimmung vor der Einführung einfordern, rücken auch EU-weit Fristen näher: Nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744 greifen ab Dezember 2027 strenge Vorgaben für Hochrisiko-Systeme in der Personalauswahl und -führung.

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