EU-Verordnung, Assistenzpflichten

EU-Verordnung 2019/ 2144: Neue Assistenzpflichten gelten seit 7. Juli 2026

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 16:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 gelten zusätzliche EU-Vorgaben für Notbrems- und Ablenkungswarnsysteme. MAN ergänzt den TGE zum Modelljahr 2027 um weitere Assistenztechnik.

EU-Sicherheitsregeln für Autos: Neue Assistenzsysteme und Fristen
Eine leere, moderne Straßenkreuzung mit klaren Fahrbahnmarkierungen und Fußgängerüberwegen bei Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem 7. Juli 2026 gilt für die Automobilbranche die nächste Stufe der EU-Verordnung 2019/2144. Diese Regelung verpflichtet Hersteller dazu, neue Sicherheitstechnologien in Kraftfahrzeuge zu integrieren, um insbesondere den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und die Zahl der Unfälle durch menschliches Versagen zu reduzieren.

Erweiterte Schutzmaßnahmen für schwächere Verkehrsteilnehmer

Die aktuelle Phase der Verordnung sieht vor, dass neu zugelassene Fahrzeuge mit weiterentwickelten Notbremsassistenten ausgestattet sein müssen. Diese Systeme sind nun spezifisch darauf ausgelegt, Fußgänger und Radfahrer zuverlässig zu erkennen und bei drohenden Kollisionen automatisch einzugreifen.

Parallel dazu wird ein Ablenkungswarnsystem zur Pflicht, das die Aufmerksamkeit der fahrenden Person überwacht und bei Anzeichen von Unaufmerksamkeit warnt.

Zusätzlich umfassen die Vorgaben einen erweiterten Fußgängerschutz sowie die Ausdehnung von Notfall-Spurhalteassistenten auf weitere Fahrzeugklassen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die aktive Sicherheit über das bisherige Maß hinaus zu erhöhen und technische Standards für Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge an die aktuellen Anforderungen des Straßenverkehrs anzupassen.

Rückblick auf die Basisanforderungen seit Sommer 2024

Bereits seit dem 7. Juli 2024 müssen neue Pkw eine Reihe von Basissystemen vorweisen, um zulassungsfähig zu sein. Dazu gehören der intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), ein Müdigkeitswarner, ein Rückfahrassistent sowie ein Notbremslicht. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Stufe war zudem die Einführung des Ereignisdatenspeichers, auch Blackbox genannt.

Dieser Speicher ist für neue Pkw der Klasse M1 und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 vorgeschrieben. Er zeichnet im Falle eines Unfalls kurzzeitig Parameter wie Geschwindigkeit, Bremsvorgänge und Lenkwinkel auf. Dabei betont die Verordnung den Datenschutz: Eine vollständige Fahrzeug-Identifikationsnummer wird nicht gespeichert, und eine permanente Videoüberwachung findet nicht statt. Bestehende Fahrzeuge im Altbestand sind von einer Nachrüstpflicht dieser Systeme ausgenommen.

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Fahrplan für Euro 7 und modernisierte Notrufsysteme

Die regulatorische Landschaft wird in den kommenden Monaten durch weitere Fristen ergänzt. Seit dem 1. Januar 2026 ist die nächste Generation des Notrufsystems eCall für neu entwickelte Fahrzeugtypen Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 muss diese modernisierte Version, die auf 4G/LTE- und 5G-Netzen basiert, bei allen neuen Pkw und leichten Transportern im Rahmen der Erstzulassung unterstützt werden.

Hinsichtlich der Emissionsnormen gilt die Euro-7-Verordnung ab dem 29. November 2026 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle. Ein Jahr später, ab dem 29. November 2027, müssen sämtliche erstmals zugelassenen Pkw diesen Standard erfüllen.

Im Bereich der Fahrerlaubnis steht zudem der 19. Januar 2027 als nächster wichtiger Termin fest: Bis zu diesem Datum müssen Inhaber von Kartenführerscheinen der Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ihre Dokumente umtauschen.

Hersteller setzen neue Standards im Nutzfahrzeugsegment

Die Industrie reagiert auf diese Anforderungen mit der Einführung neuer Modellgenerationen. So erweitert MAN Truck & Bus beim Modell TGE zum Modelljahr 2027 die Fahrerassistenzsysteme. Die Produktion dieses Modells startete Anfang September im polnischen Wrze?nia.

Ein zentrales Element ist der neue Kreuzungsassistent, der innerhalb seiner Systemgrenzen querenden Verkehr beim Einfahren in Kreuzungen erkennt, mehrstufig warnt und bei akuter Gefahr selbstständig bremsen kann.

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Zudem implementiert der Hersteller eine kamerabasierte Aufmerksamkeits- und Müdigkeitserkennung, die als Serienausstattung fungiert. Laut Unternehmensangaben analysiert die Kamera im Innenspiegel lediglich abstrakte Zustände, ohne personenbezogene Daten zu erfassen.

Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wird zudem die automatische Distanzregelung (ACC) um eine prädiktive Geschwindigkeitsanpassung ergänzt, die Navigationsdaten und Verkehrszeichenerkennung nutzt, um das Tempo vorausschauend an Kurven oder Tempolimits anzupassen.

Martin Imhoff von MAN Truck & Bus betonte in diesem Zusammenhang, dass mit dem neuen Modelljahr die aktive Sicherheit im Transportersegment spürbar reduziert werde.

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