EU-Vergabereform, Aufträgen

EU-Vergabereform: Bei arbeitsintensiven Aufträgen sind 50 Prozent Qualität geplant

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Reformvorschlag sieht vereinfachte Verfahren, bessere Zugangschancen für den Mittelstand und verbindliche Qualitätsanteile bei Ausschreibungen vor.
Moderne, minimalistische Architektur mit Glas- und Stahlfassaden im Brüsseler Europaviertel bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Für die geplante Neuordnung des europäischen Beschaffungswesens liegen die Dokumente des am 9. September 2026 von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschlags nun auch in deutscher Sprache inklusive Anhänge zur weiteren Prüfung vor.

Die Brüsseler Behörde zielt mit dem Vorstoß darauf ab, das bisherige Regelwerk grundlegend zu modernisieren und die drei bislang nebeneinander bestehenden EU-Vergaberichtlinien durch eine unmittelbar geltende, einheitliche Verordnung abzulösen.

Einheitliches Regelwerk und Erleichterungen für den Mittelstand

Die Zusammenführung der Vergaberichtlinien in einer gemeinsamen Verordnung soll das Vergaberecht vereinheitlichen und straffen. Nach Angaben der EU-Kommission bezweckt die eingeleitete Überprüfung der Vorschriften unter anderem den Abbau administrativer Hürden, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.

Der Entwurf sieht hierfür flexiblere Verfahren und schlankere Eignungsanforderungen vor. Zugleich sollen digitale Prozesse vereinfacht und ausgebaut werden. Neben einer stärkeren Berücksichtigung europäischer Interessen sieht das Regelwerk verbindlichere Ansätze für Nachhaltigkeit sowie für die Absicherung von Liefer- und Versorgungsketten vor.

Neuer Fokus auf Qualität statt reinem Preiswettbewerb

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Im Mittelpunkt der materiellen Neuerungen steht eine Neuausrichtung der Zuschlagskriterien. Als künftige Hauptregel plant die EU-Kommission den Grundsatz der besten Qualität für das eingesetzte Geld, womit das bisherige Prinzip des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses weiterentwickelt wird.

Um dem Qualitätsaspekt bei Ausschreibungen mehr Gewicht zu verleihen, sieht der Entwurf verbindliche Mindeststandards vor:

  • Qualitätskriterien müssen regulär mindestens 30 % der erreichbaren Gesamtpunkte ausmachen.
  • Bei arbeitsintensiven Aufträgen, bei denen die Arbeitskosten mindestens 50 % des gesamten Auftragswerts betragen, steigt dieser Mindestanteil auf mindestens 50 %.
  • Lebenszykluskosten sowie EU-spezifische Umweltkriterien werden nach dem Vorschlag explizit als Qualitätskriterien eingestuft.

Ausnahmen von diesen Vorgaben, wie die Wahl des reinen Niedrigstpreises oder eine geringere Gewichtung von Qualitätskriterien, sollen künftig restriktiv gehandhabt werden.

Zulässig wären sie nur dann, wenn das angestrebte Qualitätsniveau bereits vollständig über die technischen Spezifikationen oder über vertragliche Bedingungen garantiert wird. Diesen Schritt müssten öffentliche Auftraggeber zudem bereits bei der Ausschreibung gesondert begründen.

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Beratungen der Mitgliedstaaten und weiterer Fahrplan

Während die Texte in den Mitgliedstaaten analysiert werden, laufen die politischen Konsultationen an. So übermittelte das dänische Wirtschaftsministerium (Erhvervsministeriet) den Entwurf der Vergabeverordnung an die Mitglieder des zuständigen EU-Sonderausschusses für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Verbraucherfragen zur Stellungnahme.

Der weitere Zeitplan richtet sich nach dem europäischen Gesetzgebungsverfahren: Im Rahmen des Fahrplans mit dem Titel eines gemeinsamen europäischen Marktes strebt die EU-Kommission eine förmliche Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat bis Ende 2027 an. Sollte dieser Zeitrahmen eingehalten werden, wird mit einem Inkrafttreten und einer Wirksamkeit der Verordnung ab Anfang 2030 gerechnet.

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