EU-Transparenzrichtlinie, Gehaltsoffenlegung

EU-Transparenzrichtlinie: Neue Gehaltsoffenlegung für Arbeitgeber ab Juni

31.05.2026 - 23:22:38 | boerse-global.de

Neue Schulungsreihe bereitet Personalräte auf verschärfte EU-Transparenzrichtlinie und aktuelle Gerichtsurteile vor.

EU-Transparenzrichtlinie: Neue Gehaltsoffenlegung für Arbeitgeber ab Juni - Foto: über boerse-global.de
EU-Transparenzrichtlinie: Neue Gehaltsoffenlegung für Arbeitgeber ab Juni - Foto: über boerse-global.de

Neue Seminare bereiten Betriebsräte auf verschärfte EU-Transparenzregeln vor.

Das Bildungswerk ver.di Niedersachsen hat am 31. Mai 2026 eine spezialisierte Seminarreihe für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder gestartet. Die Programme vermitteln das rechtliche und praktische Rüstzeug für die Arbeit im öffentlichen Dienst – und das zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Regeln für die Arbeitswelt grundlegend ändern.

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Schulungstermine von Hannover bis Borkum

Die Schulungsreihe erstreckt sich über den gesamten Sommer und Herbst. Den Auftakt macht eine Veranstaltung am 22. Juni 2026 in Hannover. Weitere Termine folgen am 5. Juli in Martell sowie am 17. August in Dessau. Ende September stehen dann Küsten-Seminare auf dem Programm: Sowohl auf Borkum als auch in Glücksburg finden am 20. September 2026 Schulungen statt.

Parallel dazu läuft seit dem 29. Mai 2026 ein breiteres Angebot für Betriebsräte in Hannover und Göttingen. Die Kurse umfassen Einsteigermodule, arbeitsrechtliche Vertiefungen und Spezialseminare zum Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) für die zweite Jahreshälfte.

EU-Transparenzrichtlinie: Das ändert sich für Personalräte

Ein zentrales Thema der Schulungen ist die bevorstehende Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie. Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht überführen. Die Neuerungen sind weitreichend: Arbeitgeber müssen künftig Gehaltsstrukturen offenlegen und Bewerbern bereits vor dem Vorstellungsgespräch Einstiegsgehaltsspannen nennen. Größere Unternehmen sind zudem verpflichtet, ihre Vergütungssysteme systematisch auf Gleichberechtigung zu prüfen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbern wird damit unzulässig.

Gerichtsurteile mit Signalwirkung

Die Schulungen greifen auch aktuelle Rechtsprechung auf. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied am 19. Februar 2026, dass Teilzeitbeschäftigte zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Aufstockung ihrer Stunden haben – nicht aber auf ein bestimmtes Arbeitszeitmodell oder die Umstrukturierung einer Stelle nach ihren Wünschen.

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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wiederum stoppte Volkswagen bei der Kürzung von Jubiläumszahlungen. Der Konzern darf die Zuwendungen für Arbeitnehmer, die am 1. Januar 2025 ein Dienstjubiläum feierten, nicht rückwirkend kürzen. Der maßgebliche Tarifvertrag wurde erst später im Januar abgeschlossen. Neue Verhandlungen dazu sind für Mitte Juni 2026 angesetzt.

Protest gegen Krankenhaus-Finanzierung geplant

Über die reine Rechtsberatung hinaus stehen auch strukturelle Probleme auf der Agenda. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert einen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, der die Krankenhausfinanzierung bis 2030 regeln soll. Wegen drohender Insolvenzen in Kliniken ist für den 10. Juni 2026 eine Großkundgebung in Hannover geplant – zeitgleich zur Gesundheitsministerkonferenz.

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