EU-Vergabeverordnung, Kommission

EU-Vergabeverordnung: Kommission plant größte Reform seit Jahren

Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 16:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission will das Vergaberecht grundlegend modernisieren. Eine neue Verordnung soll Richtlinien ersetzen und direkte Geltung entfalten.

EU-Kommission plant größte Reform des öffentlichen Vergaberechts
Moderne Glasfassade eines Verwaltungsgebäudes als Symbol für Transparenz und europäische Rechtsreformen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem Vorschlag für eine umfassende EU-Vergabeverordnung, um die bestehenden Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe grundlegend zu modernisieren. Mit diesem Schritt strebt die Brüsseler Behörde die bisher größte Reform des europäischen Vergaberechts an. Kern des Vorhabens ist die Ablösung der bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch ein unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltendes Regelwerk.

Ablösung bestehender Richtlinien durch direktes EU-Recht

Das zentrale Element der geplanten Reform ist der Übergang von Richtlinien zu einer Verordnung. Konkret beabsichtigt die EU-Kommission, die drei bisher maßgeblichen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU zu ersetzen. Während Richtlinien von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, entfaltet eine Verordnung direkte Rechtswirksamkeit. Dieser Systemwechsel soll die Harmonisierung der Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union deutlich vorantreiben und bürokratische Hürden abbauen.

Die Grundlage für diese Entscheidung bildet eine umfassende Evaluierung der bestehenden Richtlinien, deren Ergebnisse am 14. Oktober 2025 veröffentlicht wurden. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme führte die Kommission vom 3. November 2025 bis zum 26. Januar 2026 eine öffentliche Konsultation durch, um Rückmeldungen von Marktteilnehmern und Behörden in den Reformprozess einzubeziehen.

Offenes Verhandlungsverfahren als neuer Standard

Ein wesentlicher Aspekt der Modernisierung betrifft die Ausgestaltung der Vergabeverfahren. Nach den Plänen der Kommission soll das offene Verhandlungsverfahren künftig als Standardverfahren etabliert werden. Damit würde die Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhöht, da Verhandlungen zwischen Auftraggebern und Bietern über die Auftragsinhalte zur Regel werden könnten.

Anzeige

Während die EU Vergabeverfahren flexibler gestalten will, steigen gleichzeitig die Anforderungen an die Cybersicherheit im öffentlichen Sektor. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Sicherheitslücken proaktiv schließen und neue gesetzliche Vorgaben ohne hohe Investitionen umsetzen. Sicherheits-Checkliste für Unternehmen jetzt kostenlos herunterladen

Parallel dazu sieht der Entwurf eine Neugewichtung der Zuschlagskriterien vor. Der Fokus soll sich dabei stärker vom reinen Preis hin zur Qualität verschieben. Für den Zuschlag nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis plant die Kommission die Einführung von Mindestquoten für Qualitätskriterien. Diese sollen bei allgemeinen Aufträgen mindestens 30 % betragen. Bei besonders arbeitsintensiven Aufträgen sieht der Vorschlag sogar vor, dass Qualitätsaspekte mit einem Anteil von 50 % in die Wertung einfließen müssen.

Fokus auf Sicherheit und strategische Autonomie

Die geplante Verordnung trägt zudem den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen Rechnung. Erstmals soll eine verpflichtende Berücksichtigung von Risiken in den Vergabeprozess integriert werden. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Sicherheit, kritische Infrastruktur sowie Cybersicherheit.

Darüber hinaus zielt die Reform darauf ab, den Einfluss von Drittstaaten auf europäische Ausschreibungen stärker zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang ist auch eine Differenzierung der Regeln gemäß dem Government Procurement Agreement (GPA) vorgesehen, um die Interessen der europäischen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb zu schützen.

Anzeige

Die neuen EU-Vorgaben für kritische Infrastrukturen und Sicherheit erfordern ein tiefgreifendes Verständnis aktueller Cyberrisiken. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, welche rechtlichen Pflichten auf Unternehmer zukommen und wie Sie Ihre Firma langfristig vor Bedrohungen schützen. Kostenloses E-Book: Cyber Security Trends entdecken

Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren

Obwohl die Vorarbeiten bereits weit fortgeschritten sind, hat sich der ursprüngliche Zeitplan für die Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs leicht verzögert. Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für die neue Vergabeverordnung ist nun für September 2026 angekündigt. Nach der Veröffentlichung des Vorschlags wird dieser das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen, bei dem sich das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Text einigen müssen.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69885948 |