EU-US-Datenabkommen, Datenschutzbeauftragter

EU-US-Datenabkommen: Datenschutzbeauftragter fordert strengere Schutzregeln

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 10:15 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wojciech Wiewiórowski verlangt engere Grenzen für den geplanten Zugriff der USA auf europäische Polizei- und Grenzdaten.
Eine moderne Glas-Stahl-Brücke bei Dämmerung, die zwei abstrakte architektonische Strukturen verbindet. Illustration mit AI erstellt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat am 27. Oktober 2026 in der Stellungnahme 27/2026 deutliche Kritik an dem geplanten Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten geübt.

Die Vereinbarung sieht vor, US-Behörden lesenden Zugriff auf nationale europäische Polizeidatenbanken zu gewähren sowie Grenz-, Reisegenehmigungs- und Visadaten auszutauschen. Nach Einschätzung der Aufsichtsbehörde würden damit erstmals personenbezogene und biometrische Daten in einem solchen Ausmaß EU-weit an ein Drittland übermittelt.

Strenge Vorgaben und Schutzmechanismen gefordert

Die Datenschutzbehörde mahnt in ihrer Stellungnahme substantielle Nachbesserungen an. So fordert der Datenschutzbeauftragte eine besonders enge Auslegung des Begriffs der öffentlichen Ordnung sowie eine präzise Definition der Straftaten, die als Risiko eingestuft werden.

Jede einzelne Anfrage der US-Stellen müsse begründet werden. Zudem verlangt die Behörde eine Einzelfallprüfung, die einen konkreten und nachprüfbaren Bezug zwischen der betroffenen Person und der behaupteten Gefahrenlage nachweist.

Darüber hinaus verlangt die Aufsicht Sorgfalt bei der Auswahl der freizugebenden nationalen Datenbanken, die Begrenzung der Übermittlung auf das absolut notwendige Maß und transparente Informationen über etwaige Weiterübermittlungen.

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Ein indirekter Abfluss von Daten aus den europäischen Großsystemen für Grenzkontrollen und Visa — dem Schengener Informationssystem, dem Visa-Informationssystem sowie dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem — müsse verbindlich ausgeschlossen werden.

Zur Wahrung rechtsstaatlicher Standards fordert die Behörde wirksame Kontrollen auf beiden Seiten des Atlantiks. Die zuständigen US-Aufsichtsbehörden müssten formell benannt und eine unabhängige Überwachung in den USA gewährleistet sein, bevor das Abkommen vorläufig angewendet werde.

Betroffene müssten zudem unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Zugang zu funktionierenden Rechtsbehelfen erhalten, begleitet von einem Monitoring schwerer Menschenrechtsverletzungen.

Geplantes zweistufiges Verfahren der EU-Kommission

Der Entwurf der EU-Kommission für das Rahmenabkommen wurde am 10. September 2026 veröffentlicht. Vorgesehen ist, dass das Abkommen unmittelbar vorläufig in Kraft tritt, während die Zustimmung des Europäischen Parlaments erst nachträglich eingeholt werden soll. Die tatsächliche Datenübermittlung soll sich allerdings erst über nachgelagerte bilaterale Abkommen der einzelnen Mitgliedstaaten vollziehen.

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Inhaltlich sieht die EU-Kommission ein zweistufiges Verfahren vor. Bei dem Verdacht auf eine ernsthafte und tatsächliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung soll zunächst eine automatisierte Anfrage mit begrenzten Identifikationsdaten erfolgen. Weiterführende Daten sollen erst nach einer manuellen Überprüfung durch menschliches Personal fließen dürfen.

Die US-Behörden dürfen Suchabfragen dabei nur auf Basis von alphanumerischen Personendaten oder Fingerabdrücken starten, nicht jedoch anhand von Gesichtsbildern. Die von europäischen Behörden gelieferten Antworten dürfen hingegen biometrische Lichtbilder enthalten.

Politischer Druck durch US-Einreisebestimmungen

Die Verhandlungen für das Abkommen gehen auf ein Mandat des Rates der Europäischen Union vom 16. Dezember 2025 zurück. Laut Angaben der Kommission wurden die Verhandlungen am 23. Juli 2026 abgeschlossen.

Den Hintergrund bildet massiver Druck aus Washington: Die US-Regierung macht den Abschluss einer Partnerschaft zur verstärkten Grenzsicherheit mit dem Heimatschutzministerium zur zwingenden Voraussetzung für die weitere Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen.

Das Programm erlaubt Bürgern aus mehr als 40 Ländern eine visumfreie Einreise für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Die Frist der US-Regierung für den Abschluss der Vereinbarungen läuft am 31. Dezember 2026 ab.

Innerhalb der EU sind fast alle Mitgliedstaaten von der US-Forderung betroffen, lediglich Bulgarien, Zypern und Rumänien nehmen bislang nicht am US-Programm für visumfreies Reisen teil. Dänemark beteiligt sich aufgrund von Sonderregeln nicht an dem EU-Beschluss und muss innerhalb von sechs Monaten über eine eigenständige Umsetzung in nationales Recht befinden.

In Deutschland stößt das Vorhaben auf offene Fragen: Das von Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium verweigerte Auskünfte zu dem Abkommen und ließ eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Clara Bünger (Die Linke) unbeantwortet.

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